Justizsekretär

Justizsekretär steht für

  • ist eine Amtsbezeichnung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland, siehe Justizfachwirt
  • einen Fachschulberuf in der DDR-Justiz, der über die Geschäftsstellentätigkeiten hinaus auch die Aufgaben von Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger umfasste

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