Hofkammer (Habsburgermonarchie)

Die Hofkammer war in der Habsburgermonarchie die zentrale Finanzbehörde zur Aufbringung der Einnahmen und Bedeckung der Ausgaben von Hof und Staat. Sie nahm im Wesentlichen bis zu ihrer Ablösung durch das k.k. Finanzministerium 1848 die Aufgaben wahr, welche heute von den Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen erledigt werden.

Bezeichnungen

  • 1527–1749: Hofkammer
  • 1749–1760: Directorium in publicis et cameralibus
  • 1760–1816: Hofkammer
  • 1816–1848: Allgemeine Hofkammer

Entstehung

Reichskanzleitrakt, Bildhauer Lorenzo Mattielli

Bereits unter Maximilian I. wurde die Finanzverwaltung für die habsburgischen Erbländer und das Heilige Römische Reich in einer Hof- oder Schatzkammer zentralisiert, die zeitweise einem General-Schatzmeister, Simon von Hungerspach 1491,[1] übertragen wurde, doch mit dem Tod des Kaisers endete vorläufig diese Institution wieder. Als Vorbild diente die burgundische Verwaltungsorganisation. Die maximilianische Hofkammer sollte als Kontrollorgan dienen und eine geordnete Finanzplanung ermöglichen, doch die kriegerische und unstetige Politik des „letzten Ritters“ machte alle Bemühungen zunichte.[2]

Diese Behörde wurde unter Erzherzog Ferdinand weiter reformiert und konnte sich im Jahr 1527 als vom Reichshofrat unabhängige Hofkammer etablieren. Untergebracht war die Hofkammer im Reichskanzleitrakt der Hofburg in Wien.

In seinen ersten Regierungsjahren knüpfte Ferdinand I. an das von seinem Großvater Maximilian I. geschaffene Amt des Generalschatzmeisters an. Als Generalschatzmeister setzte er Gabriel von Salamanca-Ortenburg[3]ein. Auf Drängen der österreichischen Landstände erließ Ferdinand eine neue Hofstaatsordnung. Gleichzeitig wurde das Behördenwesen neu organisiert. So entstand am 1. Januar 1527 neben dem Geheimen Rat und dem Hofrat die Hofkammer als oberste Finanzbehörde. Durch die Schaffung der Hofkammer erhoffte sich Ferdinand einen besseren Überblick über seine verworrene Finanzlage zu bekommen.[4]

Aus der Hofordnung von 1527 ergibt sich die Existenz einer Hofkammer, an deren Spitze ein Schatzmeister stand. Seine Mitarbeiter waren ein Pfennigmeister, zwei bis vier Hofkammerräte und zuerst ein, später mehrere Sekretäre und sonstiges Hilfspersonal. Schatzmeister wurde nach der Entlassung Salamancas Hanns Hofmann, den Ferdinand später zum Freiherrn zu Grünbühel und Strechau erhob. Die Hofkammer hatte mit den Kammern in den verschiedenen Herrschaftsbereichen Ferdinands zusammenzuarbeiten.[5]

Da sich die Hofkammerinstruktion von 1527 als unzureichend erwies, erließ Ferdinand I. zehn Jahre später eine weitere Ordnung für die Hofkammer. Hierhinein flossen die Erfahrungen, die sich aus der Verwaltungspraxis ergaben, ein.[4] In der Hofkammerordnung vom 1. Sept. 1537 kommen Schatz- und Pfennigmeister nicht mehr vor.[5] In den sechziger Jahren fungierte der kaiserliche Rat Sebastian Fuchs als Hofzahlmeister der offenbar, anfallende Ausgaben zu begleichen musste.[5]

Aufgaben

Der Kern des Aufgabengebietes der Hofkammer blieb die Unterhaltung des landesherrlichen Hofes, zu dem im weiteren Sinne auch die Amtsträger der zentralen Verwaltung gehörten. Ebenfalls in die Zuständigkeit der Hofkammer fiel die Koordination der landesherrlichen Finanzpolitik, das hieß die Überwachung der untergeordneten Ämter, bis zur endgültigen Eingliederung der Niederösterreichischen Kammer (1635) mischte sich die Hofkammer noch nicht in die operativen Tagesgeschäfte ein.[4]

Die Kosten der Hofhaltung Ferdinands als Kaiser sind auf jährl. 500 000 Gulden, die gesamten Ausgaben (ohne Böhmen und Ungarn) auf 1,82 Mio. Gulden geschätzt und ein jährliches Defizit von ca. 300 000 Gulden errechnet worden. Die ordentlichen Einnahmen waren in der Regel verpfändet. Die Kreditbeschaffung lag in den fünfziger Jahren fast nur in der Hand von Georg Ilsung, Landvogt in Schwaben; dem Reichspfennigmeister Wolf Haller (1557–66)[6] verblieb nur die Verwaltung der Reichshilfen und die Rückzahlung derjenigen Anleihen, die zur Vorfinanzierung der bewilligten Reichssteuern aufgenommen wurden.[5]

Die ordentlichen landesfürstlichen Einnahmen flossen aus dem Kammergut, das waren jene Erträge aus Besitzungen, wo der Landesherr Grund und Boden besaß. Die Kammergüter verloren im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit zunehmend an Bedeutung, da sie häufig verpfändet wurden. Eine weitere Einnahmequelle waren die Regalien – verschiedene Ansprüche aus bestimmten landesherrlichen Rechten (Regalien) – beispielsweise Münz-, Forst-, Juden-, Salzregal usw. Zölle, Aufschläge und indirekte Steuern wurden in der Neuzeit eine wichtige Quelle zur Deckung der landesherrlichen Ausgaben. Diese eben genannten Einkommen reichten bald nicht mehr aus oder trafen nicht zeitgerecht in den Kameralämtern ein, so wurden Kreditgeschäfte und deren Organisation und Verwaltung ein wichtiger Aufgabenbereich der Hofkammer.[7] Ursprünglich für die Verwaltung des landesfürstlichen Eigenbesitzes und die Finanzierung des Hofstaates zuständig, befasste sich die Hofkammer mehr und mehr mit der Aufbringung der Gelder für die Staatsverwaltung und das stehende Heer.[8] Eine zentrale Aufgabe der landesherrlichen Finanzbehörden war es immer wieder Mittel für das Militär zu organisieren.[9] Im 18. Jahrhundert entwickelte es sich zu einem „Superministerium“, das Finanzen, Handel, Wirtschaft, Bergbau und Verkehr gleichermaßen betreute.[8]

Die Hofkammer war für die Verwaltung der Einkommen aus Kameralbesitz und Regalien (Maut, Zölle, Münz- und Bergwesen) zuständig sowie für die Finanzierung des Kaiserhofes, des Militärs und des Beamtenapparates.

Zugeordnete Länderkammern

Mit dem Erwerb der Kronen Böhmens und Ungarns durch Ferdinand I. wurden auch in diesen Königreichen eigene Kammern eingerichtet. Die Böhmische Kammer (gegründet 1527) hatte ihren Sitz in Prag, die Ungarische amtierte im Palais der Ungarischen Königlichen Kammer in Preßburg (gegründet 1528). Vom Organisationsaufbau gesehen, waren sie der Niederösterreichischen Kammer, die in Wien ihren Sitz hatte, sehr ähnlich. 1557 wurde eine eigene Kammer für Schlesien in Breslau eingerichtet.[10] Durch die Länderteilung nach der Ferdinandeischen Hausordnung entstanden 1564 auch in Innsbruck und Graz mit der 'Innerösterreichischen Hofkammer' eigene Hofkammern.[11][12] Die Einnahmen der Länderkammern wurden zuerst für die örtlichen Ausgaben verwendet, erst die Überschüsse wurden an die Hofkammer in Wien weitergeleitet. Die Instruktion der Hofkammer von 1568 verstärkte das Weisungsrecht gegenüber den Länderkammern. Die endgültige Rechnungsprüfung fiel nun in die Kompetenz der obersten Finanzbehörde. Dazu mussten die Länderkammern in periodischen Abständen Berichte über ihre Einkünfte und Zahlungen an die Hofkammer abliefern.[13] Außerdem wurde der Hofkammer aufgetragen, die Länderkammern regelmäßig zu visitieren, in der Praxis wurde dieser Pflicht jedoch nur sporadisch nachgegangen.[13]

Weitere unterstellte Ämter

Unter Geizkofler war der Amtssitz des Reichspfennigmeisters zur Einnahme der Reichssteuern Augsburg mit einer Außenstelle in Wien, das Amt selbst der Hofkammer bzw. dem Geheimen Rat (für die 1598 beschlossenen Reichshilfen) unterstellt.[14]

Hofkammerinstruktion von 1568

Unter Maximilian II. stand es um die Finanzen nicht gut: »Druckende Geldknappheit, Verpfändung einer großen Anzahl von Domänen, keinerlei Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben.« Dem sollte 1568 mit einer neuen Hofkammerordnung abgeholfen werden, in der die schon 1514/15 vorgesehene Ablieferung der Abrechnungen der Amtleute an die Hofkammer und deren Erfassung aufgenommen wurde. Je nach Relevanz des Amtes waren jährliche, monatliche oder vierteljährliche Auszüge anzufordern und zu systematischen Übersichten über die Ämter zu verarbeiten, Säumigkeit und Unordentlichkeit der Amtleute sollten abgestellt werden.[15]

Entwicklungen

In der Regierungszeit Kaiser Rudolfs II. war die Hofkammer zwischen Prag und Wien geteilt. Die Prager Abteilung wurde „Hofkammer“ genannt, die Wiener Abteilung bis 1608 „hinterlassene Hofkammer“; 1608 wurde die Spezifizierung umgekehrt):[16] schließlich lagen auch die beiden Hofkammerabteilungen in Prag (Rudolf II.) und Wien (Matthias) im Streit, nicht weniger der Reichshofrat und die Hofkanzlei.[17] Ab Maria Theresia und Joseph II. häufig umstrukturiert, entstand die „allgemeine Hofkammer“ in Wien,[11] die unter Maria Theresia zur zentralen Finanzbehörde der Monarchie aufgewertet wurde, sodass sie nicht nur die oberste Behörde für das Finanzwesen, sondern bis ins 19. Jahrhundert auch für Handel, Wirtschaft, Bergbau und den Verkehr zuständig war. Erst 1848 wurden diese Kompetenzen auf mehrere neu geschaffene Ministerien aufgeteilt. Die Hofkammer ist der Vorläufer des heutigen Bundesministeriums für Finanzen.

Hofkammerpräsidenten

An Spitze der Behörde stand zunächst der obriste Rat, später als Präsident bezeichnet.[18]

Weitere Mitglieder

  • Vinzenz Muschinger Freiherr von Gars (Hofkammervizepräsident)[24]

Ende

Die Revolution von 1848 und der darauf folgende Umbau der gesamten Staatsverwaltung beendeten die mehr als 300-jährige Geschichte der Hofkammer wie auch der Hofkanzlei. Ihre weit gespannten Agenden wurden auf mehrere neu geschaffene Ministerien und Ämter aufgeteilt, so u. a. das k.k. Finanzministerium.[8]

Hofkammerarchiv

Zentralarchivgebäude des Österreichischen Staatsarchivs, in der Nottendorfer Gasse 2 in Wien 3 (Bundesamtsgebäude Erdberg)
Inschrift am ehemaligen Hofkammerarchiv

Das erstmals 1578 erwähnte Hofkammerarchiv ist das älteste der Wiener Zentralarchive.[8] Zunächst wurde das Archiv, das 1694 Zuwachs durch die Einverleibung der Bestände der vormaligen Niederösterreichischen Kammer und 1753 jener des einstigen Vizedomamts erhielt, in entsprechend adaptierten Räumlichkeiten im Nordtrakt des Kaiserspitals untergebracht. 1755 wurde es teils in die Wipplingerstraße (Österreichisch-Böhmische Hofkanzlei), teils in die Himmelpfortgasse (Winterpalais des Prinzen Eugen) transferiert, kehrte jedoch 1777 mit allen seinen Beständen wieder ins Kaiserspital zurück. Nachdem 1833 zusätzliche Räume im Kleinmariazeller Hof in Anspruch genommen worden waren, trat an dessen Stelle (nach der Demolierung des Hofes 1842) ein Archivneubau von Paul Sprenger, in dem 1848 das gesamte Hofkammerarchiv untergebracht wurde,[25] das sich in der Johannesgasse 6 befand, in dem sich heute das Literaturmuseum der Österreichischen Nationalbibliothek befindet. Franz Grillparzer, österreichischer Dramatiker und Archivar, war in den Jahren 1832–1856 Direktor des Hofkammerarchivs bzw. des Archivs des k.k. Finanzministeriums. Im zweiten Stock befindet sich das sein ehemaliges Arbeitszimmer. Das Direktionszimmer Grillparzers ist Bestandteil des Literaturmuseums.

1945 wurden die getrennt geführten Bestände des Hofkammerarchivs und des Finanzarchivs im Finanz- und Hofkammerarchiv zusammengeführt und am 1. Dezember 2006 dem Allgemeinen Verwaltungsarchiv eingegliedert. Der Großteil des Archivgutes wurde in das Zentralarchivgebäude des Österreichischen Staatsarchivs in der Wiener Nottendorfergasse übersiedelt.[8] Das Hofkammerarchiv umfasst mehr als 30 Millionen Akten, über 10.000 Handschriften sowie zahlreiche Urkunden und Pläne der Hofkammer. Neben den Akten der Finanzverwaltung findet man auch Unterlagen über die Hofstaatsauslagen und die damit verbundenen Repräsentationskosten für Kunst und Kultur. Handwerker und Künstler, Dichter und Denker, Alchemisten und Astrologen wirkten letztlich für Geld, das sie allerdings der langsam zahlenden Hofkammer oft erst mit beredten Bittschriften abringen mussten.[25]

Das Finanz- und Hofkammerarchiv gliedert sich in die Bestandsgruppen:

  • Alte Hofkammer – Hoffinanz (1500–1762)
  • Neue Hofkammer und Finanzministerium (1749–1918)[8]

Direktoren

  • Franz Grillparzer (1832–1856)
  • Johann Otto Prechtler (1857–1865; Übernahme der Hofzahlamtsbücher)
  • Carl Oberleitner (1866)
  • Anton Neubauer (1867–1873)
  • Franz Kürschner (1874–1880)
  • Carl von Hofer (1880–1886; Enkel von Andreas Hofer)
  • Ludwig von Thallóczy (1887–1917)
  • Gustav Bodenstein (1918–1923)
  • Franz Wilhelm (1923–1930)
  • Josef Kallbrunner (1930–1945)

Finanz- und Hofkammerarchiv

Literatur

  • Heinrich Kretschmayr: Die österreichische Zentralverwaltung 1491–1918. 1. Abteilung, 3 Bände, 1907 (mit Thomas Fellner, † 1904), 2. Abteilung, 3 Bände, 1925–1938 (mit Joseph Kallbrunner, Friedrich Walter und M. Winkler); 1. Band, 1907 (diglib.uibk.ac.at).
  • Österreichisches Jahrbuch, 1890, S. 59 f. FN 2 Liste der Hofkammer-Präsidenten 1539–1719 (books.google.de).
  • Hansdieter Körb: Die Hofkammer und ihr ungetreuer Präsident. Eine Finanzbehörde zur Zeit Leopolds I. (Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 54) Wien 2009, ISBN 978-3-205-78376-3 (Inhaltsangabe).
  • Mark Hengerer: Herz der Hofkammer - haubt buech über das universum : die kaiserliche Hofbuchhaltung zwischen Transaktionsdokumentation und Staatsgestaltung (16. bis 18. Jahrhundert) In: Hofwirtschaft : ein ökonomischer Blick auf Hof und Residenz in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (d-nb.info). /Gerhard Fouquet et al. (Hrsg.). - Ostfildern : Thorbecke, 2008. - (Residenzenforschung ; 21) ISBN 978-3-7995-4523-5, S. 191–240 (Alternativpräsentation PDF bei LMU).
  • Mark Hengerer: Wer regiert im Finanzstaat? Zur Entstehung landesfürstlicher Entscheidungen unter Mitwirkung der Niederösterreichischen Kammer im 16. Jahrhundert In: Hof und Macht. Dresdner Gespräche II zur Theorie des Hofes. / Reinhardt Butz, Jan Hirschbiegel (Hrsg.). Münster: LIT-Verlag, 2007, ISBN 978-3-8258-8828-2 S. 87–140 (Vita Curialis, 1, d-nb.info)
  • Robert Pichler: Die Hofkammer im Dreißigjährigen Krieg (Magisterarbeit bei: PHAIDRA), (Permanent Hosting, Archiving and Indexing of Digital Resources and Assets) Universität Wien 2013.
  • Josef Kallbrunner: Die Zeit des Derectoriums in publicis et cameralibus. ; Aktenstücke Holzhausen, Wien 1925.
  • Josef Kallbrunner: Die österreichische Zentralverwaltung. Die Zeit des Directoriums in Publicis et Cameralibus - (Vorstadien 1743–1749, das Directorium 1749–1760). Aktenstücke Holzhausen, Wien 1925, S. 269 ff. (PDF).
  • Herbert Hutterer, Stefan Seitschek : Die zivile Zentralverwaltung der Habsburgermonarchie : das Allgemeine Verwaltungs-, Finanz- und Hofkammerarchiv In: Herbert Hutterer, Stefan Seitschek. Österreichische Archive : Geschichte und Gegenwart. Editor: Elbel, Petr. Erste Ausgabe Brno: Masaryk University Press, 2019, S. 139–196
  • Franz-Stefan Seitschek: Tradition als Innovation. Finanzverwaltung in der Habsburgermonarchie um 1700 In: Harald Heppner / Sabine Jesner (Hrsg.), The 18th Century as Period of Innovation, Yearbook of the Society for 18th Century Studies on South Eastern Europe 2, Grazer Universitätsverlag, Graz 2019, S. 103–130.
  • Michael Hochedlinger, Petr Mata, Thomas Winkelbauer (Hrsg.): Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der Frühen Neuzeit Band 1 Teilband 1, Wien 2019 mit Beiträgen von
    • Peter Rauscher: Die Hofkammer im 16. Jahrhundert. S. S. 825 ff. (books.google.de – Buchauszug).
    • Mark Hengerer: Die Hofkammer im 17. Jahrhundert. S. 834 ff. (books.google.de – Buchauszug).
    • Peter Rauscher: Die Hofkammer im 18. Jahrhundert. S. S. 848 ff.
  • Erich Landsteiner: Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler gründet eine Bank. Geldwesen und Kriegsfinanzierung im Habsburgerreich am Ende des 16. Jahrhunderts. In: Oliver Kühschelm (Hrsg.): Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften. ÖZG, Band 26, Nr. 1, 2015, S. 181–212 (journals.univie.ac.at), doi:10.25365/oezg-2015-26-1-8.
Commons: Hofkammerarchiv – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Thomas Fellner: Die österreichische Zentralverwaltung. Band 1: Von Maximilian I. bis zur Vereinigung der österreichischen und böhmischen Hofkanzlei (1749). 1907, S. 10 (diglib.uibk.ac.at), urn:nbn:at:at-ubi:2-16943.
  2. Robert Pichler: Die Hofkammer im Dreißigjährigen Krieg. S. 49.
  3. Mark Hengerer: Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der Frühen Neuzeit. Band 1, S. 858 (books.google.de –Buchauszug).
  4. Robert Pichler: Die Hofkammer im Dreißigjährigen Krieg. S. 19.
  5. Ernst Laubach: Handbuch Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich - Band 15.I, S. 373–381 PDF
  6. Haller von Hallerstein, Helmut Freiherr: Haller von Hallerstein, Wolf. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 7, Duncker & Humblot, Berlin 1966, ISBN 3-428-00188-5, S. 562 (Digitalisat).
  7. Robert Pichler: Die Hofkammer im Dreißigjährigen Krieg. S. 20.
  8. Geschichte: Allgemeines Verwaltungs-, Finanz- und Hofkammerarchiv (AVAFHKA) Website des Österreichischen Staatsarchivs.
  9. Robert Pichler: Die Hofkammer im Dreißigjährigen Krieg. S. 48.
  10. Robert Pichler: Die Hofkammer im Dreißigjährigen Krieg. S. 30–31.
  11. Hofkammer Austria-Forum
  12. Viktor Thiel: Instruktion der Hofkammer 1568 und 1571. (für Innerösterreich) In: Die innerösterreichische Zentralverwaltung 1564-1749 (1917)
  13. Robert Pichler: Die Hofkammer im Dreißigjährigen Krieg. S. 31.
  14. Erich Landsteiner: Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler gründet eine Bank…. S. 185.
  15. Mark Hengerer: Herz der Hofkammer. S. 199.
  16. Mark Hengerer: Wer regiert im Finanzstaat? … S. 112–113.
  17. Mark Hengerer: Wer regiert im Finanzstaat? … S. 113.
  18. Mark Hengerer: Wer regiert im Finanzstaat? … S. 99.
  19. Seifrid Christoph Breuner bei: Patronage und Klientelsysteme am Wiener Hof
  20. Anton Wolfradt bei: Patronage und Klientelsysteme am Wiener Hof
  21. Maximilian Breuner in: Patronage und Klientelsysteme am Wiener Hof
  22. Mark Hengerer: Hofkammerpräsidenten 1600–1700. In: Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der Frühen Neuzeit. Band 1, S. 846 (books.google.de – Buchauszug).
  23. Dietrichstein bei: Universität Wien, Institut für Geschichte.
  24. Vinzenz Muschinger bei: Patronage und Klientelsysteme am Wiener Hof
  25. Hofkammerarchiv im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien
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