Kriegsversehrter
Als Kriegsversehrter, auch Invalide, wird ein Kriegsopfer bezeichnet, dessen Verwundungen anhaltende körperliche oder seelische Schädigungen hinterließen. Bezeichnet werden mit dem Begriff Soldaten, während Nichtkombattanten, die als Zivilpersonen bei Kriegshandlungen verletzt werden, auch in offiziellen Mitteilungen in der Regel Zivilisten genannt werden.[1] Die Höhe des Grades der betreffenden Schädigung unterscheidet Kriegsversehrte von Verwundeten; um als Kriegsversehrter bezeichnet zu werden, musste beispielsweise in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Grad der Erwerbsminderung von mindestens 25 % vorliegen.
Entstehung des Begriffs
Im Sprachgebrauch des 19. Jahrhunderts wurden körperlich behinderte Menschen (einschließlich Amputierter) Krüppel genannt. In Anlehnung an diesen Begriff unterschied der Berliner Orthopäde Konrad Biesalski Kriegskrüppel von Friedenskrüppeln. Ausdrücke wie Krüppel und Kriegskrüppel waren dabei zunächst beschreibende Bezeichnungen. Im Laufe der Zeit wurden die Begriffe Krüppel und Krüppelfürsorge jedoch zunehmend als abwertend empfunden. Deutsche Militärärzte führten im Ersten Weltkrieg den Begriff Kriegsbeschädigter ein. Aus diesem entwickelte sich die Bezeichnung Kriegsversehrter.
Vereine und staatliche Stellen
Es handelt sich hier um eine Auswahl, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Deutschland
1909 entstand in Berlin die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge, aus der die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation hiervorging. Im Jahr 1920 wurde das Preußische Gesetz betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge[2] beschlossen.
Italien
Im Jahr 1917, noch vor dem Ende des Ersten Weltkriegs, gab es in Italien zahlreiche Kriegsversehrte, die sich zu der Nationalen Vereinigung der Kriegsbeschädigten und Kriegsinvaliden ‚Mutilati‘ zusammenschlossen. Diese umfasste rund 200.000 Mitglieder, für welche ein Mutterhaus gebaut, eine Druckerei unterhalten, Werkstätten für orthopädische Hilfsmittel eingerichtet wurden und Hilfe beim Bezug staatlicher Renten, der Bereitstellung preiswerter Wohnungen und bei anderen Problemen geboten wurde.[3]
USA
Die USA hat mit dem Kriegsveteranenministerium der Vereinigten Staaten ein eigenes Ministerium, welches für Leistungen an Veteranen sowie deren Familien und Hinterbliebene zuständig ist.[4]
Siehe auch
Literatur
- Klaus-Dieter Thomann: Das behinderte Kind. „Krüppelfürsorge“ und Orthopädie in Deutschland 1886–1920 (= Forschungen zur neueren Medizin- und Biologiegeschichte, Band 5), Gustav Fischer Verlag, Stuttgart/Jena/New York 1995, ISBN 3-437-11699-1.
- Felix Welti: Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat – Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen (= Jus Publicum, Band 139). Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2005, ISBN 978-3161487255.
Weblinks
Einzelnachweise
- Medizinische Versorgung der Menschen aus der Ukraine Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 11. Januar 2024
- Vgl. Gesetz über die Fürsorge für Körperbehinderte und von einer Körperbehinderung bedrohte Personen (Körperbehindertengesetz) vom 27. Januar 1957, § 19, abgerufen am 21. Januar 2020.
- Walter Israel: Italiens Mutilati, Berliner Tageblatt, 17. Januar 1932.
- Welcome to the U.S. Department of Veterans Affairs Kriegsveteranenministerium der Vereinigten Staaten, abgerufen am 11. Januar 2024