Jägerweiher (Naturschutzgebiet)

Das Gebiet Jägerweiher ist ein mit Verordnung vom 15. Mai 1990 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.119) im Gebiet der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch im Bodenseekreis in Deutschland.

Naturschutzgebiet „Jägerweiher“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Der Jägerweiher

Der Jägerweiher

Lage Neukirch, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 6,2 ha
Kennung 4.119
WDPA-ID 163937
Geographische Lage 47° 41′ N,  41′ O
Jägerweiher (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Jägerweiher (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 559 m bis 570 m
Einrichtungsdatum 15. Mai 1990
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen
Verlandungszone am Nordufer des Jägerweihers
Abgelassener Weiher (Februar 2011)

Lage

Das rund sechs Hektar große Naturschutzgebiet Jägerweiher, im Nordwesten Neukirchs, zwischen den Weilern Landholz, Russenried, Schnaidt und Zannau gelegen, gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland und liegt auf einer Höhe von 560 m ü. NN.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck des NSG Jägerweiher ist die Erhaltung und Verbesserung des landschaftlich reizvoll gelegenen Jägerweihers, seiner Ufervegetation und der angrenzenden Streuwiesen als Lebensraum für viele seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

Flora und Fauna

Flora

Aus der schützenswerten Flora sind innerhalb der Schwimmblatt-, Röhricht- und Wiesenvegetationen folgende Pflanzenarten (Auswahl) zu nennen:

Fauna

Die Vielfalt der Pflanzenarten auf engstem Raum ist Lebensraum für eine bemerkenswert reichhaltige Tierwelt und weist zahlreiche bedrohte bzw. geschützte Arten auf, insbesondere aus den Klassen der Amphibien, Insekten und Vögel, zum Beispiel

Wanderwege

Am Weiher entlang verlaufen einige ausgeschilderte Wanderwege, unter anderem die zweite Etappe des Jubiläumswegs Bodenseekreis, ein 111 Kilometer langer Wanderweg, der 1998 zum 25-jährigen Bestehen des Bodenseekreises ausgeschildert wurde. Er führt über sechs Etappen durch das Hinterland des Bodensees von Kressbronn über Neukirch, Meckenbeuren, Markdorf, Heiligenberg und Owingen nach Überlingen.

Siehe auch

Literatur

  • Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S. 277–278.
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