Korea unter japanischer Herrschaft

Am Anfang des 20. Jahrhunderts geriet Korea unter japanische Herrschaft. 1905 wurde Korea japanisches Protektorat und 1910 vollständig als japanische Kolonie mit dem Namen Chōsen (japanisch 朝鮮 Chōsen, koreanisch 조선 Chosŏn) in das Japanische Kaiserreich durch Annexion eingegliedert. Die Kolonialherrschaft über die Koreanische Halbinsel endete offiziell mit der Kapitulation Japans am 2. September 1945, de facto aber erst vollständig mit der Übergabe der Provinz an die Siegermacht USA am 9. September 1945 bzw. de jure mit der Gründung der Republik Korea am 15. August 1948. Die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) wird von Japan nicht anerkannt, sondern die Republik Korea (Südkorea) als Repräsentant für ganz Korea betrachtet. Daher wird die Aufhebung des Annexionsvertrages von der damaligen Kolonialmacht zu eben diesem Datum „interpretiert“.

Ära der Provinz Chōsen
Japanischer Name der Ära
Kanji 日本統治時代の朝鮮
Hepburn Nippon Tōchi-jidai no Chōsen
Übersetzung Korea zur Zeit der japanischen Herrschaft
Koreanischer Name der Ära
Hangeul 일제강점기
Hanja 日帝強占期
R.R. IIlje Gangjeomgi
M.R. Ilche Kangchŏmki
Übersetzung Periode zur japanischen Besatzungszeit
Auf der Karte (1910) ist das Staatsgebiet des Japanischen Kaiserreichs eingezeichnet (grau), einschließlich der Koreanischen Halbinsel als neue Provinz Chōsen
Auf der Karte (1910) ist das Staatsgebiet des Japanischen Kaiserreichs eingezeichnet (grau), einschließlich der Koreanischen Halbinsel als neue Provinz Chōsen

Mit der Kapitulation Japans geriet Korea im aufkommenden Kalten Krieg zwischen die Interessen der Vereinigten Staaten und der Sowjetunion sowie später der Volksrepublik China. Dies führte zur Gründung zweier verfeindeter Nachfolgestaaten Nord- und Südkorea – und zum Koreakrieg.

Geographie Chōsens

Die Verwaltungseinheit Chōsens entsprach im Wesentlichen dem eingegliederten Korea, also der Koreanischen Halbinsel und ihrer vorgelagerten Inseln. Lediglich die Verwaltungshoheit der Inselgruppe Takeshima wurde von der Präfektur Shimane der neuen Kolonie zugeordnet.[1]

Administrative Gliederung Chōsens

Administrative Gliederung Chōsens

Es wurde das administrative System Groß-Koreas übernommen. Auch die Namen wurden übernommen, wobei die chinesischen Schriftzeichen nicht mehr koreanisch, sondern japanisch gelesen wurden.[2][3] Dies galt auch für Orte und Plätze. Die Provinzen des ehemaligen Koreas wurden daher folgendermaßen ausgesprochen:[4]

Koreanischer Name vor 1910Japanischer Name nach 1910Kanji
Chungcheongbuk-do Chūsei-hokudō 忠清北道
Chungcheongnam-do Chūsei-nandō 忠清南道
Gangwon-do Kōgen-dō 江原道
Gyeonggi-do Keiki-dō 京畿道
Gyeongsangbuk-do Keishō-hokudō 慶尚北道
Gyeongsangnam-do Keishō-nandō 慶尚南道
Hamgyeongbuk-do Kankyō-hokudō 咸鏡北道
Hamgyeongnam-do Kankyō-nandō 咸鏡南道
Hwanghae-do Kōkai-dō 黄海道
Jeollabuk-do Zenra-hokudō 全羅北道
Jeollanam-do Zenra-nandō 全羅南道
Pyeonganbuk-do Heian-hokudō 平安北道
Pyeongannam-do Heian-nandō 平安南道

Vorgeschichte bis zur Annexion Koreas

Geschichte Koreas
ab 10. Jahrhundert
Staaten der Reichseinheit
Kolonialzeit
Teilung Koreas

Korea unter dem Hegemoniebestreben anderer Großmächte

Nach der erzwungenen Öffnung der japanischen Häfen durch US-Schiffe und Einsetzen erster Schritte der Meiji-Reformen gab es in Japan Bestrebungen, sich Korea einverleiben zu wollen: Man wollte ein „Reich gründen wie die europäischen Länder“ und Kolonien haben, um gleichrangig zu werden und nicht selbst abhängig zu werden (Inoue Kaoru).[5] Zu dieser Zeit war Korea ein autonomer, tributpflichtiger Vasallenstaat des Kaiserreichs China unter der Qing-Dynastie. Allerdings war es für Japan von Vorteil, dass Korea zu diesem Zeitpunkt relativ schwach und dazu abgeschottet war. Außerdem bot Korea einen strategisch idealen Ausgangspunkt für eine weitere Expansion nach China und nach Russland.

1876 erzwang Japan durch Entsendung von Kriegsschiffen den Japanisch-Koreanischen Freundschaftsvertrag:[6] das „Einsiedelkönigreich“ Korea wurde für die japanische Wirtschaft geöffnet und diplomatische Beziehungen zwischen beiden Staaten wurden aufgenommen.[7] Die nach Handelsverträgen auch mit dem Kaiserreich China und westlichen Mächten rasch wachsenden Importe von Waren und Technologien eröffneten insbesondere Russland und auch Deutschland neuen Einfluss in Korea.

Durch die von Korruption und Unterdrückung geprägten sozialen Zustände im Korea der Joseon-Dynastie kam es 1894 zum Donghak-Aufstand, gegen den chinesische Hilfe gerufen wurde. Die chinesische Intervention gab gemäß dem Vertrag von Tientsin von 1885 Japan das Recht, seinerseits zu intervenieren, wovon es durch die Entsendung eigener Interventionstruppen Gebrauch machte. Da beide Seiten nach Hegemonie über Korea strebten und keine der beiden Seiten nach vorläufiger Beendigung des Aufstandes bereit war, als erste ihre Truppen wieder abzuziehen, mündeten die Spannungen in den Ersten Chinesisch-Japanischen Krieg. Nach der Niederlage 1895 für das Kaiserreich China folgte der Friedensvertrag von Shimonoseki, in dem es die „volle und umfassende Souveränität und Autonomie Koreas“ anerkannte und somit seinen Schutzmachtstatus und einen Großteil seines Einflusses über Korea verlor.

Unter japanischem Einfluss führte man westliche Reformen durch. Darunter waren die Abschaffung der konfuzianischen Staatsprüfungen für Beamte sowie die in Japan schon vollzogene Einführung des deutschen Zivilrechts. 1894 besetzten japanische Kräfte im Rahmen des Donghak-Aufstandes den Königspalast in Hanseong. Da sich die damalige Königin Myeongseong gegenüber der japanischen Politik ablehnend zeigte, wurde sie von japanischen und koreanischen Auftragsmördern ein Jahr später am 8. Oktober 1895 ermordet.[8] Am 11. Februar 1896 suchten der König Gojong, seine neue Ehefrau, die Prinzessin Eom Sunheon, und der Kronprinz Sunjong in der russischen Botschaft Schutz. Diese verließen sie 1897 wieder unter Proklamation eines Kaisertums Groß-Korea, wodurch die Joseon-Dynastie offiziell beendet wurde.

Nach dem Ersten Chinesisch-Japanischen Krieg musste Japan die für sich strategisch wertvolle Liaodong-Halbinsel vor Korea wieder zurück an China geben. Dies geschah aufgrund internationalen Drucks in der Intervention von Shimonoseki. China verpachtete die Halbinsel an Russland, welches in Port Arthur einen eisfreien Marine-Hafen errichten wollte. Dies empfand Japan als Bedrohung seiner Interessenssphäre. Die Spannungen verstärkten sich, als Russland sich verstärkt um Hegemonie über die Koreanische Halbinsel bemühte und Truppen in der Mandschurei stationierte. Als Folge wurde 1904/05 der Russisch-Japanische Krieg geführt. Am 5. September 1905 akzeptierte das unterlegene Russland im Friedensvertrag von Portsmouth unter anderem Korea als japanisches Interessengebiet.

Korea als japanisches Protektorat

Sitz des Generalresidenten
Der 1932 gebaute, heute so nicht mehr stehende Hakubun-Tempel in Keijō zur Erinnerung an Itō Hirobumi

Als Folge wurde am 17. November 1905 in Hanseong der Japan-Korea-Protektoratsvertrag von 1905 geschlossen, wodurch Korea zu einem japanischen Protektorat wurde und seine Souveränität verlor.[9]

Flagge des Generalresidenten

Für die zentrale Verwaltung und Außenvertretung Koreas wurde der Posten des Generalresidenten geschaffen; er war Chef des Protektorates und Repräsentant der japanischen Regierung.[10] Von 1905 bis 1909 übte Itō Hirobumi dieses Amt aus. Als Generalresident übernahm er auch die innere Verwaltung und die Militärverwaltung. Unter der Protektoratsverwaltung übernahmen japanische Beamte Verwaltung und Gerichte und führten japanische Verwaltungsregeln ein. Polizei und Strafvollzug wurden gleichfalls japanisiert, das koreanische Heer wurde entwaffnet und aufgelöst. Im Juni 1910 erhielt die japanische Militärpolizei einen Oberbefehlshaber, der auch die Aufsicht über die zivile Polizei erhielt.

Dennoch formierte sich auch gewaltsamer Widerstand gegen die japanische Herrschaft, ausgehend insbesondere von den konfuzianischen Schulen und Jugendgruppen. Es bildete sich eine, wenn auch schlecht bewaffnete, Partisanenarmee, die neben Anschlägen auf Eisenbahnen und Telegrafenstationen auch die japanische Kolonialarmee in Kampfhandlungen verwickelte. Letztlich mussten die Partisanen aber nach Gando nördlich des Yalu (1908 lebten in diesem zwischen China und Korea umstrittenen Gebiet neben 21.000 Chinesen auch 83.000 Koreaner) ausweichen, wo sie bis 1915 Widerstand leisteten.

Annexion Koreas als japanische Provinz

Nachdem der für Japan wichtige Politiker Itō Hirobumi am 26. Oktober 1909 auf einer Reise in der Mandschurei in Harbin von dem koreanischen Unabhängigkeitskämpfer An Chung-gun ermordet worden war,[11] erzwang die japanische Regierung am 22. August 1910 die Unterzeichnung des Annexions-Vertrages und damit die Eingliederung Koreas als neue Provinz Japans.

Der koreanische Kaiser Sunjong, der inzwischen Kaiser Gojong von seinem Thron abgelöst hatte, trat in diesem Vertrag alle Hoheitsrechte Koreas an den japanischen Kaiser ab. Er erhielt, wie vertraglich zugesichert, den Titel eines Königs, allerdings ohne operative und administrative Rechte. Auch das restliche koreanische Herrscherhaus wurde in die japanische Kaiserfamilie mit „gegenseitigem Nachfolgerecht“ samt Heirat des späteren Kronprinzen Yi Eun mit der japanischen Prinzessin Nashimoto-no-Miya Masako integriert.

Sitz des Generalgouverneurs in Keijō
Briefumschlag mit dem Siegel des Generalgouvernements Chōsens

Der Generalgouverneur, der in seiner Funktion und unter Anpassung an die neu geschaffenen außenpolitischen Realitäten den Generalresidenten ablöste, wurde auch in formeller Hinsicht als oberster Befehlshaber installiert und ganz Korea auf diese Weise sichtbar als japanische Provinz unter dem Namen Chōsen (japanisch 朝鮮koreanisch 조선 Joseon) annektiert,[12] womit die Völkerrechtsfähigkeit Koreas erlosch. Die Bevölkerung Chōsens nahm den Vertrag bei seiner Unterzeichnung sowie bei seiner Proklamation am 29. August 1910 ohne jede Art von Zurückweisung entgegen.[13]

Japan gab sich den Anschein, Korea sei nach einer Staatenunion seit 1910 integraler und dementsprechend gleichberechtigter Bestandteil des Japanischen Kaiserreichs. Dennoch gehörte nur ein einziger Koreanischstämmiger dem japanischen Herrenhaus an (1944), im gleichen Jahr wurde ein einziger Koreanischstämmiger Mitglied des Abgeordnetenhauses. Insgesamt 54 koreanischstämmige Personen gehörten der Verwaltung des Generalgouverneurs in Chōsen an.

Kolonialzeit

Gesellschaft und Kultur

Die Gesamtbevölkerung Chōsens zu Anfang der Eingliederung betrug ungefähr 9.670.000 Einwohner.[14] Die Präsenz von nicht-koreanischstämmigen Bewohnern stieg zwischen 1906 und 1935 stetig an:

  • 1906: 39.000
  • 1910: 171.543
  • 1920: 346.000
  • 1925: 424.700
  • 1930: 527.016
  • 1935: 619.000

Die meisten dieser Personen stammten aus den anderen Teilen des Japanischen Kaiserreichs, viele davon wiederum von den japanischen Hauptinseln.

Nicht alle Rechte, welche den japanischstämmigen Japanern zuteilwurden, wurden auch den nun seit 1910 koreanischstämmigen Japanern gewährt. Dies beinhaltete unter anderem das Recht auf Versammlung und Organisation, Redefreiheit und eine unabhängige Presse: Alle koreanischen Zeitungen und Magazine mussten 1910 ihr Erscheinen einstellen, es verblieben neben einer koreanischsprachigen eine englische und ein paar japanische Zeitungen, die von der Provinzregierung unter Zensurvorbehalt herausgegeben wurden.

Der damalige Shintō-Schrein in Masan

Mit der Eingliederung ins Japanische Kaiserreich wurde auch der Staats-Shintō als Staatsreligion eingeführt. Die tägliche Teilnahme an den Tempelritualen wurde ab 1925 Pflicht, dies galt vor allem für Schüler und Studenten. Der damalige Generalgouverneur Saitō Makoto wusste um die Probleme, die ein Eingreifen auf so fundamentaler Basis mit sich brachte. Er erklärte daher, dass der Besuch der Shintō-Schreine nicht der Annahme dieser Religion diene, sondern die Schreine den Vorfahren gewidmet seien und der Besuch daher einen patriotischen Akt darstelle. Ab 1935 wurde der Druck zur Teilnahme erhöht, sodass einige christliche Schulen aus Protest selbst schlossen. Bei den koreanischstämmigen Eltern wiederum gab es erhebliche Bedenken und Widerstand gegen solche Protestmaßnahmen, da sie ihren Kindern die Möglichkeit einer „guten Bildung“ zukommen lassen wollten. Aufgrund dieser Ablehnung unter den Eltern wurde Saitos Erklärung 1937 nun auch von den christlichen Schulen akzeptiert, der Unterricht damit fortgesetzt.[15] Daneben wurde der chinesische Kalender durch den in der westlichen Welt üblichen gregorianischen Kalender ersetzt. Die japanische Sprache wurde zur Nationalsprache und ab 1915[15]:11 zur alleinigen Unterrichtssprache.

Die damalige Mädchen-Normalschule in Keijō

Ab 1886, also noch unter der Joseon-Dynastie, entstanden – teilweise auf Betreiben ausländischer christlicher Missionare – Mädchenschulen, in denen Schülerinnen westliche Bildung genossen. Hierzu formierte sich 1898 die Gesellschaft Chanyanghoe (讚揚會). Die japanische Herrschaft ermöglichte allerdings ein weiteres Aufweichen zuvor vergleichsweise starrer Gesellschaftsstrukturen, insbesondere eine Veränderung von Geschlechterrollen: Es wurde das japanische Schulsystem mit seinen Bildungsinhalten eingeführt, welches nun Bildung für die gesamte Bevölkerung Chōsens ermöglichte, und nicht nur wie früher der adeligen Oberschicht. Die aus einer Mädchenschule hervorgegangene heutige Ewha Womans University bot Collegekurse an. Frauen erwirtschafteten eigenes Einkommen und konnten über Bildung und Beruf leichter sozial aufsteigen als unter der Joseon-Dynastie. Die Zeitung Maeilsinbo veröffentlichte in ihrer Ausgabe vom 21. Juli 1931 eine Statistik, wonach in der Hauptstadtpräfektur 9779 männlichen 3337 weibliche Industriearbeiterinnen gegenüberstanden, die besonders unter den jüngeren Jahrgängen zahlreich waren. In den 1920ern wurden erste Organisationen erwerbstätiger Frauen gegründet, die teilweise regen Zulauf fanden.

Grabesprozession für König Gojong

Nach dem Tod des vorletzten Königs Gojong im Januar 1919 kam es landesweit zu antijapanischen Unruhen, die in der Erklärung der Unabhängigkeit durch die Bewegung des ersten März 1919 gipfelten. Unmittelbar nach der Verlesung der Unabhängigkeit wurde der Aufstand blutig niedergeschlagen, es wurden dabei offiziell 553 Menschen getötet und 185 verletzt. Als Folge der unterdrückten Proteste gründete sich fast unmittelbar danach, am 10. April 1919, in Shanghai unter Mitwirkung von Rhee Syng-man und Kim Gu, eine koreanische Exilregierung. Auf internationaler Ebene blieb der Vorfall ohne Auswirkung.

Abbild des Tagesblattes der am 5. März 1920 erstmals erschienen Chōsen Nippō vom 1. Januar 1940. Die Zeitung erschien in koreanischer Sprache.

Dennoch wurde von der Provinzregierung eine Abmilderung der Kolonialpolitik erreicht: So wurde im August mit Admiral Saitō Makoto ein neuer Generalgouverneur ernannt, sein zweiter Kollege war Zivilist. Saitō sprach sich für den Schutz koreanischer Kultur und Sitten aus, außerdem förderte er die Wohlfahrt und wollte dem Glück der Einwohner Chōsens dienen. Vorübergehend wurde wieder die koreanische Sprache als Unterrichtssprache zugelassen und einige koreanischstämmige Einwohner Chōsens wurden an der Verwaltung des neuen Generalgouverneurs beteiligt. Zwar wurde danach die Polizei um 10.000 Mann aufgestockt, dafür aber die bis dahin für Ordnung sorgende japanische Militärpolizei durch eine zivile Polizei ersetzt. Auch der Pressebereich war von den Erleichterungen betroffen. Im Laufe der 1920er Jahre erhöhte sich die Zahl der koreanischsprachigen Zeitungen auf fünf, darunter die 1920 in Keijō begründeten Tageszeitungen Tōa Nippō (dt. „Ostasiatische Tageszeitung“) und Chōsen Nippō (dt. „Koreanische Tageszeitung“). In der ersten Hälfte der 1920er kommt die erste Frauenzeitschrift namens Yeojagye auf den Markt, in den 1930ern folgen moderne Frauenzeitschriften nach japanischen Vorbildern, z. B. Yeoseong des Herausgebers der Chosun Ilbo.

Der Shōkei-Park von 1930

Die Residenz des Generalgouverneurs wurde 1926 auf dem Gelände des zuvor teilweise abgerissenen Königspalastes Keifukukyū gebaut. Dieser erhob sich auf der Blickachse Palast – Stadt. Den von der Provinzregierung für das Parlament und Nationalmuseum genutzten Bau riss Südkorea genau fünfzig Jahre nach der Kapitulation Japans im Zweiten Weltkrieg am 15. August 1995 ab. Auf dem Gelände des Königspalastes Shōkeikyū wurde von der japanischen Provinzregierung ein Zoo, ein Botanischer Garten (der sogenannte Shōkei-Park) und ein Museum eingerichtet. Die südkoreanische Regierung ließ 1983 den Zoo und den Botanischen Garten entfernen.

Trotzdem gab es immer wieder Proteste, so z. B. auch am 30. Oktober 1929 in Kōshū: Als Höhepunkt einiger Klassenboykotte gingen koreanischstämmige Studenten auf die Straße, um für die Wiedereinführung der Unterrichtung der Koreanischen Geschichte sowie der Wiedereinführung der Koreanischen Sprache als Unterrichtssprache zu demonstrieren.[16] Der Protest war Chōsen-weit Anlass für andere Studenten, ebenfalls zu demonstrieren.[17] Die Proteste und Klassenboykotte wurden von Studentenorganisationen initiiert.[16] Ohne ihr Ziel erreicht zu haben, brachen die Studentenproteste hauptsächlich aufgrund interner Streitigkeiten in sich zusammen.[18]

Japan-Chōsen. Zusammenarbeit und Einheit. Meister der Welt. – Die Vorstellung der „Einheit von Rasse und Reich“ erfuhr schon in den 1920er Jahren unter den alphabetisierten Mittel- und Oberschichten Chōsens weitläufige Zustimmung.[19]

Viele der oben erwähnten Erleichterungen wurden mit Beginn des Zweiten Sino-Japanischen Kriegs 1937 und des darauf folgenden Zweiten Weltkriegs wieder rückgängig gemacht, und teilweise die alten Regelungen verstärkt. Auch versuchte die lokale Regierung unter dem Generalgouverneur Minami Jirō die japanische Kultur und Denkweise auch in Chōsen einzuführen. Die unter der Parole Nae-son-il-chae („Nae“ = innen, Japan; „son“ = Korea von Chosŏn; „Il“ = eins; „Chae“ = Leib) durchgeführte Politik der totalen Assimilation sollte die für den seit dem Angriff auf Pearl Harbor an mehreren Fronten geführten Kriege erforderlichen Ressourcen vor allem an Menschen für Militär und Industrie sicherstellen. Generalgouverneur Minami erläuterte in einer Rede aus dem Jahr 1939 die Parole „Nae-son-il-chae“ wie folgt: „Korea und Japan müssen eins werden in Gestalt, im Geist, im Blut und im Fleisch“; Ziel wäre letztlich eine völlige Gleichheit der Koreaner mit den Japanern, jede Diskriminierung auch beim Militär würde abgeschafft. Andererseits wusste Minami, wie aus einer Rede 1942 in Tokio ersichtlich ist, von den Schwierigkeiten bei der Durchführung: „Die Koreaner sind in Bezug auf Weltanschauung, Mitmenschlichkeit, Bräuche und Sprache ein völlig anderes Volk. Daher muss die japanische Regierung im vollen Bewusstsein dieser Tatsache die Kolonialpolitik entwerfen.“ Dahinter stand die Überzeugung, „dass die Japaner, zu denen die Koreaner stets aufzuschauen haben, immer einige Schritte voraus sein müssen. Denn die Japaner sind berufen, die Koreaner immer zu lehren und zu führen, und diese sollen mit Dankbarkeit und Gehorsam den vorausschreitenden Japanern folgen.“ Diese Politik äußerte sich im Alltag in Chōsen folgendermaßen: Ab 1938 war der Gebrauch der koreanischen Sprache nun auch im privaten Raum untersagt und durch ein Spitzelwesen bis in den familiären Bereich gesichert. Auch die frühere koreanische Kultur litt darunter; so wurde als Beispiel die koreanische Tracht verboten.

Ab Februar 1940 wurde versucht, koreanische Namen in japanische umzuwandeln oder zu überführen; das auf nur sechs Monate angesetzte Vorhaben brachte bis Ende April 1940 nur den sparsamen Erfolg von 7,6 % mit japanischen Namen registrierten Koreanern. Als Lebensmittelkarten, Postzustellungen, Vergabe von Arbeit und Annahme von behördlichen Anträgen nur noch an Personen mit japanischen Namen erfolgten, gaben viele nach. Im August 1940 waren 79,3 % der Bevölkerung mit japanischen Namen registriert.[20]

Aufgrund der zuvorkommenden Kapitulation Japans im Zweiten Weltkrieg und der annähernd unmittelbaren Ausgliederung Chōsens aus dem Japanischen Kaiserreich konnte die Nae-son-il-chae-Politik nie ganz zu Ende geführt werden und damit auch keine Gleichheit zwischen den japanisch- und den koreanischstämmigen Einwohnern erzeugt werden. So wurde bis zum Ende der japanischen Kolonialherrschaft das stets bestehende Verbot von Eheschließungen zwischen diesen beiden Bevölkerungsgruppen nie aufgehoben.

Japanische Dominanz

Im Japanisch-Koreanischen Freundschaftsvertrag von 1876 waren Korea durch Japan die gleichen Außenhandelsbedingungen aufgezwungen worden wie Japan im Amerikanisch-Japanischen Freundschafts- und Handelsvertrag von 1858: Austausch von Diplomaten, die Öffnung dreier Häfen für den Handel, die Möglichkeit, dass japanische Staatsbürger in diesen Häfen handeln und leben durften, die Garantie, dass diese Personen unter japanischer Rechtshoheit verblieben sowie minimierte Importzölle für japanische Waren. Allerdings hatte Japan die Unabhängigkeit Koreas von China anerkannt.[7]

1905 übertrug Korea mit dem Japan-Korea-Protektoratsvertrag Japan vollständig den koreanischen Außenhandel, 1910 dann mit der Eingliederung ins Japanische Kaiserreich auch den Innenhandel.

Meistens wurden nun Unternehmen mit einem japanischstämmigen Inhaber bei der Auftragsverteilung bevorzugt.[21] So waren ein Jahr später in Chōsen zwar 110 Unternehmen in Handel und Industrie tätig bzw. gegründet worden, davon aber waren 101 in japanischstämmigen Besitz. Hinzu kamen 19 japanischstämmige Unternehmen mit Niederlassungen in Chōsen. Dieses einseitige Verhältnis wurde weiter verstärkt: durch Schließung von zwei größeren und erfolgreichen koreanischstämmigen Unternehmen, der Korean Land and Maritime Transportation Company und der Korea Hide Company, sowie durch Verstaatlichung (und darauf folgende Modernisierung) der Ginseng-Produktion und der Bergwerke.

Ziele des Aufbauprogramms

In Korea war der innere Handel sehr schwach entwickelt. Japan baute daher die Wirtschaft in Chōsen von Grund auf neu und zielgerichtet auf: Der Süden der Halbinsel war zur Energie- und Ressourcengewinnung wenig geeignet, sodass sich der Aufbau von Industrie eher auf den Norden konzentrierte und im klimatisch begünstigten Süden die Landwirtschaft gefördert wurde.[7]

Der Aufbau Chōsens sollte vorrangig dem Militär und dem Wohlstand der Bevölkerung auf den japanischen Hauptinseln dienen.[7] Der Ausbau der Landwirtschaft im südlichen Chōsen als neue „Kornkammer“ sollte auch helfen, die übrigen Regionen des Japanischen Kaiserreichs weiter zu industrialisieren und dort die landwirtschaftlich geprägte Struktur mit 80 % bäuerlicher Bevölkerung zu überwinden.

Das regionale Ungleichgewicht der Wirtschaftsstruktur in Chōsen führte zu einer Süd-Nord-Wanderung innerhalb der Provinz einerseits sowie andererseits zur Emigration von Menschen aus dem südlichen Bereich der Provinz ins Kaiserreich China, Hawaii und in die anderen Teile des Japanischen Kaiserreichs.

Zur Erschließung des ganzen Landes wurden Eisenbahnlinien (und Straßen) gebaut.[21] Die in dieser Zeit aufgebaute Infrastruktur spielte für die wirtschaftliche Entwicklung Chōsens eine wichtige Rolle. Dies gilt auch für die beiden Nachfolgestaaten, insbesondere für Nordkorea, soweit die Infrastruktur nicht während des Koreakriegs (1950–1953) zerstört wurde.[21]

Landwirtschaft

Ab 1912 fand durch die japanische Provinzregierung eine verstärkte Enteignung insbesondere der Kleinbauern statt. Durch Neuvermessungen und Bodeninspektionen des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens fand diese zunächst zugunsten der „Eastern Real Estate Corporation“ statt. An diese in den ersten Jahren nach der Annexion gegründete Gesellschaft fiel alles Land mit unsicheren Eigentumsverhältnissen und wurde weitergereicht an japanischstämmige Einwanderer und projapanische koreanischstämmige Provinzbewohner. So wurden 1916 36,8 %, 1920 39,8 % und 1932 52,7 % des Ackerbodens der Provinz Chōsen als in japanischstämmigen Besitz gehörend verzeichnet. Die in der Provinz verfügbare Menge an Reis sank zwischen 1912 und 1918 von etwa 2,3 auf etwa 1,8 Liter je Person.

Als „Kornkammer“ des Kaiserreichs sollte Chōsen alle anderen Provinzen unterstützend mitversorgen. Daher wurden über die Jahre (per Planvorgaben, meist steigend) immer mehr Reis in die anderen japanischen Provinzen exportiert. So lag z. B. 1919 die Abgabequote für Reis bei 1/6 der Gesamt-Reisproduktion (entsprach 64,7 Mio. Scheffel Reis).

Aufgrund des Absinkens der verfügbaren Menge an Reis und des (auch kriegsbedingt) immer höheren Bedarfs an Reis in den anderen Provinzen des Kaiserreichs wurde die Landwirtschaft in den 1930er Jahren zunehmend auf den Anbau von Reis ausgerichtet, während die traditionelle bäuerliche Landwirtschaft mit Gemüse wie Kohl, Rettich, Knoblauch und Frühlingszwiebeln, ein wenig Viehhaltung (zur Selbstversorgung und als Pachtabgaben) und – soweit im wärmeren Süden möglich Seidenraupenzucht verdrängt wurde. Die Reisanbauflächen wurden von 14.890 km² (1919) auf 17.360 km² ausgeweitet, während die gesamte landwirtschaftliche Anbaufläche um eine geringere Fläche von 43.700 km² auf ca. 44.520 km² wuchs.

Obwohl die Plansolls zur Steigerung des Reisertrags um ca. 75 % bei Weitem nicht erreicht wurden, wurde der Export in die anderen Provinzen des Kaiserreichs planmäßig gesteigert. So wurde um 1933 mehr als die Hälfte der Ernte abgegeben. Die Verfehlung des Sollziels liegt unter anderem am Ansteigen der Bevölkerung Chōsens von 17 auf ca. 23 Millionen.

Die Reismonokulturen führten zu einseitiger wirtschaftlicher Abhängigkeit der Bauern, die bei Missernten oder nur Mindererträgen in Existenznot gerieten, zumal zu den Pachtabgaben Kosten für Dünger und Transport traten. Dies führte zu vielen Hofaufgaben; 1939 betrieben allein 340.000 Haushalte nach Aufgabe ihrer Höfe „Nomadenwirtschaft“ durch Brandrodung in abgelegenen Berggegenden. So gelangten weitere Teile an Bauernland an japanischstämmige Personen.

Auch die Fischerei wurde größtenteils von japanischstämmigen (Klein-)Unternehmen übernommen, die Flotte modernisiert und die Wirtschaft intensiviert. So waren in den Hochjahren bis zu 90.000 Fischer vor den Küsten Chōsens aktiv. Ähnliches galt für die Forstwirtschaft.

Industrie und Bergbau

War die Kolonialisierung Koreas ursprünglich unter militärischen Aspekten als Aufmarschgebiet gegen China – dort insbesondere die Mandschurei – und Russland und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als Absatzregion für Industrieprodukte erfolgt, rückte die industrielle Ausbeutung erst in den 1920er Jahren in den Vordergrund: Niedrige Löhne und lange Arbeitszeiten versprachen Investoren im Bereich der Energiewirtschaft (Wasserkraft) und der chemischen Industrie (für Düngemittel und vor allem Munition) hohe Renditen. Entsprechend dem militärischen Bedarf vervierfachte die chemische Industrie seit 1925 ihre Produktion, zudem wurden vor allem im Norden Chōsens Stahl, Kohle, Wolfram und Blei gewonnen. Die industrielle Belegschaft stieg von 50.000 Arbeitern (1911) auf 1,5 Millionen Arbeiter (1945), die meisten davon zwangsverpflichtet.

Durch Transport-, Energieversorgungs- und Kommunikationsnetzwerke erschloss (sich) das Japanische Kaiserreich die Provinz. Diese Netzwerke und Versorgungskomplexe konnten, soweit nicht kriegsbedingt zerstört, nach 1945 für koreanische Zwecke weitergenutzt werden.

Zwangsarbeit und Zwangsprostitution

Ab 1938 wurden im Zuge dieser Arbeitsmobilisierung hunderttausende junger Leute und erfahrenen Arbeitern beiderlei Geschlechts zwangsweise im Nationalen Arbeitsdienst organisiert, der etwa 750.000 Einheiten umfasste, und mussten – ähnlich den Zwangsarbeitern aus ganz Europa in Deutschland – im gesamten Gebiet des Japanischen Kaiserreichs in Bergwerken und Fabriken die für den Militärdienst benötigten japanischstämmigen Männer ersetzen. Dort waren sie in ihrer geringen Freizeit gezwungen, Shintō-Schreine zu besuchen und dort für den Erfolg der geheiligten Mission Japans in Asien und für den Sieg über China zu beten. Es wird angenommen, dass es zwischen 1930 und 1945 etwa zwei Millionen Zwangsarbeiter gab.[22] Am Tag der Kapitulation lebten ca. 2,3 Millionen koreanischstämmige Personen auf den Japanischen Hauptinseln, weit mehr als 30 % der Opfer der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki waren koreanischstämmige Zwangsarbeiter: 40.000 von 140.000 Toten und 30.000 verstrahlte Opfer.

Die in Chōsen verbliebene Bevölkerung wurde gleichzeitig in Nachbarschaftstrupps organisiert, die jeweils 10 Haushalte umfassten und für die Provinzregierung das Eintreiben der Steuern und anderen Abgaben übernahm. Während so der in Korea angebaute Reis als Naturalabgabe eingetrieben wurde – wie im vormodernen Japan üblich – verteilten diese Nachbarschaftstrupps Gerste und andere, mindere Nahrung zur Ernährung an die Bevölkerung. Gleichfalls der Ausbeutung dienten auch regelmäßige Veranstaltungen wie der um 1937 ins Leben gerufene „patriotische Tag“ und der „Tag im Dienste des Aufstiegs Asiens“, die 1939 vereint werden: der erste Tag jeden Monats war der gemeinsamen Fronarbeit der Bevölkerung Chōsens für den Zweiten Weltkrieg gewidmet.

Besonders ab 1940 und nochmals verstärkt ab Oktober 1943 verschärft sich die Kolonialpolitik: Tausende werden als „Gedankenverbrecher“, „nicht erwünschte Personen“ und „Rebellen“ verurteilt und inhaftiert.

Aus Chōsen – wie aus anderen japanisch kontrollierten Gebieten – wurden viele tausend junger Mädchen und Frauen an die Fronten verschleppt und dort in Soldatenbordellen jahrelang reihenweise vergewaltigt; diese Kriegsopfer werden euphemistisch Trostfrauen genannt. Sie lebten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs häufig in Japan wie in ihrer koreanischen Heimat als Verfemte und Versteckte. Erst Demonstrationen in den 1990er Jahren und die Gründung des privaten japanischen Asia Women’s Fund nach Geständnissen ehemaliger japanischer Offiziere machten ihr Schicksal für eine breitere Öffentlichkeit publik. Da die japanische Regierung bis heute keine staatliche Verantwortung anerkennt und die Regierungsarchive nicht öffnet, ist man bei der Beurteilung der Zahlen auf Schätzungen angewiesen, die (insgesamt für ganz Asien) von 50.000 bis 300.000 reichen, von denen ein großer Teil aus Chōsen stammen soll.

Militär

1943: Eine Infanterieeinheit der Kaiserlich Japanischen Armee bestehend aus koreanischstämmigen Japanern, welche sich meistens nicht freiwillig zum Militärdienst gemeldet hatten.

Nach der Eingliederung Koreas wurde ein großes Aufgebot an Militärpolizei aufgestellt. Daneben wurde die Chōsen-Armee als Kolonialarmee des Kaiserlich Japanischen Heeres für Chōsen zuständig gemacht. 1915 wurden aus der Bevölkerung Chōsens Rekruten für die 19. und 20. Division ausgehoben, die beide bis 1937 in Chōsen verblieben.

Das japanische Militär rekrutierte ab dem 22. Februar 1938 koreanischstämmige Männer. Diese wurden insbesondere in der Infanterie eingesetzt. Anfangs war man hier – ähnlich wie in Nazideutschland aus rasseideologischen Gründen – sehr zurückhaltend und nahm nur sehr wenige der Freiwilligen auf, so etwa 1938/39 nur 1.280 von 15.294 Kandidaten. Dies änderte sich aber nach dem Ausgreifen der militärischen Auseinandersetzungen. Im Zuge der Arbeitsmobilisierung wurden etwa 50.000 koreanischstämmige Personen der oben erwähnten knapp 350.000 Zwangsarbeiter zum Militärdienst zugelassen und eingezogen. Dies geschah, obwohl erhebliche Bedenken bezüglich ihrer Zuverlässigkeit bestanden. Sie wurden daher erst nach ausgiebiger Überprüfung aufgenommen.

Stark war auch der Druck auf die 6500 koreanischstämmigen Studenten (1943) (Ausnahmen: Medizin und technische Fächer) in Japan, von denen 5000 in die Kaiserlich Japanische Armee eingezogen wurden; viele flohen und versteckten sich in der Provinz Chōsen oder in Mandschukuo, die meisten Fluchten endeten vor dem Militärgericht. Auch gab es koreanischstämmige Personen, die sich freiwillig zum Militärdienst meldeten. Diese unterzogen sich dem Training und Dienst in der japanischen Armee oft in der Hoffnung, als trainierte und erfahrene Soldaten einem künftigen freien Korea dienen zu können.

Koreanischer politischer und militärischer Widerstand

Nach dem Zusammenbruch der Freiwilligenarmee 1915 in der Mandschurei bildete sich ab 1920 unter Mitwirkung der „Koreanischen Provisorischen Regierung“, die 1919 nach dem Vorfall des ersten März in Shanghai gegründet wurde, dort eine regelrechte Armee, die einerseits gegen die japanische Besetzung im Gebiet der fernöstlichen Region von Sowjetrussland kämpfte und nach der Vertreibung der Japaner zwangsweise in die Rote Armee aufgenommen wurde, andererseits erfolgreicher in der Mandschurei gegen die Kwantung-Armee kämpfte, so in der viertägigen Schlacht bei Cheongsan-ri im Oktober 1920.

Die Eroberung Nordchinas im und nach dem zweiten japanisch-chinesischen Krieg schnitt den Nachschub für die Koreanische Freiwilligenarmee ab. Es blieb nur noch die Möglichkeit zu Attentaten aus dem Untergrund, insbesondere durch die von dem Präsidenten der Exilregierung Kim Gu (seit 1927) 1930 ins Leben gerufene „Koreanische Patriotische Legion“:

  • erfolgloses Granaten-Attentat am 8. Januar 1932 auf den japanischen Kaiser Hirohito in Tokio durch Lee Bong-Chang
  • Bombenanschlag am 28. April 1932 in Shanghai durch Yoon Bong-Gil auf die militärische Führung der Invasionstruppen in China, dem u. a. die Oberbefehlshaber der Flotte und des Heeres zum Opfer fielen.

Nach 1933 ließ Chiang Kai-shek koreanische Kadetten zur chinesischen Militärakademie zu, erstmals wurde so seit 1905 wieder die reguläre Ausbildung koreanischer Offiziere möglich. Erst nach dem japanischen Angriff auf Pearl Harbor, auf die die Exilregierung am 9. Dezember 1941 Japan und Deutschland den Krieg erklärte, gelang ihr unter Kim Gu, sich aus dem chinesischen Exil international Gehör zu verschaffen mit dem Euro-American Liaison Committee in Washington. Sie entsandte Beobachter zur Konferenz von Kairo 1943 und auf Vorschlag von Chiang Kai-shek wurde dort in die Kairoer Erklärung der Plan für die zukünftige Unabhängigkeit und Selbstständigkeit Chōsens integriert. In der Folge wurde auch in Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen OSS-Spezialeinheiten in der pazifischen Region ausgebaut mit dem Ziel eines Einsatzes auch bei der Eroberung Chōsens.

Nach 1943 gelang die Bildung regulärer koreanischer Einheiten, welche auf Seiten der Alliierten an der chinesischen Front und im pazifischen Krieg kämpften; daneben gehörten koreanische Emigranten und Deserteure aus der japanischen Armee als Individuen und Gruppen einzelnen Armeen der Alliierten an, so auch die kommunistischen Gruppen um Kim Il-sung, der als Hauptmann Bataillonskommandeur bei der II. fernöstlichen Armee der Roten Armee diente.

Ansätze zu einer koreanischen Selbstverwaltung

Ab Anfang August 1945 bereitete die japanische Verwaltung unter dem Generalgouverneur Abe Nobuyuki die Übergabe der kriegsbedingt längerfristig nicht mehr haltbaren Kolonie an die lokale Bevölkerung vor, um ein Machtvakuum zu verhindern und den eigenen Leuten einen geordneten Rückzug zu ermöglichen. Am 8. August erklärt sich Yuh Woon-hyung bereit, den Wiederaufbau einer koreanischen Selbstverwaltung einzuleiten und eine Regierung zu bilden: die Koreanische Volksregierung (KVR) mit Yuh Woon-hyung als Vizepremier.

Ende der Kolonialzeit

Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs gelang es den USA und der Sowjetunion nicht, Einigkeit über die Zukunft Koreas zu erzielen. Zwar war schon in der Kairoer Erklärung von 1943 festgelegt worden, dass Korea nach der Kapitulation Japans einen unabhängigen Staat bilden sollte. Allerdings sollte dies erst nach einer gewissen Übergangszeit („in due course“) erfolgen, da beide Seiten der Meinung waren, dass das Land nach Jahren der Fremdherrschaft politisch und wirtschaftlich komplett wiederaufgebaut werden müsse. Die Sowjetunion nahm schließlich den Vorschlag der USA an, Korea vorläufig entlang des 38. Breitengrads in zwei Besatzungszonen zu teilen. Die nördliche Zone sollte dabei unter sowjetische Verwaltung gestellt werden, die südliche Hälfte unter US-amerikanische. Anfangs hatten die US-Amerikaner die Halbinsel vollständig den Sowjets überlassen wollen.

Am 8. August 1945 erklärte die Sowjetunion Japan den Krieg, nachdem bereits am 5. April 1945 der Neutralitätspakt mit Japan gekündigt wurde. Die Sowjetunion verfehlte damit ihre bei der Konferenz von Jalta eingegangenen Verpflichtung, 90 Tage nach dem Kriegsende in Europa in Fernost den Krieg zu beginnen und Japan und seine Verbündeten anzugreifen, um einen Tag. Die Rote Armee führte die sowjetische Invasion der Mandschurei durch und beseitigte den japanischen Marionettenstaat Mandschukuo, kam dann aber noch vor der Koreanischen Halbinsel zum Stehen, weil ihr Treibstoff nicht reichte. Auch die koreanische Befreiungsarmee erreichte von China aus nicht die Halbinsel, als am 15. August 1945 nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki die Kapitulation Japans durch Tennō Hirohito bekanntgegeben wurde.

Mit dem Einholen der Japanischen Flagge am 9. September 1945 vor dem Sitz des Generalgouverneurs in Keijō wird die offizielle Verwaltungsübergabe des südlichen Teiles der Provinz Chōsen (Südkorea) an die US-Amerikaner vollzogen.

Nach der offiziellen Kapitulation Japans (Rundfunkansprache des Tennō, Kaiser von Japan), aber vor Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde am 2. September 1945 auf dem Schlachtschiff Missouri besetzte die Rote Armee den Norden der Provinz Chōsen und richtete dort noch im August 1945 eine sowjetische Zivilverwaltung ein. Die US-Amerikaner hingegen, unter General John R. Hodge, landeten erst am 8. September in Jinsen, um den südlichen Teil zu besetzen. Nach einem Vorschlag Dean Rusks mussten sich alle noch in der Kolonie verbliebenen japanischen Militärangehörigen nördlich des 38. Breitengrads der Roten Armee, südlich desselben der US-Armee ergeben. Beide Besatzungsmächte lehnten eine koreanische Selbstverwaltung zunächst ab.

Während das besetzte Japan und der Norden Chōsens Zivilverwaltungen unterstellt wurden, errichteten die USA in ihrer südlichen Besatzungszone eine Militärregierung. Abe, der am 9. September versucht hatte, sich das Leben zu nehmen, sich dann aber den US-Amerikanern ergeben hatte, wurde erst am 12. September 1945 aus seinem Posten als Generalgouverneur entlassen. Seit der Kapitulation bis zu diesem Zeitpunkt hatte die KVR unter japanischer Aufsicht die Verwaltung der Provinz übernommen. Auch danach wurden noch jahrelang japanische Kolonialbeamte in ihren Ämtern belassen, da diese sich bestens in ihrer Kolonie auskannten.

Heutzutage betrachtet man sowohl in Nord- als auch in Südkorea den 15. August 1945 als Tag der Unabhängigkeit, obwohl Japan zumindest im Süden de facto bis zum 12. September 1945 und de jure bis zur Gründung Südkoreas am 15. August 1948[23][24] die Gebietshoheit für ganz Korea besaß. Die Gültigkeit des Annexionsvertrages und damit die Gültigkeit der Eingliederung Koreas in das japanische Staatsgebiet ist aber zurzeit durch Nord- und Südkorea in Disput.[24] Den endgültigen Verzicht auf die Gebietshoheit über Korea erklärte Japan im Friedensvertrag von San Francisco am 8. September 1951.[25]

Die Entwicklung zu zwei getrennten Staaten

Koreanische Selbstverwaltung versus UN-Mandat

Zur Ablehnung eines selbstständigen Korea bestand unter den Siegermächten Einigkeit: Die Außenministerkonferenz vom 14. bis 23. Dezember 1945 in Moskau beschloss eine vier- bis fünfjährige Treuhänderschaft und eine vorläufige Regierung unter US-Betreuung.

Die US-Regierung wollte die der kommunistischen Infiltration verdächtigen Mitglieder der KVR wie auch nationalistische Kreise von jeder Macht fernhalten. Daher verbot nach der Verwaltungsübernahme durch US-Amerikaner die US-Regierung die KVR und ihre Strukturen. Andererseits erkannte sie aber auch die aus dem Exil zurückkehrende KPR (Daehan Min-guk Imsi Jeongbu) mit ihrem Präsidenten Kim Gu nicht als koreanische Vertretung an, ihre Delegation wies der US-Oberbefehlshaber Hodge nach seinem Eintreffen zurück.

Dennoch spielten die bis zur Gründung der beiden Koreas fortbestehende KPR und Kim Gu eine erhebliche Rolle, Hodge spielte ihn und den aus dem US-Exil zurückkehrenden Rhee Syng-man gegeneinander aus. Der Zusammenschluss der beiden Kontrahenten Rhee und Kim vom 14. Februar 1945 sollte dementsprechend die „Kommunisten“ um Yeo Un-Hyeon von der Gründung einer umfassenden nationalen Allianz abhalten, was aber misslang: die Einigkeit der überparteilichen KPR zerbrach, ihr linker Flügel schloss sich der neuen Linksallianz an. Zudem stand Kim für Ämter in einem nicht selbständigen oder geteilten Korea nicht zur Verfügung.

Hintergrund war eine dramatische Änderung der Weltlage. Die spärlichen Erfolge der Moskauer Konferenz, die Streitigkeiten um das persische Aserbaidschan, die Streitigkeiten um China und Korea veranlassten den US-Präsidenten Harry Truman zu seiner berühmten Notiz, die mit dem Satz endete: “I’m tired of babying the Sovjets.” Diese Haltung steht für den Beginn der Containment-Politik und des „Kalten Krieges“.

Koreanische Streitigkeiten

Daher ist der Einfluss der koreanischen Kontrahenten auf das künftige Schicksal Koreas begrenzt, wenn auch der die Streitigkeiten begleitende Mord und Totschlag an (insgesamt) vier Parteivorsitzenden binnen vier Jahren keine Stabilität und parteiübergreifende Orientierung der Politik belegt. Dieser Zwist muss aber auch teilweise auf die Politik der US-Regierung zurückgeführt werden, die den leichter zu steuernden Rhee favorisierte und die Gründung zweier Staaten, davon wenigstens einer unter US-Einfluss, wollte. Parallelen zur folgenden Entwicklung in Deutschland sind überdeutlich.

Die Allianz zwischen Rhee und Kim zerbrach an der Frage der Treuhänderschaft und der von der US-Regierung betriebenen Gründung eines südkoreanischen Teilstaates. Der Versuch von Kim Gu, durch innerkoreanische Konferenzen am 25. Februar 1947 und 20. April 1948 mit Gruppen aus dem Norden unter Kim Il-sung die Entwicklung zur Teilung Koreas aufzuhalten, endete ergebnislos. Nach Wahlen am 10. Mai 1948 unter UN-Aufsicht in der US-Besatzungszone, an denen sich die linken Gruppierungen nicht beteiligten, wurde die Republik Korea (Südkorea) gegründet, die sich in der Nachfolge der Vorläufigen Regierung der Republik Korea (KPR) sieht. Die KDVR (Nordkorea) ging aus Strukturen der koreanischen Volksregierung (KVR) hervor, die die sowjetische Verwaltung in ihrem Teil Koreas nicht verboten, sondern beeinflusst und gelenkt hatte.

Bereits vor den Wahlen in Südkorea wurden aufgrund der herrschenden antikommunistischen Hysterie genozidähnliche Massaker an angeblichen Unterstützern linker Gruppierungen unter den Augen US-amerikanischen Militärregierung[26] (USAMGIK) durchgeführt, wie nach dem Jeju-Aufstand von Bauern und Fischern auf Jeju-do. Auch nach der Konstituierung der südkoreanischen Regierung wurden die Massaker in Südkorea Anfang der 1950er Jahre fortgesetzt.

Nachträgliche politische und gesellschaftliche Reaktionen aus Japan

Verschiedene japanische Politiker und Tennōs haben sich für die Kolonialherrschaft ihres Landes über die Koreanische Halbinsel entschuldigt. Der erste japanische Politiker, der dies tat, war der damalige Außenminister Shiina Etsusaburō im Jahr 1965 während des Prozesses zur Unterzeichnung des Grundlagenvertrags zwischen Japan und der Republik Korea: „In der langen Geschichte unserer beiden Nationen gab es unglückliche Zeiten […], es ist wirklich bedauerlich und wir bereuen diese zutiefst.“[27][28]

Der erste Premierminister, der sich entschuldigte, war Suzuki Zenkō. Er ließ 1982 durch seinen Chefkabinettssekretär Miyazawa Kiichi während der ersten internationalen Schulbuchkontroverse um japanische Schulbücher verlauten: „Japan und das Volk von Japan sind sich tief der Tatsache bewusst, wonach Handlungen in der Vergangenheit eine große Menge an Leid und Verlust gegenüber den asiatischen Ländern, einschließlich Südkorea und China, verursacht haben, und wir bauen die Fundamente unserer Zukunft als friedliche Nation unter der Betrachtung dieser Tatsache und unserer Entschlossenheit, dies nie wieder passieren zu lassen.“[29][30]

1984 entschuldigte sich Tennō Hirohito im Rahmen eines Staatsbesuches in Südkorea. Hirohito war während der Kolonialperiode das Staatsoberhaupt des Japanischen Kaiserreichs gewesen und einige halten ihn für die schuldführende Person für die damalige Zeit. Während des Staatsbesuches sagte er: „Es gab einen kurzen Zeitraum in diesem Jahrhundert, eine unglückliche Vergangenheit zwischen unseren zwei Ländern. Dies ist wahrlich bedauerlich und es wird nicht wieder passieren.“[31]

Seit den 1960er Jahren entschuldigten sich wiederholt japanische Politiker, zuletzt tat dies Ministerpräsident Naoto Kan in einer öffentlichen Erklärung am 10. August 2010.[32][33]

Die Bevölkerung Japans ist einer Versöhnung mehrheitlich aufgeschlossen, dazu zählt auch das Eingeständnis von Unrecht, für welches man Entschädigung leisten sollte. Eine früher von Nord- und Südkorea geforderte pauschale Kollektiventschädigung stößt in der japanischen Bevölkerung auf Ablehnung. Sie favorisiert eine Wiedergutmachungsleistung gezielt für betroffene Individuen. Es ist ihre Meinung, dass dies nicht auf politischem Wege, sondern auf zivilem Wege geregelt werden sollte; dies entspricht auch der Meinung der japanischen Regierung. Weitere Entschuldigungen hält die Bevölkerung für unnötig und im Hinblick auf den aggressiven Druck, der aus Südkorea kommt, für ungerechtfertigt.[34][35]

Japanische Neokonservative und Nationalisten beharren dagegen – auch im Schulbuchstreit – auf einer revisionistischen Darstellung: Sie verweisen einseitig auf Vorteile der japanischen Herrschaft für Korea und bestreiten dem Kaiserreich vorgeworfene Verbrechen wie die Rekrutierung von Zwangsarbeitern und „Trostfrauen“ oder den Versuch, die koreanische Identität als solche auszulöschen.[36]

Siehe auch

Literatur

  • Kim Hiyoul: Koreanische Geschichte: Einführung in die koreanische Geschichte von der Vorgeschichte bis zur Moderne. Asgard 2004, ISBN 3-537-82040-2.
  • Marion Eggert, Jörg Plassen: Kleine Geschichte Koreas. München 2005, ISBN 3-406-52841-4.
  • Andrew C. Nahm: A History of the Korean People – Tradition and Transformation. Seoul / New Jersey 1988, ISBN 1-56591-070-2.
  • Han Woo-Keun: The History of Korea. Seoul 1970, ISBN 0-8248-0334-5.
  • Reinhard Zöllner: Geschichte der japanisch-koreanischen Beziehungen. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. München 2017, ISBN 978-3-86205-216-5.
Commons: Korea unter japanischer Herrschaft – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hannes Gamillscheg: Schweden. „Moralische Supermacht“ kehrt zurück. In: Die Presse, 28. April 2006.
  2. Provinces of South Korea. Administrative Divisions of Countries („Statoids“); abgerufen am 8. Oktober 2010.
  3. historical demographical data of the administrative division before 1950. Population Statistics; abgerufen am 8. Oktober 2010.
  4. Andrew Grajdanzev: Modern Korea. The Haddon Craftsmen, Ausgabejahr: 1944, S. 310 ff.; books.google.de
  5. Marc Verfürth: Japanischer Militarismus. In: Japan Link. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Januar 2012; abgerufen am 8. März 2017.
  6. Korea. In: Der Brockhaus in Text und Bild [SW], elektronische Ausgabe für Office-Bibliothek, Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus, 2003.
  7. Koreanische Geschichte. In: Meyer Lexikon –SW–, elektronische Ausgabe für Office-Bibliothek, Meyers Lexikonverlag.
  8. Byong-Kuk Kim, Assassination of Empress Myongsong, Korea Times vom 28. Dezember 2001.
  9. JoongAng Daily: Painful, significant landmark (Memento vom 9. Juli 2012 im Webarchiv archive.today), Brian Lee, veröffentlicht am 23. Juni 2008, abgerufen am 12. Dezember 2008 (englisch).
  10. Shigeki Sakamoto: The validity of the Japan-Korea Protektorate Treaty. In: Kansai University review of law and politics, Band 18, März 1997, S. 59.
  11. Portraits of Modern Japanese Historical Figures: Ito, Irobumi, 2004, National Diet Library (Japan). Abgerufen am 14. Oktober 2009.
  12. Dass die Annexion Koreas durch Japan und der zufolge die erklärte Ausdehnung des geographischen Anwendungsbereiches japanischer Verträge (d. h. deren Erstreckung von 1910 bis 1945, siehe hierzu die Anwendung der clean-slate-Regel auf Korea nach Erlangung der Unabhängigkeit; Zimmermann, S. 147) – soweit praktikabel – auf koreanisches Gebiet auch von Drittstaaten akzeptiert wurde, findet sich wörtlich in Andreas Zimmermann: Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge. S. 138, dort Verweis in Fn. 40–43 auf O’Connell, Succession II. S. 36 f. Dörr: Inkorporation. S. 299 ff. (eingeschränkte Online-Version in der Google-Buchsuche).
  13. Hong Chan-sik: On the Centennial of Japan’s Annexation of Korea. Korea Focus, Artikel entnommen aus: Dong-a Ilbo, 13. August 2010; abgerufen am 6. Oktober 2010.
  14. Korea. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 1. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 1007–1008 (Digitalisat. zeno.org Aufgrund des letzten Satzes in der Enzyklopädie kann man davon ausgehen, dass diese den Sachverhalt im Jahre 1910 kurz nach dem Japanisch-Koreanischen Vereinigungsvertrag widerspiegelt. Zur Begründung: Es wird schon von einem Generalgouverneur und den Auswirkungen des vorher genannten Vertrages geschrieben, allerdings auf einen politischen Status ungeändert seit 1905 verwiesen. Entweder es lag ein Recherche-/Editierungs-/Druck-Fehler vor oder der Enzyklopädieautor wollte warten, bis sich klar herausstellte, ob die internationale Staatengemeinschaft den Vertrag anerkennt, wobei diese Antwort bis Redaktionsschluss noch nicht vorlag.).
  15. James, H. Grayson: Christianity and State Shinto in Colonial Korea: A Clash of Nationalisms and Religious beliefs. In: DISKUS. Band 1, Nr. 2, 1993, S. 17 ff. (englisch, basr.ac.uk [abgerufen am 8. März 2017]).
  16. Today in Korean History. Yonhap, 3. November 2009.
  17. Gwangju anniversary, The Korea Herald, 18. Mai 2010.
  18. 82nd anniversary of Shinganhoe’s foundation. States News Service, 12. Februar 2009. Wiedergabe einer Pressemitteilung, welche vom Büro des südkoreanischen Ministers für Patrioten und Veteranen herausgegeben wurde.
  19. Brian R. Myers: The Cleanest Race: How North Koreans See Themselves – And Why It Matters. (Taschenbuchausgabe) Melville House, 2011, S. 26–29.
  20. Japanische Besatzungszeit. Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Ostasieninstitut; abgerufen am 22. April 2012.
  21. Jong-Wha Lee: Economic Growth and Human Development in the Republic of Korea, 1945-1992. In: hdr.undp.org. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Oktober 2008; abgerufen am 8. März 2017 (englisch).
  22. Japan hands over list of Koreans forced into labor during colonial period. Yonhap news, 26. März 2010; abgerufen am 27. März 2010.
  23. Shigeki Sakamoto, The validity of the Japan-Korea Protektorate Treaty, Kansai University review of law and politics, Band 18, März 1997, S. 47.
  24. Yutaka Kawasaki: Was the 1910 Annexation Treaty Between Korea and Japan Concluded Legally? Abs. 13, Vol. 3, No. 2 (Juli 1996); abgerufen am 26. Juli 2010.
  25. Treaty of Peace with Japan., dort Art. 2 a. Taiwan Documents Project; abgerufen am 4. August 2010.
  26. Christian Schmidt-Häuer: „Tötet alle, verbrennt alles!“. In: Die Zeit, Nr. 22/2002.
  27. Lee Tong Wong: The Secret Story of the Japan-ROK Treaty: The Fated Encounter of Two Diplomats. PHP, 1997.
  28. Konrad M. Lawson: Japan’s Apologies to Korea. In: Muninn, 11. April 2005; abgerufen am 14. August 2010.
  29. 歴史教科書についての官房長官談話 (Ansprache des Chefkabinettssekretärs über das Thema Geschichtsschulbuch). 東京大学 (Universität Tokio) 東洋文化研究所 (Institute for Advanced Studies on Asia); abgerufen am 14. August 2010.
  30. Statement by Chief Cabinet Secretary Kiichi Miyazawa on History Textbooks, Ministry of Foreign Affairs of Japan; abgerufen am 14. August 2010.
  31. Jane W. Yamazaki: Japanese apologies for World War II: a rhetorical study. Routledge, 2006, S. 31 und 39; books.google.de
  32. Japan apologizes again for colonial rule of Korea. CNN International, 10. August 2010; abgerufen am 14. August 2010.
  33. Japans Premier Kan entschuldigt sich bei Südkoreanern (Memento vom 16. August 2010 im Internet Archive), von Peter Kujath, erschienen und abgerufen am 10. August 2010.
  34. Jeff Kinston: Accepting apologies is not so easy. The Japan Times Online, 2. April 2006; abgerufen am 14. August 2010.
  35. Isa Ducke: Status power: Japanese foreign policy making toward Korea. Routledge, 2002, S. 39 ff.; books.google.de
  36. Mark E. Caprio: Neo-Nationalist Interpretations of Japan’s Annexation of Korea: The Colonization Debate in Japan and South Korea. In: The Asia-Pacific Journal, 44-4-10, 1. November 2010.
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