Konrad IV. von Hanau
Konrad von Hanau († 1383), in der Regel „Konz“ genannt, war Benediktiner und Fürstabt des Klosters Fulda.
Familie
Konrad von Hanau war der fünfte Sohn des Grafen Ulrich II. von Hanau (* ca. 1280 /1288; † 1346) und der Agnes von Hohenlohe (* vor 1295; † 29. November 1346[1]), Tochter des Kraft I. von Hohenlohe. Urkundlich erwähnt wird er erstmals 1343. Zu diesem Zeitpunkt war er Schüler der Fuldaer Klosterschule. Sein Geburtsjahr wird also zwischen 1325 und 1330 liegen.
Aufgrund der in der Familie geübten Primogenitur folgte sein ältester Bruder, Ulrich III. (* 1310; † 1369/70), dem Vater in der Regierung. Die übrigen Söhne Ulrichs II., so auch er, mussten standesgemäß anders versorgt werden, wofür sich geistliche Karrieren anboten. Vor 1353 war Konrad von Hanau Kanoniker an der St. Johanneskirche vor den Mauern in Hildesheim; er verlor diese Pfründe durch Exkommunikation am 16. Oktober 1353. Daraufhin wurde er 1353 Mönch und dann auch Priester im Kloster Fulda. Dort führte er die Opposition gegen den Fürstabt Heinrich VII. von Kranlucken, dem er nach dessen Tod als Abt nachfolgte. Als Fürstabt von Fulda erreichte er den wohl höchsten Rang unter seinen zahlreichen Geschwistern.
Karriere
Aus der kirchlichen Karriere des Konrad von Hanau sind folgende von ihm eingenommene Positionen bekannt:
- vor 1353 ist er Kanoniker an der St. Johanneskirche vor den Mauern in Hildesheim, Verlust der Position durch Exkommunikation am 16. Oktober 1353[2]
- 1353 ist er Mönch und Priester des Klosters Fulda. Dort führt er die Opposition gegen seinen Vorgänger, Fürstabt Heinrich VII. von Kranlucken[3].
- Propst zu Holzkirchen
- 1373 Fürstabt von Fulda
Fürstabt von Fulda
Wahl
Die Wahl zum Fürstabt von Fulda war nicht einfach und nicht billig. Er musste dazu erhebliche Summen aufnehmen, unter anderem von seinem Bruder, Ulrich III. von Hanau, und seinem Neffen, Ulrich IV. von Hanau. Es sind Schuldverschreibungen über insgesamt 12.500 fl in diesem Zusammenhang belegt. Gegenkandidat war Wilhelm von Magenheim, Propst von Solnhofen. Der Wahl Konrads von Hanau stand als Hindernis nach kanonischem Recht ein Schaden am linken Auge entgegen. Die Kandidaten schlossen im Vorfeld der Wahl vorsichtshalber einen Vertrag, der den Unterlegenen großzügig entschädigen sollte[4]. Davon ist allerdings nur die Konrad von Hanau begünstigende Urkunde erhalten. Beide reisten zur Kurie nach Avignon, um eine Bestätigung ihrer Wahl zu erlangen[5].
Die Entscheidung wurde letztendlich durch die Kurie gefällt und es siegte wohl die größere Finanzkraft Konrads von Hanau. Am 7. Februar 1373 wurde er als Konrad IV. durch Papst Gregor XI. zum Fürstabt von Fulda ernannt, wegen seines Auges wurde ihm Dispens erteilt. Wie seine Vorgänger erhielt auch er vermutlich die Benediktion in Avignon[6].
Politische Lage
Die Regierungszeit Konrad IV. ist durch zahlreiche Fehden und Kämpfe mit Rittern der Umgebung geprägt. Das war, bei allen militärischen Erfolgen, seinen Finanzen nicht zuträglich. In einem Krieg mit Landgraf Hermann II. von Hessen unterlag er, was ihn ebenfalls teuer zu stehen kam. Auch die fuldischen Städte hatten ein gespanntes Verhältnis zu ihrem Landesherren. Er war zum einen selbst an Übergriffen auf das Eigentum von Bürgern beteiligt und ergriff andererseits in innerstädtischen Auseinandersetzungen zwischen Zünften und Patriziern zugunsten letzterer gegen die Mehrheit der Bürger Partei. Aus Sicht der Bürger waren die ständigen Fehden auch ein Versagen des Landesherren, den Frieden zu sichern. Die fuldischen Landstände, denen Stiftskapitel, Ritter und die Städte Fulda, Vacha, Hammelburg und Geisa angehörten, opponierten ebenfalls, was – da nur diese Steuern bewilligen konnten – wiederum die finanzielle Lage Konrads IV. verschärfte. Bis zum Sommer 1381 behielt Konrad die Oberhand, dann wurde er von den Landständen faktisch entmachtet. Außer im Lehenswesen übernahm eine aus neun Personen bestehende Kommission die Verwaltung und versuchte, die Finanzen der Fürstabtei wieder in den Griff zu bekommen. Der Landesherr durfte nur noch die Burg Rockenstuhl bei Geisa und den Frauenberg bei Fulda nutzen.
Finanzielle Lage
Die hohe Verschuldung für seine Wahl hatte gleich nach Regierungsantritt Konsequenzen, da er versuchen musste, die eingegangenen Schulden aus dem Reichsstift Fulda zu refinanzieren. Schon 1374 werden die Burg Otzberg, die Stadt Hering und Anteile an der Stadt Umstadt für 23.875 fl. an Ulrich IV. von Hanau verpfändet. Die Ausgangslage war schlecht, das Stift bereits stark verschuldet.
Die von ihm zahlreich auszufechtenden Kämpfe hatten zur Folge, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Ende 1381 war die Lage so aussichtslos, dass er sich einer Zwangsverwaltung, die von den Landständen dominiert wurde, unterwerfen musste. Dieser Vorgang konstituierte erstmals und in nie wieder erreichter Vollständigkeit die fuldischen Landstände. Der Abtrag der unter seiner Regierung eingegangenen Verpflichtungen zieht sich über mehr als zehn Jahre nach seinem Tod hin.
Tod
Konrad von Hanau wurde Anfang des Jahres 1383 in Spangenberg ermordet. Eine Quelle spricht davon, dass er erstochen[7], eine andere davon, dass er zwischen einer Tür und Türrahmen zerquetscht worden sei[8]. Die Täter blieben unbekannt und wurden nie gefasst.
Die Hintergründe der Tat sind unklar. Sie können im Zusammenhang mit seinen Auseinandersetzungen mit dem fuldischen Adel stehen. Erwähnt wird – allerdings erst in der späteren Literatur – in diesem Zusammenhang der so genannte Sternerbund. Dieser hatte sich allerdings schon 1381 aufgelöst, kann mit dem Vorfall also nichts zu tun haben. Die erhaltenen Berichte über das Ereignis[9] stammen aus sehr viel späteren Quellen, die Einzelheiten bleiben unklar.
Er wurde in der Dreikönigskapelle, die er in der Nähe des Bonifatiusgrabes im Fuldaer Dom hatte errichten lassen, beigesetzt.
Vorfahren
Ahnentafel von Konrad von Hanau | ||||||
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Urgroßeltern |
Reinhard I. von Hanau (* vor 1243; † 1281) |
Ludwig von Rieneck-Rothenfels († 1289) |
Gottfried von Hohenlohe, Graf der Romagna (nachgewiesen: 1219–1266) |
Graf Friedrich von Truhendingen-Dillingen († 1274) | ||
Großeltern |
Ulrich I. von Hanau (* 1250/60; † 1305/06) |
Kraft I. von Hohenlohe-Weikersheim (nachgewiesen 1260–1312) | ||||
Eltern |
Ulrich II. von Hanau (* 1280; † 1346) | |||||
Konrad von Hanau |
Literatur
- Ludwig Clemm: Das Totenbuch des Stifts Ilbenstadt. in: Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde. NF. Darmstadt 19.1936,2, S. 169–274. ISSN 0066-636X
- Karl Grossart: Die Landstände in der Reichsabtei Fulda und ihre Einungen bis zum Jahre 1410. Marburg 1914.
- Josef Leinweber: Die Fuldaer Äbte und Bischöfe. Frankfurt 1989.
- Konrad Lübeck: Die Fuldaer Äbte und Fürstäbte des Mittelalters. Veröffentlichung des Fuldaer Geschichtsvereins. Bd. 31. Fulda 1952, S. 236ff.
- Johann Friedrich Schannat: Historia Fuldensis. Frankfurt 1729.
- Reinhard Suchier: Genealogie des Hanauer Grafenhauses. in: Festschrift des Hanauer Geschichtsvereins zu seiner fünfzigjährigen Jubelfeier am 27. August 1894. Hanau 1894.
- Repertorium Germanicum. Verzeichnis der in den päpstlichen Registern und Kameralakten vorkommenden Personen und Orte des Deutschen Reichs ... Bd. 6. Tübingen 1985.
- Ernst Julius Zimmermann: Hanau Stadt und Land. 3. Auflage. Hanau 1919, 1978 (Repr.). ISBN 3-87627-243-2
Weblinks
- Hanau, Konrad IV. von. Hessische Biografie. (Stand: 31. Januar 2023). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Clemm, S. 252
- Repertorium Germanicum, Nr. 5483, v. 17. Mai 1354
- Leinweber, S. 89
- Grossart, S. 62
- Leinweber, S. 90
- Leinweber, S. 90, Abbildung seines Siegels dort: S. 89.
- Grossart, S. 74, Anm. 56
- Lübeck, S. 238
- Schannat, S. 230
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Heinrich VII. von Kranlucken | Fürstabt von Fulda 1372–1383 | Friedrich I. von Romrod |