Königlich marokkanische Gendarmerie

Die Königlich Marokkanische Gendarmerie (arabisch الدرك الملكي المغربي, DMG ad-darak al-malakī al-maġribī, französisch Gendarmerie royale marocaine) ist eine Polizei­truppe in Marokko. Sie ist Teil der marokkanischen Streitkräfte und daher im Unterschied zu den übrigen Polizeikräften des Landes nicht dem Innenministerium, sondern direkt dem König unterstellt.

Königlich marokkanische Gendarmerie
الدرك الملكي المغربي


Abzeichen der Gendarmerie
Aufstellung 29. April 1957[1]
Staat Marokko Marokko
Streitkräfte Königlich marokkanische Streitkräfte
Typ Gendarmerie
Stärke 20.000 Soldaten
Leitung
Oberbefehlshaber Mohammed VI.
Kommandeur General Mohamed Haramou[2]

Organisation

Die Gendarmerie ähnelt in ihrer Struktur stark der französischen Gendarmerie nationale. Wie diese übernimmt sie polizeiliche Aufgaben im ländlichen Raum, während die marokkanische „Sûreté Nationale“ für die Städte zuständig ist. Beide Wachkörper sind voneinander unabhängig. Die Gendarmerie hat circa 20.000 Mitglieder (2020) und besteht aus einer Brigade, vier mobilen Gruppen, einer Fliegerstaffel und einer Fallschirmjägerstaffel.[3]

Eine ähnliche Organisation der Sicherheitsdienste findet sich außer in Frankreich auch beispielsweise in Spanien (Guardia Civil) und Italien (Carabinieri).

Ausrüstung

Commons: Königlich marokkanische Gendarmerie – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. The Moroccan Gendarmerie Royale at the service of citizens. International Association of Gendarmeries and Police Forces with Military Status, abgerufen am 5. Dezember 2021 (englisch).
  2. König Mohammed VI. soll vom eigenen Geheimdienst abgehört worden sein. Maghreb Post, 22. Juli 2021, abgerufen am 5. Dezember 2021.
  3. International Institute for Strategic Studies (Hrsg.): The Military Balance 2021. 121. Auflage. Taylor & Francis, 2021, ISBN 978-1-03-201227-8, S. 356–358.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.