Indexlohn

Der Indexlohn in Luxemburg ist ein System gesetzlich vorgeschriebener allgemein durchgängiger Anpassungen (frz.: échelle mobile des salaires) des arbeitsvertraglich oder kollektivvertraglich vereinbarten Lohnentgelts bzw. der Gehälter und Bezüge sowie der gesetzlichen Renten an die durchschnittlichen Steigerungen der Lebenshaltungskosten.[1] Letztere werden von der Indexkommission (Commission de l’indice) des amtlichen Statistikdienstes Statec (Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché du Luxembourg[2]) ermittelt, indem die Preisentwicklung im Lande für einen festgesetzten Warenkorb ermittelt werden.

Euroscheine

Neben Luxemburg ist auch in Belgien ein entsprechender gesetzlicher Mechanismus in Kraft.[3]

Ermittlungsweise

Jeden Monat ermittelt der Statistische Dienst (STATEC) durch einen festgelegten Warenkorb das Niveau der Konsumgüterpreise (Verbraucherpreisindex) eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Der Warenkorb enthält 254 Waren und 7.312 Preise des täglichen Bedarfs.[4]

Jedes Mal, wenn der Verbraucherpreisindex im Semesterdurchschnitt um 2,5 % angestiegen oder gefallen ist, werden die Löhne und Gehälter, aber auch Renten, Lehrlingsentschädigungen, Familienzulagen, garantiertes Mindesteinkommen usw., um 2,5 % angepasst.

Situation

So hat Statec festgestellt, dass dieser Preisindex im Monat Juni des Jahres 2010 die Fälligkeitsquote (la cote d’échéance) von 753,62 Punkten im Halbjahresdurchschnitt überschritten hat. Damit tritt die neue Anwendungsquote (la cote d’application de l’échelle mobile des salaires) von 719,84 Punkten zum 1. Juli 2010 in Kraft. Das bedeutet, dass zum Ausgleich der zwischenzeitlich eingetretenen Preiserhöhungen Löhne, Gehälter, Bezüge und Renten um 2,5 % erhöht werden.[5]

Aufgrund der fälligen Indexanpassung erhöht sich ebenfalls das soziale Mindestgehalt (SSM = le salaire social minimum) auf 1.724,81 EUR im Monat.[6]

In der politischen Auseinandersetzung

Das Gesetz über das Indexlohn-System beruht auf einer politischen Entscheidung. Es kann folglich durch den Gesetzgeber abgeändert oder abgeschafft werden. Die Debatte über eine Abänderung oder mögliche Abschaffung wird nicht nur zwischen den einzelnen politischen Parteien geführt, sondern auch durch die Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände, die gemeinsam mit der Regierung in der Tripartite bei gegebenem Anlass über wirtschafts- und sozialpolitische Weichenstellungen beraten.

Im Frühjahr 2010 sind die Tripartite-Verhandlungen ohne greifbares Ergebnis abgebrochen worden. Die Gewerkschaften OGBL[7] und LCGB[8] setzen sich dafür ein, den Indexlohn als in Luxemburg bewährtes Instrument der Kaufkraftsicherung in unveränderter Form aufrechtzuerhalten. Der Industriellenverband Union des Entreprises Luxembourgeoises (UEL) beklagt, dass das Scheitern der Tripartite den Ausstieg aus der Wirtschaftskrise verzögere und fordert gleichzeitig, zur Stützung der Wirtschaftskraft der inländischen Unternehmen die Anwendung des Index-Gesetzes für die nächsten zwei Jahre außer Kraft zu setzen.[9][10]

Nachdem auch im Jahre 2011 die Tripartite-Verhandlungen wegen unausgeräumter Differenzen in den Forderungen von Gewerkschaften und Unternehmerverbänden nicht zustande kamen, hat die Regierung entschieden, die voraussichtlich im Frühjahr 2012 fällig werdende Indexerhöhung erst im Oktober 2012 vorzunehmen.[11]

Einzelnachweise

  1. Déterminer le salaire. (Memento des Originals vom 2. Juli 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.guichet.public.lu
  2. Statec
  3. Index: Déi belsch Paie ginn Enn des Mounts an d'Luucht (Memento des Originals vom 5. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/news.rtl.lu rtl, 3. Januar 2012
  4. INDICE DES PRIX A LA CONSOMMATION - Année 2009.@1@2Vorlage:Toter Link/www.cc.lu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  5. Echelle mobile des salaires: Adaptation des salaires et traitements (+2.5%) au 1er juillet 2010.@1@2Vorlage:Toter Link/www.statistiques.public.lu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  6. Augmentation des salaires au 1er juillet 2010.
  7. Mil Lorang: Am Beispiel Index.@1@2Vorlage:Toter Link/www.ogbl.lu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  8. Pressemitteilung@1@2Vorlage:Toter Link/lcgb.lu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. von Robert Weber, 1. Juli 2010.
  9. Tripartite: Un échec cuisant retardant la sortie de crise. Merkur, Mai 2010. S. 17.
  10. Comment sortir ensemble de la crise?@1@2Vorlage:Toter Link/www.uel.lu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. UEL.
  11. Von Modulierungen und Kompensationen (Memento des Originals vom 6. Februar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.journal.lu Lëtzebuerger Journal, 17. Dezember 2011
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