Kreisgericht Köthen (Anhalt)

Das Kreisgericht Köthen war von 1850 bis 1879 ein Kreisgericht im Herzogtum Anhalt-Dessau bzw. Herzogtum Anhalt mit Sitz in Köthen.

Geschichte

Mit der Märzrevolution war eine umfassende Verwaltungs- und Justizreform verbunden. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde eingeführt und die Patrimonialgerichte abgeschafft. Die Verwaltungsaufgaben übernahmen die Kreisdirektionen und die Gerichtsfunktionen die Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen.[1] Als Instanzengericht wurde das Oberlandesgericht Dessau gebildet. Dieses war nicht mit einem heutigen Oberlandesgericht vergleichbar, sondern hatte die Funktion eines Appellationsgerichtes. Darüber stand das Oberappellationsgericht Jena als letzte Instanz.

In Köthen entstand so das Kreisgericht Köthen. Sein Bezirk umfasste die Bezirke folgender früherer Gerichte:

Früheres Gericht Sprengel Einwohner 1851
Stadtgericht KöthenStadt Köthen8.116
Justizamt KöthenDörfer Geutz, Groß Paschleben, Trinum, Frenz, Vorwerk Wendorf, Mörbzig, Kleinwülknitz, Großwülknitz, Edderitz, Pilschenhöh, Baasdorf, Arensdorf, Prosigk, Ziebigk, Locherau, Libehna, Pfriemsdorf, Kleinbadegast und Großbadegast einschließlich der Domäne4.845
Justizamt ReinsdorfDörfer Reinsdorf, Maasdorf, Piethen, Hohnsdorf, Trebbichau an der Fuhne, Rohndorf, Glauzig, Görzig, Schortewitz, Zeundorf, Priesdorf, Kösitz, Großweißandt, Gahrendorf, Großgölzau, Kleingölzau, Kleinweißandt, Kleinelsdorf, Gnetsch, Fernsdorf, Kosa und Rießdorf4.521
Justizamt Wulfen (ohne Brambach)Dörfer Wulfen, Drosa, Diebzig, Zabitz, Elsdorf, Trebbichau, Pißdorf, Osternienburg, Vorwerk Eibbesdorf, Klein Zerbst, Würklau, Porst, Zehringen, Klepzig, Osterföthen, die holländische Mühle, Merzien, Hohsdorf und Breesen4.248
Patrimonialgericht ThurauThurau109
Der kleinere Teil des Justizamts Nienburg nahe KöthenDörfer Kleinpaschleben, Mölz, Krüchern, das Gasthaus zu Neunfinger, Wohlsdorf, Biendorf, Plömnitz und Preußlitz1.936
Der größere Teil des Justizamts NienburgStadt Nienburg mit der Domäne Grimschleben und die Dörfer Wispitz, Wedlitz, Gerbitz, Pobzig, den Vorwerken Borgesdorf und Weddegast und das Dort Latdorf4.235
Justizamt WarmsdorfStadt Güsten und die Dörfer Ilberstedt, Neundorf, Giersleben mit Salmuthshof, Amesdorf, Warmsdorf und Klein Schierstedt5.101
Justizamt SanderslebenStadt Sandersleben und die Dörfer Freckleben, Drohndorf, Mehringen, Klein Schierstedt, Schackenthal und Unterwiederstedt5.181
Justizamt GröbzigStadt Gröbzig und die Dörfer Berwitz, Dohndorf, Gerlebock, Ilbersdorf, Kattau, Körmigk, Pfaffendorf, Pfitzdorf, Sixdorf, Werdershausen und Wiensdorf3.308
Summe41.600

Das Gericht bestand aus einem Direktor und weiteren Richtern. Für die genannten Gerichtsbezirke wurden Kreisgerichtskommissionen in Nienburg, Güsten, Sandersleben und Gröbzig eingerichtet. Dort bestand jeweils die Stelle eines Einzelrichters, der Mitglied des Kreisgerichts war und geringere Fälle als Einzelrichter entschied. Wesentlichere Fälle wurden im Kreisgericht von einer Kammer entschieden.

Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand eine neue Gerichtsstruktur.[2] An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das Reichsgericht, dem das gemeinsame Oberlandesgericht Naumburg nachgeordnet war. Das Herzogtum Anhalt bildete den Sprengel des Landgerichts Dessau. Darunter befanden sich unter anderem das Amtsgericht Köthen. Das Kreisgericht Köthen wurde aufgehoben.

Gerichtsgebäude

Seit 1847 war das Justizamt Köthen und ab 1850 das Kreisgericht im Köthener Schloss untergebracht, nachdem die Linie Anhalt-Köthen ausgestorben war. Leopold IV. Friedrich erbte das Schloss und richtete hier – neben dem Kreisgericht – die Kreisdirektion und die Bauverwaltung ein. An der Ostseite des Schlosses wurde ein Gefängnisbau errichtet, der 1991 abgerissen wurde.[3]

Siehe auch

Quellen

  • Staats- und Adreß-Handbuch für die Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen: 1851, S. 60 f. Digitalisat.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichtsbehörden vom 28. August 1850; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 1841 f., Digitalisat
  2. Gesetz, die Organisation der Gerichsbehörden betreffend vom 12. April 1879; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 403 f., Digitalisat
  3. Wilhelm van Kempen: Schlösser und Herrensitze in Provinz Sachsen und in Anhalt, W. Weidlich, 1961, S. 124

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