Klein-Welzheim

Klein-Welzheim (im Hessischen Klaa Welzem) ist ein Stadtteil der Stadt Seligenstadt am Main im südhessischen Kreis Offenbach.

Klein-Welzheim
Wappen von Klein-Welzheim
Koordinaten: 50° 3′ N,  0′ O
Höhe: 108 m ü. NHN
Fläche: 5,6 km²[1]
Einwohner: 2968 (30. Jun. 2015)[2]
Bevölkerungsdichte: 530 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Postleitzahl: 63500
Vorwahl: 06182

Geschichte

Mittelalter

In erhaltenen Urkunden wurde Klein-Welzheim unter
den folgenden Namen erwähnt (Jahr der Erwähnung):[1]
Ortsname Jahr
Walinesheim 772
Walenensheim 782
Walinesheim 788
Uualihinesheim um 1000
Welengesheym um 1290
Wellinshem 1292
Welnsheim um 1400
Welnsheim off der siten by Selgenstat gelegen 1440
Welnszhem nostri litoris 1495
Welnsheym 15. Jahrhundert
Welßheim 1544

Die älteste erhaltene Erwähnung von „Welzheim“ findet sich für 772 in einer Schenkungsurkunde des Klosters Lorsch.[3] Der Ort hieß damals „Walinesheim“ (nach dem fränkischen Maingaugrafen Walah). Im Mittelalter wurde noch nicht zwischen Klein- und Großwelzheim unterschieden. Eine weitere Schenkung datiert von 786.[4] Während der Regierungszeit Karls des Großen kamen zahlreiche weitere Schenkungen dazu. Später kam das Kloster Seligenstadt zu ausgedehntem Grundbesitz in Klein-Welzheim.

Der Ort gehörte zum Kurfürstentum Mainz.

Frühe Neuzeit

Wasserburg

1705 wurde die Wasserburg als Sommersitz der Äbte des Seligenstädter Klosters erbaut.

1791 wurde gegen Zahlung von 175 Gulden an den Kurfürsten die Leibeigenschaft aufgehoben.

1803 kam Klein-Welzheim mit Kurmainz und dessen Amt Seligenstadt zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die seit 1806 das Großherzogtum Hessen war.

Verwaltungsseitige Zugehörigkeit

Bis 1821 nahm das Amt Seligenstadt Verwaltung und Rechtsprechung in Klein-Welzheim wahr. Mit der Verwaltungsreform im Großherzogtum Hessen in diesem Jahr wurden auch hier auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt.[5]

Für die Verwaltung wurden Landratsbezirke geschaffen, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen. Der Landratsbezirk Seligenstadt erhielt die Zuständigkeit für die Verwaltung unter anderem für das gleichzeitig aufgelöste Amt Seligenstadt. Durch verschiedene Verwaltungsreformen gehörte Klein-Welzheim dann ab

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde Klein-Welzheim am 1. Januar 1977 nach erfolglosem Widerstand gemeinsam mit Froschhausen durch Landesgesetz nach Seligenstadt eingemeindet.[7][8]

Gerichtliche Zuständigkeit

Bei der Reform 1821 übernahm das Landgericht Steinheim die erstinstanzliche Rechtsprechung in Klein-Welzheim, die zuvor das Amt wahrgenommenen hatte.[5] Der Sitz des Gerichts wurde zum 1. Juli 1835 nach Seligenstadt verlegt und die Bezeichnung in „Landgericht Seligenstadt“ geändert.[9] Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[10] So ersetzte das Amtsgericht Seligenstadt das Landgericht Seligenstadt.

Nachkriegszeit

Die Nachkriegsentwicklung war dabei insbesondere mit dem langjährigen Bürgermeister der Gemeinde Klein-Welzheim, Jakob Hetzer (CDU) verbunden.

Durch Erschließung weiterer Baugebiete erreicht der Stadtteil im Jahre 2005 ca. 3000 Einwohner.

Die Gemeinde Klein-Welzheim ging 1972 eine Partnerschaft mit der niederländischen Gemeinde Wessem ein. Diese Partnerschaft wurde zunächst nach Gebietsreformen auf deutscher wie auch niederländischer Seite (Stadt Seligenstadt und Gemeinde Heel) fortgeführt, aber 2008 offiziell auf Wunsch der Gemeinde Maasgouw, in die Heel 2007 überging, beendet. Die „Wessemer Straße“ in Klein-Welzheim erinnert hieran.

Einwohnerentwicklung

Jahr Einwohnerzahl Hauptwohnsitz[11] Nebenwohnsitz
1823 370
1934 432
1939 1181
1961 1761
1970 2122
31.12.2009 3002 2822 180
31.12.2010 3059 2878 181
31.12.2011 3094 2927 167
31.12.2014 3124 2963 161
30.06.2015 3166 2968 198

Religion

Die katholische Kirche St. Cyriakus wurde 1842/43 erbaut. Seit 1926 war die Pfarrei selbstständig. Im Jahr 2016 erfolgte die Rückführung in die Pfarrei St. Marcellinus und Petrus Seligenstadt.[12]

Die evangelischen Christen in Klein-Welzheim gehören der evangelischen Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen an.

Wappen und Flagge

Wappen

Blasonierung: „In Rot über einem silbernen Wels das silberne Mainzer Rad.“[13]

Das Wappen wurde der Gemeinde Klein-Welzheim am 15. April 1953 durch den Hessischen Innenminister genehmigt. Gestaltet wurde es durch den Heraldiker Georg Massoth.

Dieses Ortswappen vereinigt das redende Zeichen des Welses mit dem Symbol der geschichtlichen Vergangenheit des Ortes, dem Mainzer Rad, da der ursprünglich dem Kloster Lorsch gehörige Ort mit diesem 1232 an Kurmainz fiel und bis zum Übergang an Hessen-Darmstadt im Jahre 1803 zum Erzbistum geh

Flagge

Die Flagge wurde der Stadt am 16. Januar 1954 durch das Hessische Innenministerium genehmigt und wird wie folgt beschrieben:

„Auf der weißen Mittelbahn des rot-weiß-roten Flaggentuches das Wappen der Gemeinde Klein-Welzheim.“[14]

Sehenswürdigkeiten

Luftaufnahme von Klein-Welzheim
Klein-Welzheim von oben, 2021

Bei Klein-Welzheim befindet sich die Wasserburg Seligenstadt.

Commons: Klein-Welzheim – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Klein-Welzheim, Landkreis Offenbach. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 11. Juli 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Stadt Seligenstadt: Daten und Zahlen. Einwohnerzahlen HW (Memento des Originals vom 11. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.seligenstadt.de, abgerufen im Juni 2016.
  3. Minst, Karl Josef [Übers.]: Lorscher Codex (Band 5), Urkunde 3444, 2. April 772 – Reg. 744. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 184, abgerufen am 3. März 2016.
  4. Minst, Karl Josef [Übers.]: Lorscher Codex (Band 1), Urkunde 12, 25. Februar 786 – Reg. 1952. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 67, abgerufen am 3. März 2016.
  5. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  6. § 1 Abs. 3 Dritte Verordnung über den Neubau des Reichs. In: RGBl. I S. 1675.
  7. Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Offenbach (GVBl. II 330-33) vom 26. Juni 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 22, S. 316–318, § 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,5 MB]).
  8. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart und Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 375.
  9. Bekanntmachung, die Verlegung des Landgerichtssitzes von Steinheim nach Seligenstadt betreffend vom 12. Mai 1835. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 29 vom 21. Mai 1835, S. 277.
  10. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  11. Nur die Zahlen in dieser Spalte sind kompatibel mit Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes.
  12. Geschichte der Kirche St. Cyriakus in Klein-Welzheim. In: bistummainz.de. Bistum Mainz, abgerufen am 7. März 2021.
  13. Genehmigung zur Führung eines Wappens an die Gemeinde Klein-Welzheim im Landkreis Offenbach, Regierungsbezirk Darmstadt vom 15. April 1953. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1953 Nr. 18, S. 395, Punkt 442 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,0 MB]).
  14. Genehmigung zur Führung einer Flagge der Gemeinde Klein-Welzheim im Landkreis Offenbach, Regierungsbezirk Darmstadt vom 16. Januar 1954. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1954 Nr. 5, S. 68, Punkt 62 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,2 MB]).}
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