Heidenauer Aue (Oste)

Die Heidenauer Aue ist ein 8,7 km langer Bach in den Gemeinden Heidenau und Wistedt im Landkreis Harburg in Niedersachsen, der von rechts und Osten in die Oste mündet.

Heidenauer Aue
Heidenauer Aue

Heidenauer Aue

Daten
Gewässerkennzahl DE: 598112
Lage Deutschland, Niedersachsen
Flusssystem Elbe
Abfluss über Oste Elbe Nordsee
Quelle In Wistedt
53° 16′ 40″ N,  40′ 50″ O
Quellhöhe 47 m ü. NN[1]
Mündung bei Vaerloh von rechts und Osten in die Oste
53° 16′ 56″ N,  35′ 22″ O
Mündungshöhe 30 m ü. NN[1]
Höhenunterschied 17 m
Sohlgefälle 2 
Länge 8,7 km[1]
Einzugsgebiet 24,6 km²[2]
Rechte Nebenflüsse Dorfgraben Heidenau
Gemeinden Heidenau, Wistedt

Verlauf

Die Heidenauer Aue entsteht als Oberflächenwasser sammelnder Wiesengraben am nördlichen Weichbild von Wistedt in Richtung Norden. Auf Höhe von Wüstenhöfen, ab dem Zusammenfluss mit dem Dorfgraben Heidenau fließt sie in östlicher Richtung und nimmt mehrere Nebenbäche aus dem Naturschutzgebiet Großes Moor und Aueniederung bei Wistedt auf. Sie unterquert die Verbindungsstraße Vaerloh-Heidenau in östlicher Richtung und mündet westlich von Vaerloh bei der Landkreisgrenze von rechts und Osten in die Oste.

Nebenflüsse

Zustand

Die Heidenauer Aue ist im gesamten Verlauf kritisch belastet (Güteklasse II-III).[3]

Befahrungsregeln

Zum Schutz, dem Erhalt und der Verbesserung der Fließgewässer als Lebensraum für wild lebende Tiere und Pflanzen erließ der Landkreis Rotenburg (Wümme) 2015 eine Verordnung für sämtliche Fließgewässer. Außerdem erließen der Landkreis Rotenburg (Wümme) und der Landkreis Harburg 2018 die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Aue und Ramme“. Seitdem ist das Befahren des Flusses und Betreten des Ufers von der Quelle bis zur Mündung ganzjährig verboten.[4][5]

Commons: Heidenauer Aue (Oste) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. OpenStreetMap
  2. Gewässerguetebericht Elbe 2000
  3. Gewässergüte der Oste-Quelle
  4. Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern – Kanuverordnung – vom 11.05.2015
  5. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Aue und Ramme im Landkreis Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Harburg vom 19.12.2018
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