Hauptgleis
Hauptgleise sind die Einfahr-, Ausfahr-, Kreuzungs- und Ausweichgleise der Bahnhöfe und die Gleise der freien Strecke.[1] Auf Hauptgleisen können – im Gegensatz zu Nebengleisen – im Regelfall Zugfahrten durch Fahrtstellung am Hauptsignal zugelassen werden.[2]
Auf Hauptgleisen können wie auf Nebengleisen auch Rangierfahrten (in Österreich: Verschubfahrten) verkehren, für die zusätzliche Rangiersignale – in Deutschland Sperrsignale oder Wartezeichen – aufgestellt sein können.
Hauptgleise werden in durchgehende Hauptgleise und nicht durchgehende Hauptgleise unterteilt. Durchgehende Hauptgleise sind die Fortsetzung der freien Strecke im Bahnhof.[3] Sie sollen in ihrer Linienführung und unter Berücksichtigung der zulässigen Überhöhungen die auf der Strecke gefahrenen Geschwindigkeiten ermöglichen.[4] Übrige, nicht durchgehende Hauptgleise werden umgangssprachlich auch als Randgleise oder – fälschlich – als Nebengleise bezeichnet.
Einzelnachweise
- Lexikon der Eisenbahn. Hauptgleise. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag, Berlin 1978, S. 364.
- Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2020. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2020 (PDF; 9 MB). R 300.1, Abschnitt 2.3 Erklärung der Begriffe
- Fahrdienstvorschrift der DB Netz Netzzugangsrelevantes Regelwerk der DB Netz AG. Abgerufen am 15. Januar 2021.
- Lexikon der Eisenbahn. S. 197 (Stichwort Durchgehendes Hauptgleis).