Käthe-Kollwitz-Gymnasium (Halberstadt)

Das Käthe-Kollwitz-Gymnasium war eines der beiden Gymnasien in Halberstadt und befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Harz. Zum Schuljahr 2023/2024 fusionierte es mit dem Martineum zum Gymnasium Halberstadt.

Käthe-Kollwitz-Gymnasium
Rückansicht der Schule
Rückansicht der Schule, 2016
Schulform Gymnasium
Gründung 1991
Adresse

Käthe-Kollwitz-Platz 1

Ort Halberstadt
Land Sachsen-Anhalt
Staat Deutschland
Koordinaten 51° 53′ 15″ N, 11° 3′ 8″ O
Träger Landkreis Harz
Schüler 422 (Schuljahr 2020/21)[1]
Lehrkräfte 40[2] (Stand SJ 2022/2023)
Website kaeko-halberstadt.de

Geschichte

Die Vorgängerschule wurde 1822 als Höhere Töchterschule gegründet und zog 1830 in das neue Schulgebäude in der Dompropstei. 1911 erhielt es den Titel Lyzeum und bezog im Folgejahr das heutige Schulgebäude am damaligen Bismarckplatz. Die Eröffnung des Kaiserin-Auguste-Victoria-Lyzeums fand am 17. April 1912 statt.[3] Nachdem es ab 1937 als Oberschule für Mädchen sprachlicher und hauswirtschaftlicher Form profilierte, musste es ab 1944 in Folge des Krieges seinen Betrieb einstellen. Im Jahr 1948 erfolgte eine Verschmelzung mit der Dom- und Ratsschule sowie der Mädchenvolksschule III. Den Namen von Käthe Kollwitz erhielt die Schule im März 1950. In den Jahren von 1956 bis 1977 beherbergte die POS eine Kinder- und Jugend-Sportschule im linken Flügel, später kam dort eine Hilfsschule unter.[4]

Das heutige Gymnasium wurde 1991 gegründet. Die Schule versteht sich unter der Zielstellung des Club of Rome Netzwerkes. Die Schule hat sich ebenso das Profilfach Wirtschaft gegeben (Anerkennung 1997) und hat die Kriterien für die Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage erfüllt.

Durch den Schulträger ist eine Fusion mit dem anderen Halberstädter Gymnasium Martineum zum Schuljahr 2023/2024 durchgeführt worden, da die Schülerzahl für zwei Gymnasien im Mittelzentrum nicht ausreichend sind. Dabei wird das Gebäude des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums als dauerhafte Außenstelle eingerichtet.[5]

Baubeschreibung

In der heutigen Gestalt entstand das Schulgebäude in den Jahren von 1910 bis 1912 nach Entwürfen des Architekten Sinning.[6] Erbaut wurde eine neubarocke Dreiflügelanlage, bei der der Hauptbau und die Endbauten der Flügel hervorgehoben wurden und von Mansarddächern bekrönt werden. Die nördlichen Flügel-Enden erhielten Schweifgiebel, die ihnen vorgelagerten Flachbauten wurden hingegen mit angedeutetem Dachbalkon gestaltet, so dass sie die Sicht auf den Hauptgebäudekörper nicht versperren. Über die Dächer verteilt finden sich Dachgauben und Zwerchhäuser, die Fassade wird durch Rustizierung, Gesimse und unterschiedlich gestaltete Fensterreihen gegliedert. So weist die Südfassade des Hauptbaus neben rundbogigen Fenstern auch Ochsenaugen auf. Hier wurden zudem die Ecken des risalitartig herausragenden Gebäudeteils turmartig abgerundet.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Schulentwicklungsplanung des Landkreises Harz, Teilabschnitt Gymnasien. Februar 2022. Abgerufen am 10. Juli 2022. Download PDF
  2. Kollegium, abgerufen am 24. April 2023
  3. Gerald Eggert: Historischer Umzug, Hoffest und Ehemaligentreffen zum Käko-Jubiläum. Hundertfache Begegnungen zum Freudentag. In: volksstimme.de. Volksstimme, 16. Juli 2012, abgerufen am 30. April 2023.
  4. Gerald Eggert: 20 Jahre Gymnasium und 100 Jahre Lernort / Ehemaligentreffen in Planung. Käthe-Kollwitz-Gymnasium feiert großes Doppeljubiläum. In: volksstimme.de. Volksstimme, 5. Dezember 2011, abgerufen am 30. April 2023.
  5. Kreistag des Landkreises Harz: Beschlussvorlage III.WP-337/2022. (PDF) Schulentwicklungsplanung des Landkreises Harz für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 und Planungsabsichten für die Schuljahre 2027/28 bis 2031/32. Landkreis Harz, 16. September 2022, S. 6, abgerufen am 1. November 2022: „. Zum Schuljahr 2023/24 werden die Gymnasien „Käthe Kollwitz“ und „Martineum“ Halberstadt miteinander fusionieren. Hauptstandort und Sitz der Schulleitung wird das Schulgebäude am Johannesbrunnen 34 in Halberstadt. Das Schulgebäude am Käthe-Kollwitz-Platz 1 in Halberstadt wird weiterhin für die Beschulung aller Schüler*innen benötigt. Dieses wird gemäß § 4 Abs. 2 SEPl-VO 2022 als dauerhafte Außenstelle beantragt.“
  6. Dehio, Seite 346.
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