Video-on-Demand

Video-on-Demand [ˈvɪdi̯oʊ̯ ɔn dɪˈmænd] (VoD, deutsch „Video auf Anforderung“, Abrufvideo) ist der Anglizismus für die Möglichkeit, digitale Videos auf Anfrage von einem Onlinedienst herunterzuladen oder per Streaming direkt anzusehen.

Varianten

Kann der Zeitpunkt der Wiedergabe beliebig gewählt werden, spricht man von True Video-on-Demand. Im Gegensatz dazu starten die Inhalte bei Near-Video-on-Demand (auch Video-near-Demand) in festen Intervallen; man kann sich z. B. zu jeder vollen Viertelstunde in den Stream eines populären Films einwählen, der dann jeweils neu beginnt. Wird statt eines Live-Streams ein Datei-basierter Ansatz zur Verteilung der Inhalte verwendet, spricht man von Push-Video-on-Demand.

Je nach Abrechnungsform und/oder Nutzungsrecht existieren folgende Varianten:

Subscription-Video-on-Demand

Bei der Variante Subscription-Video-on-Demand (SVoD) bzw. Abonnement erfolgt die Abrechnung pauschal, häufig für einen Monat. Im vereinbarten Zeitraum können unbegrenzt Inhalte aus dem Katalog des Anbieters abgerufen werden.[1]

Beispiele

Advertised-Video-on-Demand

AVoD steht für Advertising Video-on-Demand oder Advertised Video-on-Demand und bezeichnet werbefinanziertes Streaming. Es gibt Hybrid-Angebote, die neben einem (vergünstigten) monatlichen Subscription-Preis auch Werbung enthalten.[2]

Beispiele

Download-to-Rent

Bei der Variante Download-to-Rent (DTR) erwirbt der Nutzer ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht am Inhalt (z. B. 48 Stunden) und kann ihn in diesem Zeitraum beliebig oft wiedergeben. Dies ist eine der häufigsten Nutzungsarten und tritt in zwei Formen auf: TVoD und PPV bzw. SVoD.

Beispiele

Pay-per-View

Bei der Variante Transactional-Video-on-Demand (TVoD) bzw. Pay-per-View (PPV) werden Inhalte im Einzelabruf, also nach tatsächlicher Nutzung, abgerechnet.

Download-to-Own

Bei der Variante Download-to-Own (DtO) erwirbt der Nutzer ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Inhalt und kann ihn archivieren, meist als kopiergeschützte Datei auf einem eigenen Laufwerk, und dann beliebig oft wiedergeben. Das Eigentum an den Inhalten bleibt trotz der irreführenden Bezeichnung beim Rechteinhaber. Dies ist die weitaus seltenere Nutzungsart. In Fachkreisen wird diese Variante auch Electronic-Sell-Through (EST) genannt.

Beispiele

Kino-on-Demand

Kino-on-Demand ist eine Abwandlung des bekannten Systems Video-on-Demand. Mit einem wesentlichen Unterschied: Kinos können künftig ebenfalls am digitalen Vertrieb mitverdienen. Somit generieren sie Zusatzeinnahmen, um der rückläufigen Kinoentwicklung entgegenzuwirken. Es gibt verschiedene Varianten. Zum einen können die Kinos einen eigenen Unterdienst auf ihren Homepages zur Verfügung stellen und somit an den Einnahmen durch den Onlinevertrieb partizipieren. Zum anderen entstehen in Deutschland gerade Plattformen, bei denen durch die Registrierung und der beinhalteten Postleitzahl die Kino-on-Demand-Funktionalität ausgewertet wird: Wenn der Nutzer einen Film über diese Plattform sieht, wird seine Postleitzahl ausgewertet und das Kino, welches in seinem PLZ-Bereich liegt, bekommt einen Prozentsatz der Einnahmen. Im Gegenzug bewerben die Kinos vor jedem ihrer Filme diese Plattform. Dies schafft eine große Reichweite, von der auch die Filmemacher profitieren.

Kino-on-Demand im Grundgerüst hat nichts mit Day-and-Date-Starts (zeitgleiches Starten von Filmen online und im Kino) zu tun, arbeitet aber darauf hin.[8]

Situation in Deutschland

Bei den Angeboten muss unterschieden werden in kostenfreie wie beispielsweise Mediatheken der Fernsehsender sowie YouTube oder Bs.to und kostenpflichtige Diensten wie z. B. iTunes, Prime Video, Netflix, Videoload und maxdome. Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Anbieter (ARD, ZDF) mit der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag abzugrenzen von den privaten Mediatheken (z. B. RTL, ProSieben, Sat1), die sich durch Werbeeinnahmen stützen. Ein weiterer Anbieter kostenfreier VoD Inhalte war auch MyVideo, die sich über die ProSiebenSat1 Media Group finanzieren und daher audiovisuelle Inhalte ohne Gebühren zeigen dürfen. Die meisten Angebote im Streaming-Bereich sind jedoch kostenpflichtig und rechnen entweder mittels Abo-System ab oder berechnen pro Film oder Serienfolge gestaffelte Gebühren.[9]

Die ProSiebenSat.1 Media AG (dazu gehören: ProSieben, Sat.1, kabel eins und sixx) plante 2010 zusammen mit der RTL Group Deutschland (dazu gehören: RTL, RTL II, Super RTL, RTL Nitro, n-tv und VOX), „die deutsche Antwort auf das amerikanische Hulu.com“, mit dem Arbeitstitel „Amazonas“,[10] in Betrieb zu nehmen. Obwohl Video-on-Demand-Angebote bereits bei beiden Sendergruppen vorhanden sind, war geplant, alle zur Verfügung stehenden Programme auf einer Seite zu vereinen. Die Vermarktung des neuen Onlineportals sollten die Sender selbst übernehmen.[11] Nach einer Abmahnung durch das Bundeskartellamt mussten die Sendernetzwerke ihr Konzept der geplanten Videoplattform umstellen und es dem Bundeskartellamt erneut vorlegen.[12] Am 18. März 2011 hieß es laut DWDL.de, das Bundeskartellamt habe erneut keine Zustimmung einer gemeinsamen Videoplattform gegeben. Laut Statement der RTL Group wolle man nun rechtlich gegen das „nicht nachvollziehbare“ Urteil vorgehen. Bei der ProSiebenSat.1 Media AG hält sich die Enttäuschung jedoch in Grenzen. Man sieht sich mit dem Onlineportal maxdome recht gut auf dem Markt positioniert.[13] Am 8. August 2012 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verbot der geplanten Video-on-Demand-Plattform. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.[10]

Die Angebote können nach den folgenden Vergleichskriterien bewertet werden:

  • Verfügbarkeit (unabhängig vom Netzbetreiber oder nur in speziellen Netzen nutzbar)
  • Katalog (Angebot an Material)
  • Offline-Funktionen (Streaming vorgespeicherter Inhalte ohne Internetverbindung möglich)[14]
  • Verfügbare Videoqualität (insbesondere DVD- vs. HD-Qualität)
  • Verfügbare Audioqualität (Stereo- vs. Mehrkanalton)
  • Sprachen / Untertitel (Originalversion, Originalversion mit deutschen Untertiteln, deutsche Synchronisierung)

Technischer Hintergrund

Der Videofilm wird entweder über eine Internetverbindung, wie bei IPTV, oder über ein Breitbandkabelnetz gesendet. Der Rückkanal, über den die Senderwahl des Kunden an das Sendezentrum übermittelt wird, ist bei einer Internetverbindung vorhanden oder wie bei Unitymedia Video-on-Demand über Kabelfernsehen mit Rückkanal, alternativ über das Telefonnetz geschaltet.

Des Weiteren lassen sich die folgenden Varianten unterscheiden:

Download / Progressiver Download

Hier muss das Video vor dem Betrachten heruntergeladen werden. Beim progressiven Download ist es möglich, schon während des Downloads mit dem Betrachten zu beginnen, wenn bereits genug Daten heruntergeladen wurden und ein entsprechender Puffer gebildet wurde. Dadurch können auch mit wenig Bandbreite Filme heruntergeladen werden, die für das direkte Streaming-Verfahren eine höhere Datenrate benötigen würden.

Streaming

Beim Streaming werden die Daten gleichzeitig heruntergeladen und wiedergegeben. Der Anbieter benötigt dazu einen Streaming-Server und der Anwender einen entsprechenden Client.[15] Eine vollständige Kopie der Datei muss in diesem Falle nicht gespeichert werden. Oft werden die Daten nur im flüchtigen Speicher (Arbeitsspeicher) des Programmes zwischengespeichert, bis sie zur Anzeige gebracht wurden. Über entsprechende Flusssteuerungen wird dafür gesorgt, dass stets genug Daten vorrätig sind, um Ungleichmäßigkeiten der Datenübertragung kompensieren zu können, aber auch nicht zu viel Speicher verwendet wird. Die Bandbreite der Netzwerk-Verbindung zwischen Server und Anwender muss mindestens der Datenrate des betrachteten Videos entsprechen.

Umsatzentwicklung in Deutschland

In den Jahren 2004 und 2005 verhielten sich die Umsätze der Video-on-Demand-Anbieter konstant und befanden sich mit einer Million Euro Umsatz noch auf einem geringen Niveau. Der Boom in der Branche setzt im Jahr 2006 ein und der Umsatz stieg um 100 Prozent. Von 2006 bis 2008 vervierfachte sich der Umsatz auf acht Millionen Euro, mit einer durchschnittlichen Zuwachsrate von 139 Prozent. Im Jahr 2009 nahm die Wachstumsrate des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr 2008 leicht von 167 Prozent auf 163 Prozent ab und befand sich auf einem Niveau von 21 Millionen Euro. Von 2010 bis 2011 nahm der Umsatz der Branche um 49 Prozent, auf 64 Millionen Euro zu und von 2011 bis 2012 um weitere 48 Prozent auf 95 Millionen Euro.[16]

Nach den starken Zunahmen des jährlichen Umsatzes von 2006 bis 2011 werden die Wachstumsraten des Umsatzes wahrscheinlich abnehmen. Bereits seit 2010 verringert sich das Wachstum des Umsatzes kontinuierlich. Es wird angenommen, dass sich die Wachstumsrate des Umsatzes bis zum Jahr 2015 bei nur noch 10 Prozent befinden und in den darauffolgenden Jahren auf diesem Niveau bleiben wird.[17]

Nach neuen Prognosen des Digitalverbands Bitkom und des Marktforschungsinstituts Information Handling Services[18] erzielen Video-On-Demand-Angebote 2016 insgesamt Umsätze von 717 Millionen Euro. Demnach werden Anbieter von kostenfreien und werbefinanzierten Angeboten voraussichtlich 316 Millionen Euro Umsatz erzielen, bei kostenpflichtigen Streaming-Anbietern erwartet man Umsätze in Höhe von 401 Millionen Euro.[19]

Siehe auch

Literatur

  • Sebastian Brüggemann: Streaming – Moderner Medienkonsum und strafrechtliche Verantwortlichkeit. In: JSE. 2013, S. 285–301 (zeitschrift-jse.de [PDF; 1,5 MB]).
  • Christian Heger: Filme im Internet. Ausblicke auf das Kino von morgen. In: Media-Perspektiven. 12/2011, S. 608–616. PDF
  • Matthias Kurp: Fernsehnet. Wie Streaming und Video-on-Demand das TV-Geschäft verändern, in: Funkkorrespondenz Nr. 35/2014 vom 29. August 2014
  • Michael Schauz: Video-on-Demand – Bedrohung für das Verleihgeschäft der Videotheken. Fischer, München 1997, ISBN 3-88927-206-1.

Einzelnachweise

  1. Ralf Kaumanns, Veit Siegenheim: Video-on-Demand als Element im Fernsehkonsum? In: MediaPerspektiven. 12/2006, S. 622–629. PDF
  2. Netflix-Basis-Abo mit Werbung. Abgerufen am 17. November 2022.
  3. Amazon's IMDb launches a free streaming service, Freedive. In: techcrunch.com. 10. Januar 2019, abgerufen am 9. März 2022 (englisch).
  4. Amazon Launches Ad-Based Streaming Service IMDb TV in the U.K. In: variety.com. 29. September 2021, abgerufen am 9. März 2022 (englisch).
  5. Fernsehserien.de: „Freevee gestartet: Was bringt der neue kostenlose Streaming-Dienst?“, aufgerufen am 3. August 2022
  6. Koch Films startet "Moviedome" auf Samsung TV Plus. In: beta.blickpunktfilm.de. 10. Juni 2021, abgerufen am 9. März 2022.
  7. Joerg Rumbucher: Global Player forcieren AVoD-Aktivitäten, in: Blickpunkt: Film Nr. 5/2019, S. 58 f.
  8. Artikel Citynews: Kölner Startup will Video-on-Demand auch für Kinobetreiber rentabel machen, abgerufen am: 23. Juli 2015
  9. Archivlink (Memento vom 3. März 2014 im Internet Archive), Video on Demand im Aufwärtstrend
  10. DWDL.de: „Gericht bestätigt Kartellamtsverbot von VoD-Portal“, aufgerufen am 8. August 2012.
  11. Quotenmeter.de: Deutsches Hulu: ProSiebenSat.1 und RTL planen TV-Portal, aufgerufen am 6. August 2010.
  12. Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 22. Februar 2011, Wettbewerbliche Bedenken gegenüber Online-Video-Plattform von RTL und Pro7Sat1 (Memento vom 9. Januar 2013 im Internet Archive)
  13. DWDL.de: „Kartellamt untersagt gemeinsame Video-Plattform“, aufgerufen am 18. März 2011.
  14. Vergleich.org: „ Video-On-Demand Anbieter im Test 2015“ (Memento vom 26. März 2015 im Internet Archive), aufgerufen am 2. März 2015.
  15. Download-Arten des Video-on-Demand (Memento vom 3. Juni 2013 im Internet Archive)
  16. Online Videotheken Vergleich.com: Umsatz-Entwicklung: Video on Demand 2004 bis 2012 in Deutschland (Memento vom 23. Dezember 2012 im Internet Archive), abgerufen am 29. Mai 2013.
  17. Online Videotheken Vergleich.com: Umsatzprognose Video on Demand bis 2017 (Memento vom 23. Mai 2013 im Internet Archive), abgerufen am 29. Mai 2013.
  18. Umsätze mit Video-Streaming steigen um ein Viertel. Bitkom-Presseinformation vom 22. Januar 2016, abgerufen am 11. Februar 2016.
  19. Bitkom erwartet kräftigen Umsatzanstieg bei Video on Demand. Süddeutsche Zeitung, 22. Januar 2016, abgerufen am 27. August 2020..
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