Konzertexamen
Das Konzertexamen ist ein Studienabschluss an Musikhochschulen in postgradualen Studiengängen.[1]
Als Abschluss eines Aufbaustudiums ist es der höchste von der Hochschule zu vergebende Abschluss.[1] Der Aufbaustudiengang zum Konzertexamen dient der Heranbildung instrumental bzw. sängerisch hochbegabter Studierender zu konzertreifen Solisten.[1] Zugangsvoraussetzung für den Studiengang ist in der Regel die Künstlerische Reifeprüfung bzw. das Künstlerische Diplom mit besonders hervorragenden Leistungen und eine Aufnahme- bzw. Eignungsprüfung.[1] Das Konzertexamen besteht in der Regel aus zwei Teilen: Der erste Teil ist eine interne Hochschulveranstaltung, der zweite Teil ein öffentliches Konzert.[1] Die Hochschule für Musik Freiburg bewertet die Prüfungsleistungen mit den Noten „mit Auszeichnung bestanden“, „sehr gut bestanden“, „bestanden“ und „nicht bestanden“.[2] Die Hochschule für Musik Detmold[3] und die Hochschule für Musik Saar vergeben nur drei Prädikate: „mit Auszeichnung bestanden“, „bestanden“ und „nicht bestanden“.[4] Die Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen bewertet ein Konzertexamen nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“.[5]
Informationsseiten zum Abschluss Konzertexamen verschiedener Musikhochschulen (Auswahl)
- Hochschule für Musik Freiburg: Konzertexamen (Informationen zu den Studiengängen). Abgerufen am 8. Juli 2019.
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart: Konzert-/Bühnenexamen (Informationen zu den Studiengängen). Abgerufen am 8. Juli 2019.
- Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar: Konzertexamen (Informationen zu den Studiengängen). Abgerufen am 8. Juli 2019.
Einzelnachweise
- Hochschule für Musik Freiburg. Konzertexamen.
- Musikhochschule Freiburg, Prüfungsordnung vom 16. November 1916.
- Prüfungsordnung für Konzertexamen, Stand 2017.
- Ordnung für die Prüfungen im Studiengang Konzertexamen an der Hochschule für Musik Saar vom 11. November 2015
- Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen (Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge – PrüfOKiMu) vom 19. Mai 2016.