Kneippkurort

Kneippkurort ist ein in Deutschland vergebenes Prädikat für Kurorte.

Es wird an Ortschaften vergeben, in denen Wasserkuren nach Sebastian Kneipp durchgeführt werden können, sofern die mit dem Prädikat verbundenen Anforderungen des zuständigen Landes erfüllt werden. 1889 eröffneten die Franziskanerinnen von Reute in Biberach an der Riß im Jordanbad die erste ärztlich geleitete Kneipp’sche Wasserheilanstalt Deutschlands.

Kneippkurorte sind nicht notwendigerweise zugleich Heilbäder. Umgekehrt ist es möglich, dass einem Heilbad das Prädikat „Kneippkurort“ entzogen bzw. (in Ländern, in denen es zeitlich befristet ist) nicht verlängert wird.[1]

Kneippheilbad

Ein Kneippheilbad muss strengere Auflagen als ein Kneippkurort erfüllen, wie z. B. in Sachsen mindestens eine zehnjährige Durchführung der Kneipptherapie in wenigstens drei Kneippkurbetrieben und mehrere Wassertretstellen und Armbadeanlagen im Freien.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Rolf A. Habben: Bad Iburg will Kneipp-Kurort bleiben. noz.de. 12. März 2019
  2. Bad Schandau ist erstes Kneippheilbad in Sachsen. In: sachsen.de. Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus, 12. Januar 2024, abgerufen am 12. März 2024.
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