Huckelheim
Huckelheim ist der nördlichste Ortsteil der Gemeinde Westerngrund im bayerischen Landkreis Aschaffenburg. Anfang 2022 hatte das Dorf 845 Einwohner.
Huckelheim Gemeinde Westerngrund | |
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Koordinaten: | 50° 8′ N, 9° 14′ O |
Höhe: | 258 m ü. NN |
Fläche: | 10,13 km² |
Einwohner: | 845 (Feb. 2022)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 83 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 1. Januar 1972 |
Geographie
Huckelheim liegt auf 258 m ü. NN[2] im vom Westerbach durchflossenen Westerngrund, einem Seitental des Kahlgrundes, an der Straße zwischen Oberwestern und Geiselbach. Die Landesgrenze zu Hessen, mit dem dahinter liegenden Ortsteil Breitenborn/Lützel, verläuft im Norden. Der Huckelheimer Wald, ein ehemaliges gemeindefreies Waldgebiet im Norden und Osten Huckelheims, wurde am 1. Januar 2019 nach Westerngrund eingemeindet und der Gemarkung Huckelheim zugewiesen. Er soll als Standort für mehrere Windkraftanlagen dienen. Die Gemarkung innerhalb dieses gemeindefreien Gebietes trug ebenfalls den Namen Huckelheim.
Der topographisch höchste Punkt der Dorfgemarkung befindet sich am Gipfel des Hohen Querberges 474 m ü. NHN (Lage) (vor der Eingliederung des gemeindefreien Gebietes lag der höchste Punkt nordwestlich von Huckelheim, am Hohen Berg mit 361 m ü. NN (Lage) ), der niedrigste liegt am Westerbach auf 243 m ü. NN (Lage) .[3]
Name
Etymologie
Der Name Huckelheim geht auf das althochdeutsche Wort houc zurück, das Hügel bedeutet.[4] Im Volksmund wird der Ort „Huggelem“ genannt.
Frühere Schreibweisen
Frühere Schreibweisen des Ortes aus diversen historischen Karten und Urkunden:
- 1282 Houkulla
- 1312 Hockulla
- 1486 Hochkuln
Geschichte
Huckelheim hat als ehemaliger Bergbauort unterhalb der Birkenhainer Straße bereits im späten Mittelalter Bedeutung erlangt und war Sitz einer schönbornischen Forstverwaltung.
Bis zum Ende des alten Reiches gehörte Huckelheim zum Landgericht Krombach der Grafen von Schönborn. Die reichsunmittelbare Herrschaft der Grafen von Schönborn, die zum Fränkischen Ritterkreis gehörte, wurde 1806 zugunsten des Fürstentums Aschaffenburg mediatisiert, das 1810 im Großherzogtum Frankfurt aufging.
1812 gehörte Huckelheim zum Verwaltungsgebiet der Districtsmairie Krombach im Departement Aschaffenburg des Großherzogtums Frankfurt und hatte bei 74 Feuerstellen 391 Einwohner. Maire war damals Johann Adam Straub.
Infolge des Pariser Vertrages vom 3. Juni 1814 kam Huckelheim am 26. Juni 1814 mit der Districtsmairie Krombach zum Königreich Bayern. Mit Verfügung vom 1. Oktober 1814 wurde Huckelheim dem Verwaltungsgebiet des aus der Districtsmairie Krombach entstandenen Landgerichtes Krombach zugeteilt, das 1816 in ein Herrschaftsgericht und 1820 in ein Patrimonialgericht umgewandelt wurde, das bis 1848 bestand und danach im Landgericht Alzenau aufging. 1858 wurde Huckelheim dem Landgericht Schöllkrippen zugeteilt, das am 1. Juli 1862 dem Verwaltungsgebiet des damals neu gebildeten Bezirksamtes Alzenau zugeschlagen wurde. Dieses wurde am 1. Januar 1939 zum Landkreis Alzenau in Unterfranken.
Am 1. Januar 1972 wurde Huckelheim in die Gemeinde Westerngrund eingegliedert.[5] Die ehemalige Gemeinde hatte eine Fläche von 1012,66 Hektar. Neben dem gleichnamigen Dorf wies sie keine weiteren Ortsteile auf.[6]
Weblinks
- Huckelheim in der Ortsdatenbank des bavarikon, abgerufen am 9. Dezember 2022.
Einzelnachweise
- Einwohner: Gemeinde Westergrund – VG Schöllkrippen. Abgerufen am 4. August 2022.
- gemessen am alten Rathaus
- BayernAtlas der Bayerischen Staatsregierung (Hinweise)
- Unser Kahlgrund 1980. Heimatjahrbuch für den Landkreis Alzenau. Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft zur Heimatforschung und Heimatpflege des Landkreises Alzenau, Landrat des Kreises. ISSN 0933-1328.
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 418.
- Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, Gebietsstand am 1. Oktober 1964 mit statistischen Angaben aus d. Volkszählung 1961, München, 1964, Spalte 844