Kinderschutzgesetz

Das Kinderschutzgesetz wurde am 30. März 1903 ausgefertigt. Es trat am 1. Januar 1904 in Kraft. Der ursprüngliche Titel lautete Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

Basisdaten
Titel:Gesetz über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen
Kurztitel: Kinderschutzgesetz (ab 1939)
Früherer Titel: Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben
Art: Reichsgesetz, Bundesgesetz
Geltungsbereich: Deutsches Reich,
Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 123 Abs. 1 GG
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 8051-1-1 a. F.
Ursprüngliche Fassung vom: 30. März 1903
(RGBl. S. 113)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1904
Letzte Neufassung vom: 30. April 1938
(RGBl. I S. 437)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 1939
Letzte Änderung durch: Art. 24 G vom 10. März 1975
(BGBl. I S. 685, 689)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. April 1975
(Art. 31 G vom 10. März 1975)
Außerkrafttreten: 1. Mai 1976
 72 Abs. 2 Nr. 1 G vom 12. April 1976,
BGBl. I S. 965, 984)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Es war das erste Reichsgesetz zur Regelung der Kinderarbeit, trotzdem blieben die einschlägigen Regelungen der Reichsgewerbeordnung weiterhin gültig.[1] Das Kinderschutzgesetz setzte sich jedoch über die Fabrikarbeit hinaus und regelte die Kinderarbeit in verschiedenen Gewerbezweigen. Allerdings galten keine einheitlichen Altersgrenzen. So durften im Handel keine Kinder unter zwölf Jahren beschäftigt werden. Im Fuhrwerksbetrieb galt dagegen eine Altersgrenze von 14 Jahren. Die Land- und Forstwirtschaft fiel nicht unter das Gesetz.

Das Gesetz unterschied zum ersten Mal zwischen eigenen und fremden Kindern. Zu den eigenen Kindern im Sinne des Gesetzes zählten auch Nichten und Neffen. Für sie galten im Vergleich zu den fremden Kindern deutlich abgeschwächte Schutzvorschriften.

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes blieb bis zum 31. Dezember 1938 gültig. Die anschließende Neufassung vom 30. April 1938 wurde zum 1. Mai 1976 vom Jugendarbeitsschutzgesetz aufgehoben.

Literatur

  • Sigrid Dauks: Kinderarbeit in Deutschland im Spiegel der Presse (1890–1920). Berlin: Trafo Verlag, ISBN 3-89626-239-4 (Schriftenreihe des Hedwig-Hinze-Instituts Bremen, Bd. 7)

Einzelnachweise

  1. Zur Entstehung des "Kinderschutzgesetzes" vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 3. Band, Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2005.
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