Johann August Renner

Johann August Renner (1783 in Dresden[1]–nach 1842) war ein deutscher Maler und Restaurator.

Renner erlernte seinen Beruf als Gemälderestaurator bei Pietro Palmaroli an der Gemäldegalerie in Dresden. Er wiederum war Nachfolger Palmarolis. Er selbst hatte einen Schüler namens William Kemlein, der in Weimar als Gemälderestaurator und Zeichenlehrer wirkte.[2] Renner lernte in Paris das Verfahren zur vollständigen Bildübertragung von Holzträgern kennen. So hatte er dieses Verfahren von seiner Studienreise vom 30. Mai 1837 bis Ende Juni 1837 nach Dresden gebracht und dort eingeführt. Zwischen 1838 und 1842 sind 19 vollständige Bildübertragungen Renners in Dresden überliefert.[3] Auch ein Gemälde von Peter Paul Rubens auf Holz wurde von Renner restauriert.[4]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Georg Kaspar Nagler: Neues allgemeines KünstlerLexicon oder Nachrichten von dem Leben und den Werken der Maler, Bildhauer, Baumeister, Kupferstecher, Formschneider, Lithographen, Zeichner, Medailleure, Elfenbeinarbeiter, etc Rhenghiero, Rhenghieri Rubens, P. P, Bd. 13, 1843. Hier S. 33. Hier wird er auch als Historienmaler bezeichnet. Ein umfangreiches künstlerisch eigenständiges Werk hatte laut Georg Kaspar Nagler's Lexikon Renner nicht hinterlassen, sondern widmete sich weitgehend der Restaurierung von Gemälden.
  2. Kemlein, William. In: Hans Wolfgang Singer (Hrsg.): Allgemeines Künstler-Lexicon. Leben und Werke der berühmtesten bildenden Künstler. Vorbereitet von Hermann Alexander Müller. 5. unveränderte Auflage. Band 5: Vialle–Zyrlein. Nachträge und Berichtigungen. Literarische Anstalt, Rütten & Loening, Frankfurt a. M. 1921, S. 161 (Textarchiv – Internet Archive).
  3. Christoph Schölzel: Die Bewahrung und Restaurierung von Holztafelgemälden in der Geschichte der Gemäldegalerie Dresden, in: Fachtagung, Dresden 2015, S. 29–49 Hier S. 41.
  4. Christoph Schölzel: Die Bewahrung und Restaurierung von Holztafelgemälden in der Geschichte der Gemäldegalerie Dresden, in: Fachtagung, Dresden 2015, S. 29–49 Hier S. 40.
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