Hexamethylentetramindinitrat
Hexamethylentetramindinitrat ist ein militärisch ungenutzter Sprengstoff mit Detonationsgeschwindigkeiten von 6500 bis 7000 m·s−1. Bei Hexamethylentetramindinitrat handelt es sich um ein Salz aus zwei Äquivalenten Salpetersäure und einem Äquivalent Hexamethylentetramin. Vom Aufbau her besteht eine gewisse Ähnlichkeit zum hochbrisanten Sprengstoff Hexogen.
Strukturformel | |||||||
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Allgemeines | |||||||
Name | Hexamethylentetramindinitrat | ||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C6H14N6O6 | ||||||
Kurzbeschreibung |
weiße Kristalle[1] | ||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||
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Eigenschaften | |||||||
Molare Masse | 266,21 g·mol−1 | ||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||
Schmelzpunkt |
158 °C (Zersetzung)[1] | ||||||
Sicherheitshinweise | |||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Gewinnung und Darstellung
Die Additionsverbindung entsteht einfach durch die Umsetzung von Hexamethylentetramin mit Salpetersäure mittlerer Konzentration.[1] Bei einem anderen Verfahren wird Paraformaldehyd bei 60–70 °C mit Ammoniak in Wasser umgesetzt. Durch Zusatz von Salpetersäure bei 0 °C zu diesem Gemisch kristallisiert die Zielverbindung aus.[1]
Eigenschaften
Hexamethylentetramindinitrat bildet farblose Kristalle, die bei 158 °C schmelzen. Die Verbindung ist hygroskopisch und zersetzt sich in Wasser. Mit einer negativen Bildungsenthalpie von −1439 kJ·kg−1 handelt es sich um eine exotherme Verbindung.[1] HDN zählt zu den brisanten und sehr stabilen Sprengstoffen. Wichtige Explosionskennzahlen sind:
- Explosionswärme
- spezifische Energie 735 kJ·kg−1[1]
- Detonationsgeschwindigkeit: 6500–7000 m·s−1 bei der Maximaldichte
- Bleiblockausbauchung 220 cm3/10g
- Schlagempfindlichkeit 15 N·m[1]
- Reibempfindlichkeit 235 N Stiftbelastung
- Schwadenvolumen 1081 l/kg
Verwendung
Neben der Verwendung als Sprengstoff dient die Verbindung als Ausgangsstoff für die Herstellung von Hexogen und Oktogen.[1]
Rechtslage
Umgang, Verkehr, Beförderung und Einfuhr von Hexamethylentetramindinitrat unterliegen dem Sprengstoffgesetz.
Einzelnachweise
- Josef Köhler, Rudolf Meyer und Axel Homburg: Explosivstoffe. Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA; 10. vollständig überarbeitete Auflage 2008; ISBN 978-3-527-32009-7; S. 157f.
- Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
Weblinks
- Zur Toxikologie milätärspezifischer Explosivstoffe und deren Zersetzungsprodukten (abgerufen am 11. Mai 2020)
- Sprengstoffe (abgerufen am 11. Mai 2020)
- Altlasten (abgerufen am 11. Mai 2020)