Sächsisches Staatsministerium des Innern

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) ist als Innenministerium eine Oberste Landesbehörde des Freistaates Sachsen mit Sitz in der Landeshauptstadt Dresden. Es existiert seit dessen Wiedererrichtung im Herbst 1990. Das Gebäude befindet sich im Dresdner Regierungsviertel in der Inneren Neustadt.

Sächsisches Staatsministerium des Innern
— SMI —

Wappen des Freistaates Sachsen
Staatliche Ebene Land
Stellung Oberste Landesbehörde
Gründung 1990
Hauptsitz Dresden
Behördenleitung Armin Schuster (CDU), Staatsminister
Haushaltsvolumen 1,90 Mrd. Euro (2016)[1]
Netzauftritt www.smi.sachsen.de
Gebäude des Ministeriums

Geschichte

Ein Innenministerium bestand von 1831 bis zur Auflösung des Landes Sachsen 1952. Es war damit eines der ältesten Ministerien Sachsens. Von 1943 bis 1945 war es dem Reichsstatthalter Martin Mutschmann direkt unterstellt. 1990 wurde das Innenministerium mit Neuerrichtung des Freistaats Sachsen wiedergegründet.

Das Amt des Staatsministers hat seit 25. April 2022 Armin Schuster (CDU) inne.[2] Staatssekretär ist Frank Pfeil.[3]

Organisationsstruktur

Das Ministerium gliedert sich in vier Abteilungen, die sich wiederum in zahlreiche Referate unterteilen:[4]

  • Abteilung 1: Zentrale Angelegenheiten
  • Abteilung 2: Recht und Kommunales
  • Abteilung 3: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium
  • Abteilung 4: Bevölkerungsschutz

Zum Ministerium gehört zusätzlich der Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler sowie die Stabsstellen für Sport und Innenrevision.

Nachgeordneter Geschäftsbereich

Es sind folgende Behörden nachgeordnet:

Allgemeine Staatsbehörde:

Obere besondere Staatsbehörden:

Aufgaben des Ministeriums

Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist für das Staatsgebiet und für die Landeseinteilung (Landesdirektion, Landkreise) Sachsens zuständig. Es organisiert Wahlen und Abstimmungen. Des Weiteren ist es für die sächsischen Beamten verantwortlich. Es kontrolliert das allgemeine Beamtenrecht und Personalwesen für den allgemeinen Verwaltungsdienst einschließlich der Ausbildung und Fortbildung von Beamten. Es hat die Rechtsaufsicht über die staatliche und kommunale Verwaltung oder Gemeindegebietsreformen inne.

Das Ministerium regelt offene Vermögensfragen. Es treibt allgemeine Verwaltungsreformen voran. Ein Weiterer Zuständigkeitsbereich liegt in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere durch das Polizeiwesen, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz. Zudem ist es für den Verfassungsschutz zuständig.

Tätigkeitsbereiche des Ministeriums des Innern liegen im Staatshaftungs- und Regressrecht, dem Bau, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich der Bauaufsicht, der Koordinierung von Wohngeld und Wohnungsprivatisierung, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, dem Vermessungswesen, dem Datenschutz, der Statistik und dem Archivwesen.

Das Ministerium ist (neben der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa) Mitglied im Normprüfungsausschuss. Des Weiteren bearbeitet es Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechtes und der Vertriebenen sowie Angelegenheiten und Recht der Ausländer.

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Einzelnachweise

  1. Haushaltsplan 2015/2016. (PDF; 2,3 MB) Gesamtplan, Haushaltsgesetz, Gesamtpläne, Übersichten zu den Haushaltsplänen. In: finanzen.sachsen.de. Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF), S. 19, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Februar 2016; abgerufen am 24. Februar 2016.
  2. Armin Schuster ist Sachsens neuer Innenminister auf mdr.de, abgerufen am 25. April 2022.
  3. Ministerpräsident Kretschmer beruft neue Staatssekretärin und neuen Staatssekretär. Abgerufen am 11. Juli 2022.
  4. Organigramm Staatsministerium des Innern. (PDF; 197 kB) In: smi.sachsen.de. Sächsisches Staatsministerium des Innern, 1. Oktober 2020, abgerufen am 31. Oktober 2020.
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