Kronkardinal
Als Kronkardinal oder Nationalkardinal bezeichnet man jene Kardinäle, die ihre Ernennung dem Vorschlag eines Fürsten verdankten.
Die Ernennung solcher Kronkardinäle war gegen Ende des 16. Jahrhunderts eine fest etablierte Praxis. Sowohl die katholischen Fürsten der italienischen Staaten als auch große katholische Monarchien machten davon Gebrauch. Diese Kardinäle fühlten sich in aller Regel mehr dem Fürsten verpflichtet, der sie vorgeschlagen hatte, als dem Papst, durch den die Ernennung erfolgte. Für die Fürstenhäuser waren die Kronkardinäle ein wichtiges politisches Mittel, um an der Kurie Einfluss auszuüben. Nichtitalienische Geistliche verdankten in der Regel alle ihre Ernennung einem fürstlichen Vorschlag. Für den jeweiligen Papst war die Ernennung in der Regel eine Möglichkeit, eine politische Schuld auszugleichen und sicherzustellen, dass sich ein Fürstenhaus ihm verpflichtet fühlte. Es gab keine feste Regeln, wie viele Kardinalskandidaten ein Fürst vorschlagen durfte; die Anzahl der vorgeschlagenen Kandidaten war aber im Allgemeinen gering.
Literatur
- Hillard von Thiessen: Familienbande und Kreaturenlohn. Der (Kardinal-)Herzog von Lerma und die Kronkardinäle Philipps III. von Spanien, In: Die Jagd nach dem roten Hut, hrsg. von Arne Karsten. Göttingen 2004, ISBN 3-525-36277-3
Beispiele für Kronkardinäle
- Bernardo de Sandoval y Rojas (1546–1618)
- Antonio Zapata y Cisneros (1550–1635)
- Gaspar de Borja y Velasco (1580–1645)
- Gabriel Trejo Paniagua (1562–1630)