KomBrig
KomBrig, auch Kombrig ist die Kurzbezeichnung für Komandir brigady (russisch комбриг/командир бригады) und steht für Brigadier, Brigadeführer oder Brigadekommandeur.[1] Hierbei handelte es sich auch um einen sogenannten „personengebundenen militärischen Rang“.[2]
(Rote Armee bis 1940) | |
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Rangabzeichen (groß) Uniformmantel | |
Dienstgradgruppe | der Generale |
NATO-Rangcode | OF-6 vergleichbar |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Brigadier |
Dienstgrad Marine | Kapitän zur See |
Abkürzung (in Listen) | Brig |
Besoldungsgruppe |
KomBrig war aber auch die Dienststellungsbezeichnung für den nominellen Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über einen Großverband als Kommandeur einer Brigade im Sinne eines militärischen Großverbands.[3]
Der KomBrig war bis 1940 der niedrigste Generalsrang der Roten Armee der Sowjetunion, der nach heutigem Verständnis dem NATO-Rang OF6 entsprechen würde. Als Äquivalent zum KomBrig OF6-Rang war in der Seekriegsflotte der UdSSR zum damaligen Zeitpunkt explizit kein Rang vorgesehen, weshalb zunächst der OF5-Rang Kapitän zur See (russ.: Kapitän I. Klasse / Капитан 1-го ранга) genutzt wurde.
Mit der Wiedereinführung der üblichen Rangbezeichnungen der Generalität war die Bezeichnung KomBrig überholt und wurde aufgegeben.
Geschichte
Mit Gründung der Sowjetunion wurden die bisherigen Rangbezeichnungen und Dienstgradabzeichen der Kaiserlich Russischen Armee abgeschafft. Da jedoch aus operationellen Erwägungen systemneutral geeignete Lösungen zwingend erforderlich waren, wurden diesbezüglich entsprechende Festlegungen getroffen. Zunächst wurden Bezeichnungen gewählt, die dem entsprechenden Kommando, beziehungsweise der Bedeutung des betreffenden militärischen Großverbands entsprachen und angemessen schienen. Andererseits geboten Erfahrungen aus dem Bürgerkrieg, Erkenntnisse der Militärwissenschaft bezüglich Gliederung und Bezeichnung militärischer Verbände zu berücksichtigen. So kam es im Bereich der Großverbände zu folgender Rangfolge.
- Führungsebene Brigade X: KomBrig (Brigadier – OF6)
- Führungsebene Division XX: KomDiw (Divisionär – OF7)
- Führungsebene Korps XXX: KomKor (Korpskommandant – OF8)
- Führungsebene Armee XXXX: KomandArm II (Heerführer II. Klasse – Befehlshaber Armee OF9)
- Führungsebene Front XXXXX: KomandArm I (Heerführer I. Klasse – Befehlshaber Front OF9)
Damit wurden die ab 1918 eingeführten offiziellen Bezeichnungen, wie beispielsweise „Rotarmist“ (russ.: Krasnoarmeez) ersetzt, aus denen sich Bezeichnungen wie „KrasKom“ (Langform: Krasny Komandir) bis hin zu „KomandArm“ (Langform: Kommandujuschtschij Armii) im militärischen Alltagsgebrauch sukzessive entwickelt hatten. Festgelegte Rangkategorien gab es ab 1920, die bis 1924 beibehalten wurden.
Am 7. Mai 1940 lief dieser OF6 Rang aus, wurde jedoch gleichzeitig mit Einführung der alten Generals- und Admiralsränge unter der Rangbezeichnung Generalmajor OF6 wieder eröffnet.[4]
Die Dienstgradabzeichen wurden noch bis zur Wiedereinführung der Schulterstücke im Jahre 1943 beibehalten. Insbesondere die Kragenabzeichen wurden zum Teil noch weiter genutzt bzw. aufgetragen. Mit Einführung der Kragenstickerei für Generale wurden auch diese ersetzt.
Politkommissare
Mit dem Wechsel zu den traditionellen Bezeichnungen für Generalsränge OF6 bis OF9 wurden auch Rangbezeichnungen für die Politkommissare – eine Besonderheit der Roten Armee und der Sowjetischen Marine – ausgewiesen. Ab 22. Juni 1941 lautete die Rangfolge:
- Führungsebene Brigade X: Brigadekommissar – OF6 (russ.: бригадный комиссар)
- Führungsebene Division XX: Divisionskommissar – OF7 (russ.: дивизионный комиссар)
- Führungsebene Korps XXX: Korpskommissar – OF8 (russ.: корпусный комиссар)
- Führungsebene Armee XXXX: Armeekommissar II. Klasse – OF9 (russ.: армейский комиссар 2-го ранга)
- Führungsebene Front XXXXX: Armeekommissar I. Klasse – OF9 (russ.: армейский комиссар 1-го ранга)
Politkommissare Heer (Landstreitkräfte) und Luftwaffe (Luftstreitkräfte/Luftverteidigung) trugen generell die der Führungsebene entsprechenden Dienstgradabzeichen.
Einzelnachweise
- Rangbezeichnungen und Rangfolge „Rote Arbeiter- und Bauernarmee“ (RABA) gemäß Erlass Nr. 2590 „Zentrales Exekutiv-Komitee der UdSSR“ und „Rat der Volkskommissare“ vom 22. September 1935. Weitere Regelungen und Festlegungen für Landstreitkräfte und Marine der RABA erfolgten gemäß Erlass Nr. 2591.
- Befehl Nummer 176 des „Volkskommissar für Verteidigung der UdSSR“ am 3. Dezember 1935 über „Personengebundene militärische Ränge“ der Landstreitkräfte und der Marine der „Roten Arbeiter- und Bauernarmee“.
- Militärisches Symbol der NATO für die Brigade X als militärischer Großverband.
- Einführung der Generals- und Admiralsränge im Jahre 1940; festgelegt im „Gesetz über militärische Ränge des höheren Kommandeursbestands der Roten Armee“ und im „Gesetz über militärische Ränge des höheren Kommandeursbestands der Seekriegsflotte“ vom 7. Mai 1940.