Heroldsamt
Die Bezeichnung Heroldsamt leitet sich ab vom Herold und bezeichnet staatliche Behörden, die für die Betreuung des Wappenwesens sowie der Adelsangelegenheiten (Adelstitel, Adelszugehörigkeit, Rangordnung, Genealogie) zuständig sind oder waren. Auch die Kommunalheraldik sowie das militärische Wappenwesen fallen in den Aufgabenbereich der Heroldsämter.
Meist existieren oder existierten Heroldsämter in Monarchien mit gesetzlich anerkanntem Adel.
Deutschland
Herolde des Reichs und der Landesfüsten gab es bereits im Heiligen Römischen Reich. Sie waren Experten für Fragen des Zeremoniells im Zusammenhang mit Turnieren, höfischen Festen, Herrschertreffen, Empfängen und ähnlichen Ereignissen. Sie genossen im Krieg diplomatische Immunität und waren an einen eigenen Ehrenkodex gebunden, der das Tragen von Waffen oder das Ausspionieren gegnerischer Stellungen verbot. Ein bekannter Reichsherold war Georg Rüxner (urkundlich 1494 bis 1526 nachweisbar[1]), der Verfasser des 1530 erstmals erschienenen Werkes ThurnierBuch. Von Anfang, Vrsachen, vrsprung, vnd herkommen der Thurnier im heyligen Römischen Reich Teutscher Nation.
Als eigenes Heroldsamt wurde im Reich erstmals 1706 im Königreich Preußen das Oberheroldsamt gegründet, es ging aber schon 1713/1714 wieder ein. Am 14. März 1855 wurde es in Berlin als Adelsbehörde erneut gegründet und am 31. März 1920 endgültig aufgelöst. Seine Hauptaufgabe waren die Vorbereitung von Nobilitierungen sowie adelsrechtliche Fragen, vor allem Feststellungen zur Zugehörigkeit zum Adel. Dabei war umstritten, ob seine Entscheidungen für Gerichte bindend waren.[2] Daneben fiel auch die kommunale Heraldik, also die Vergabe von Stadtwappen in den Aufgabenbereich des Heroldsamts. Ferner entschied es über den Gebrauch der königlichen Wappen. Seine Akten kamen 1920 an das Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem.
Das königlich-bayerische Heroldsamt, später Reichsheroldsamt, entstand im Jahr 1808. Seit 1809 wurde die bayerische Adelsmatrikel geführt, die nach 1918 an das Bayerische Hauptstaatsarchiv in München gelangte.
Im Königreich Sachsen entstand 1902 der „Ausschuss für Adelssachen“ beim Innenministerium, der erst 1918 in das Heroldsamt umgewandelt wurde. Seine Adelsmatrikel mit Akten und Bibliothek kam 1919 an die „Sächsische Stiftung für Familienforschung“ in Dresden.
Im Königreich Württemberg entstanden seit 1818 matrikelmäßige Verzeichnisse des Adels.
Die historischen Heroldsämter in Deutschland wurden mit der Abschaffung der Monarchie zwischen 1918 und 1920 abgeschafft. Die Wappenregister werden heute von den heraldischen Vereinen fortgeführt. Für adelsrechtliche Fragen sieht sich heute der Adelsrechtsausschuß als zuständig, den Betroffene anfragen können; seine Entscheidungen sind allerdings rechtlich nicht verbindlich. Der Ausschuss wendet bis heute Prinzipien des Salischen Rechts an, um über Zugehörigkeit zum historischen Adel zu entscheiden.
Nach Ansicht der meisten Juristen ist das Wappenrecht in der heutigen Bundesrepublik Deutschland ein sogenanntes Jedermannsrecht - es steht jedem frei, ein heraldisch korrektes, originelles Wappen zu stiften, welches dann nach den Maßgaben des historischen Rechtes vererbt werden kann und einen ähnlichen gesetzlichen Schutz wie der Name erlangt.
Die kommunale Heraldik wird heute durch die betroffenen Körperschaften in der Regel selbstständig geregelt. Es kommt in Einzelfällen auch zu Verleihungen durch übergeordnete Körperschaften.
International
Insbesondere in den angloamerikanischen Ländern haben sich staatliche Wappenregister (Heraldic Authority) erhalten. Oft ist diesen eine Heraldische Gesellschaft (Heraldic Society) zur wissenschaftlichen Beratung beigeordnet. Der Name des englischen Heroldsamtes als „College of Arms“ wird oft synonym für die jeweilige Wappenbehörde des Landes gebraucht. Bemerkenswert ist, dass es auch in einigen Republiken (vor allem Irland und Südafrika) ein am monarchischen Vorbild orientiertes Wappenwesen gibt und es nach wie vor zu Verleihungen von Wappen an Körperschaften, Unternehmen, aber auch Privatpersonen kommt.
- College of Arms für England, Wales und Nordirland, auch Commonwealth
- Court of the Lord Lyon für Schottland
- Office of the Chief Herald of Ireland für Irland
- Canadian Heraldic Authority für Kanada
- Bureau of Heraldry für Südafrika
- Hooge Raad van Adel für Belgien (adelige Familienwappen sowie Kommunalheraldik)
- Vlaamse Heraldische Raad für Flandern
Literatur
- Robert Steimel: Kleine Geschichte des deutschen Adels. „... im vordersten Gefecht!“ Steimel, Köln-Zollstock 1959.
- Harald von Kalm: Das Preußische Heroldsamt. (1855–1920). Adelsbehörde und Adelsrecht in der preußischen Verfassungsentwicklung (= Quellen und Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte. Bd. 5) Duncker und Humblot, Berlin 1994, ISBN 3-428-07965-5 (Zugleich: Bonn, Universität, Dissertation, 1993).
Darstellungen im Spielfilm
Im James-Bond-Film Im Geheimdienst ihrer Majestät entdeckt Bond die Korrespondenz zwischen dem Bösewicht Blofeld und dem britischen College of Arms. Sodann gibt er sich als einer der dreizehn Offiziere des Colleges aus, um mit Blofeld Kontakt aufzunehmen.