Juristische Person alten hamburgischen Rechts

Die juristische Person alten hamburgischen Rechts ist eine in Deutschland existierende Rechtsform in der Gruppe der juristischen Person, die nach damals gültigem hamburgischen Recht gegründet und bis heute nicht in eine andere, nach Bundesrecht einheitliche, Rechtsform umgewandelt wurde. Die einzige noch bestehende Gesellschaft dieses Typs ist die Haspa Finanzholding, die 1827 gegründet wurde.[1][2]

Geschichte

Die Rechtsform der juristischen Person alten hamburgischen Rechts stammt aus der Zeit, in der es einerseits keine für das gesamte Deutsche Reich einheitlichen Rechtsformen gab sowie juristische Personen als Rechtsformen noch nicht verbreitet waren. Ähnliche Typen von Rechtsformen auf Ebene ehemaliger Gliedstaaten des Deutschen Reichs waren unter anderem:

Heutzutage existieren keine Gesellschaften in diesen Rechtsformen, mit Ausnahme der Haspa Finanzholding und einigen Altrechtlichen Vereinen, mehr.

Rechtliches & Aufbau

Die juristische Person alten hamburgischen Rechts ähnelt in einigen Merkmalen einer Stiftung. Sie besitzt keine privaten oder öffentlichen Anteilseigner, die stimm- oder dividendenberechtigt wären. Sie ist wie eine Stiftung eigentümerlos und unterliegt der staatlichen Aufsicht. Änderungen der öffentlichen Aufgaben bedürfen der Zustimmung des Hamburger Senats.[3]

Es existiert jedoch ein Kuratorium, das ähnlich dem einer Stiftung funktioniert.

Es besteht heutzutage keine Möglichkeit zur Gründung einer Gesellschaft in dieser Rechtsform.

Einzelnachweise

  1. Volker Mester: Wem gehört die Haspa? 13. Juni 2002, abgerufen am 24. Oktober 2023 (deutsch).
  2. Geschichte HASPA Finanzholding. Abgerufen am 24. Oktober 2023.
  3. Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Innenminister. Abgerufen am 24. Oktober 2023.
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