Interrex (Polen)

Der Interrex war insbesondere während des Wahlkönigtums von 1572 bis 1795 nach dem Tod oder der Absetzung des bisherigen Königs das kommissarische Staatsoberhaupt (Reichsverweser) bis zur Wahl eines neuen Königs.

Wappen des Interrex

Funktion

Das Amt knüpfte an den Interrex im antiken Rom an. In der Regel war der Erzbischof von Gnesen als Primas von Polen Amtsinhaber. Sollte dieser verhindert sein, fungierte der Bischof von Kujawien als Interrex. In der Verfassungspraxis übernahmen aber auch andere Bischöfe das Amt.

Der Interrex proklamierte den Tod oder die Absetzung des Königs. Als zeitweiliges Staatsoberhaupt repräsentierte der Interrex den Staat nach außen und innen. Er war unter bestimmten Umständen berechtigt den Krieg zu erklären oder Friedensverhandlungen zu beginnen.

Seine zentrale Aufgabe aber war es die Wahl eines neuen Königs zu organisieren. Mit der Proklamierung des Todes oder der Absetzung des Königs schrieb der Interrex einen Sejm zur Erledigung der dringenden Geschäfte und der Regelung der Bestimmungen bis zur Wahl eines neuen Königs aus. Er präsidierte danach über den Konvokationsreichstag und den Wahlreichstag.

Amtsträger

Interrex von Polen-Litauen
Beginn des Amtes Ende des Amtes Interrex
1572 1573 Jakub Uchański
1574 1575 Jakub Uchański (erneut)
1586 1587 Stanisław Karnkowski
1632 1633 Jan Wężyk
1648 1648 Maciej Łubieński
1668 1669 Mikołaj Prażmowski
1673 1674 Kazimierz Florian Czartoryski
1674 1674 Nach dem Tod von Czartoryski übernahmen der Bischof von Krakau, Andrzej Trzebicki, und der Bischof von Posen, Stefan Wierzbowski, das Amt.
1696 1697 Michał Stefan Radziejowski
1704 1705 Michał Stefan Radziejowski (erneut)
1704 1705 Nach der Absetzung Radziejowskis durch den Papst folgte ihm der Bischof von Posen, Mikołaj Święcicki, nach.
1733 1734 Teodor Andrzej Potocki
1763 1764 Władysław Aleksander Łubieński

Literatur

  • Siegfried Hüppe: Verfassung der Republik Polen. Schneider, Berlin 1867, S. 129.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.