Hermann Hubig
Hermann Hubig (* 12. März 1912 in Völklingen; † 5. November 1999 in Überlingen) war ein deutscher SS-Sturmbannführer.
Leben
Der promovierte Wirtschaftsjurist trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP (Mitgliedsnummer 2.709.693)[1] und am 1. Oktober 1936 der SS bei (SS-Nummer 290.303). 1939 arbeitete er beim Leitabschnitt Prag des Sicherheitsdienstes (SD).
Nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion gehörte Hubig den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD an, die für Massenmorde an Zivilisten aus der politischen Intelligenz, an Kommunisten, Partisanen und als „rassisch minderwertig“ definierte wie Juden, „Zigeuner“ und „Asoziale“ verantwortlich waren. Hubig gehörte im September 1941 zum Stab der Einsatzgruppe A, von Oktober 1941 bis Mai 1942 führte er ein Teilkommando der Einsatzgruppe. In dieser Funktion war er am Mord an mehr als 200 geisteskranken Frauen in einer Anstalt in Makarjewo beteiligt.[2] Erhaltene Korrespondenz zwischen Stellen der Wehrmacht und dem von Hubig geführten Teilkommando belegt, dass die Frauen als „nicht lebenswertes Leben“ und möglicher Gefahrenherd angesehen wurden.[3] Nach der Neugliederung der Einsatzgruppe A war Hubig von Juni bis Oktober 1942 für das Einsatzkommando 1b verantwortlich. Sein Nachfolger war Manfred Pechau.
Nach Kriegsende tauchte Hubig unter dem Falschnamen Hans Haller unter. Bis in die 1960er Jahre gehörte er dem Bundesnachrichtendienst an.[4]
Generalfeldmarschall Georg von Küchler wurde 1949 im Nürnberger Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht auch wegen der Tötung der geisteskranken Frauen zu 20 Jahren Haft verurteilt.[3] Bundesdeutsche Justizbehörden ermittelten in den 1960er Jahren gegen Hubig. In Vernehmungen erklärte Hubig, nur „gesprächshalber“ von einer „Anstaltsräumung“ gehört zu haben. Der ebenfalls vernommene Fahrer Hubigs konnte sich hingegen an einen Besuch der Anstalt erinnern: „Sie lagen in Betten und machten einen völlig verwahrlosten und irren Eindruck. Der Gestank war bestialisch. Der Raum strotzte vor Schmutz. Man kann das Bild gar nicht beschreiben.“[5] Die Staatsanwaltschaft Konstanz stellte das Verfahren am 3. Januar 1968 ein; auch in anderen Ermittlungen wurden Hubig außer Verfolgung gesetzt.
Einzelnachweise
- Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/17140550
- Ernst Klee: Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2005. ISBN 3-596-16048-0, S. 272.
- Ruth Bettina Birn: Wehrmacht und Wehrmachtsangehörige in den deutschen Nachkriegsprozessen. In: Rolf-Dieter Müller (Hrsg.): Die Wehrmacht. Mythos und Realität. Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1081–1099, hier S. 1087.
- Birn, Wehrmacht, S. 1088.
- Vernehmung des Fahrers vom 22. Juli 1966, zitiert bei Birn, Wehrmacht, S. 1088.