Instauration
Unter einer Instauration versteht man die Wiedereinführung einer Institution, insbesondere des Königtums einer Dynastie.
Im Gegensatz zu einer Restauration handelt es sich hierbei um eine Institution, die nicht mehr üblich ist oder die ihr Ansehen verloren hat.
Das bekannteste Beispiel einer Instauration war die Wiedererrichtung des Königtums in Spanien 1947 (Ausrufung der Monarchie) bzw. 1969 (Bestellung von Juan Carlos zum Nachfolger Francisco Francos im Amt des Staatsoberhaupts) und 1975 (Inthronisierung König Juan Carlos’ I. nach Francos Tod).[1] Obwohl es Franco entgegen seinen erkennbaren Bestrebungen letztlich nicht gelang, eine eigene Dynastie zu gründen, hatte er erfolgreich durchgesetzt, den Übergang als Instauration zu vollziehen, da er nach seiner Vorstellung nicht einfach die Monarchie alten Musters wiederherstellen durfte (was bedeutet hätte, dass seine eigene Herrschaft im Sinne des wiederhergestellten Königtums eine geringere Legitimität besessen hätte), sondern eine neue Institution schuf, die sich nach den Prinzipien des von ihm begründeten franquistischen Staats zu richten haben sollte.[2]
Literatur
- Salvador de Madariaga: Spanien. Land, Volk und Geschichte. 3., neubearbeitete und erweiterte Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1979, ISBN 3-421-01925-8 (S. 394, 403, 445).
Weblinks
- Königsproklamation vom 22. November 1975 (veröffentlicht im Medienportal des Königlichen Hauses).[1]
Anmerkungen
- Juan Carlos I. schwört bei seiner Königsproklamation am 22. November 1975, die Grundgesetze des Königreiches zu erfüllen und durchzusetzen und den Grundsätzen der Nationalen Bewegung treu zu bleiben: Juro por Dios y sobre los Santos Evangelios cumplir y hacer cumplir las Leyes Fundamentales del Reino y guardar lealtad a los Principios que informan el Movimiento Nacional (ab Min. 1:42).
- Artikel elf des franquistischen Nachfolgegesetzes der Staatsführung (Ley de Sucesión en la Jefatura del Estado) in der Fassung gemäß Dekret Nr. 779 vom 20. April 1967, in: Amtsbulletin (BOE) Nr. 95 vom 21. April 1967, S. 5250–5272 (spanisch).