Hornspitze auf der Höri

Die Hornspitze auf der Höri ist ein Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Gaienhofen im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Mit der Bezeichnung Hornspitze auf der Höri am Bodensee wurde es durch Verordnung von 1958 erstmals als Naturschutzgebiet ausgewiesen. 1997 wurde es unter Einbeziehung von Teilen des benachbarten Naturschutzgebiets Bodenseeufer erneut als NSG ausgewiesen. Es umfasst rund 188 Hektar der Ufer- und Flachwasserzone auf der Bodenseehalbinsel Höri.

Naturschutzgebiet Hornspitze auf der Höri

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

NSG Hornspitze auf der Höri, Luftaufnahme (2005)

NSG Hornspitze auf der Höri, Luftaufnahme (2005)

Lage Gaienhofen im Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 188 ha
Kennung 3.235
WDPA-ID 81941
Geographische Lage 47° 42′ N,  0′ O
Hornspitze auf der Höri (Baden-Württemberg)
Hornspitze auf der Höri (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 18. November 1958
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Schutzzweck

Schutzzweck ist lauf Schutzgebietsverordnung die Erhaltung der Hornspitze auf der Höri als Lebensraum für zahlreiche, zum Teil vom Rückgang oder Aussterben bedrohte Pflanzenarten und -gesellschaften; als Lebensraum für zahlreiche, zum Teil vom Rückgang oder Aussterben bedrohte Tierarten, insbesondere als national bedeutsames Brut-, Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten der Feuchtgebiete; als Naturraum der Bodenseelandschaft von einzigartiger Vielfalt und Schönheit und als Gebiet von hervorragender Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung und Lehre.

Siehe auch

Literatur

Regierungspräsidium Freiburg, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 2. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-5174-3. S. 362–364

Commons: Hornspitze auf der Höri – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.