Kochhartgraben und Ammertalhänge

Das Gebiet Kochhartgraben und Ammertalhänge ist ein mit Verordnung vom 21. Dezember 1995 durch das Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet[1] und ein mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Land Baden-Württemberg ausgewiesenes Europäisches Vogelschutzgebiet[2] im baden-württembergischen Landkreis Tübingen in Deutschland.

Naturschutzgebiet
„Kochhartgraben und Ammertalhänge“
Panorama des Kochhartgrabens

Panorama des Kochhartgrabens

Lage Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 103,23 ha
Kennung 4.265
WDPA-ID 164175
Natura-2000-ID DE7419401
Geographische Lage 48° 33′ N,  54′ O
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Baden-Württemberg)
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 355 m bis 435,5 m
Einrichtungsdatum 21. Dezember 1995
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen
Besonderheiten Acht Teilgebiete
f6
Vogelschutzgebiet (SPA)
„Kochhartgraben und Ammertalhänge“
ehemaliger Steinbruch Reusten

ehemaliger Steinbruch Reusten

Lage Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555537897
Natura-2000-ID DE-7419-401
Vogelschutzgebiet 53,58 ha
Einrichtungsdatum 5. Februar 2010
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen
Besonderheiten Zwei Teilgebiete
f6

Lage

Das Naturschutzgebiet hat eine Fläche von 103 Hektar und liegt zwischen Hailfingen und Poltringen im Kochhartgraben und im Ammertal. Es besteht aus acht Teilgebieten. Das Gebiet gehört naturräumlich zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten und liegt in der geologischen Einheit des Oberen Muschelkalks.

Das insgesamt rund 54 Hektar (ha) große Vogelschutzgebiet „Kochhartgraben und Ammertalhänge“ liegt vollständig im gleichnamigen Naturschutzgebiet. Seine zwei Teilgebiete liegen östlich und westlich von Reusten, einem Ortsteil der Gemeinde Ammerbuch, und verteilen sich zu 50,42 ha (= 94,11 %) auf Ammerbucher und 3,15 ha (= 5,89 %) auf Rottenburger Gebiet.

Beschreibung

Beschrieben wird das Gebiet „Kochhartgraben und Ammertalhänge“ als „vielgestaltige Kulturlandschaft mit Trocken-, Halbtrockenrasenkomplexe, Saumgesellschaften, Schafweiden, Hecken, Streuobstwiesen, aufgelassenen Steinbrüchen, Brachen und Bachauen“.

Bedeutung

Das Gebiet mit Trocken- und Halbtrockenrasen, aufgelassenen Steinbrüchen und Streuobstwiesen bildet einen charakteristischen Ausschnitt der Muschelkalklandschaft im Naturraum Obere Gäue und verfügt über regelmäßige Brutvorkommen von Wanderfalken.

Lebensraumklassen

Nichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp usw.
 
27 %
Mischwald
 
11 %
Binnengewässer, stehend und fließend
 
1 %
Melioriertes Grünland
 
53 %
Heide, Steppe, Trockenrasen
 
8 %

Schutzzweck

Der Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung der vielgestaltigen Kulturlandschaft des Kochhartgrabens und der Ammertalhänge in ihrer besonderen Eigenart und Schönheit [...]“ sowie „die Erhaltung eines reich strukturierten Ökosystems als Lebensgrundlage für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt. [...]“[1]

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[3] beschrieben:

Brutvögel

Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39, im Schutzgebiet „Kochhartgraben und Ammertalhänge“ drei Arten.

Neuntöter (Lanius collurio)

Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten, von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze, Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder, Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft, von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen, Acker- und Wiesenrandstreifen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten.

Rotmilan (Milvus milvus)

Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften mit lichten Waldbeständen, von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft, von Grünland, von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, Erhaltung der Bäume mit Horsten, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie die Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. März bis zum 31. August.

Wanderfalke (Falco peregrinus)

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Flora und Fauna

Zu den nennenswerten Pflanzenarten im Gebiet zählen unter anderem Schmalblättriger Lein, Ähriger Ehrenpreis, Bleigrauer Löwenzahn, Früher Ehrenpreis, Frühe Segge, Goldaster, Feinblättrige Miere, Küchenschelle, Kleines Knabenkraut, Deutscher Ziest und Gelber Zahntrost.[4]

Das Gebiet stellt vor allem für zahlreiche Vogelarten einen wichtigen Lebensraum dar, darunter Neuntöter, Braunkehlchen und Grauammer. Auch der Wanderfalke brütet hier. Des Weiteren sind auch zahlreiche Insektenarten, darunter die Gemeine Sichelschrecke und die Blauflügelige Ödlandschrecke sowie der Zwergbläuling, der Silbergrüne Bläuling und der Himmelblaue Bläuling vertreten.[4]

Siehe auch

Literatur

  • Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S. 506–507.
Commons: Naturschutzgebiet Kochhartgraben und Ammertalhänge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. VerordVerordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Kochhartgraben und Ammertalhänge« vom 21. Dezember 1995. Abgerufen am 5. Juli 2018.
  2. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010; abgerufen am 11. April 2016
  3. Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 8. Februar 2022.
  4. Würdigung des Naturschutzgebiets „Kochhartgraben und Ammertalhänge“. Abgerufen am 5. Juli 2018.
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