Hans Dahs (Rechtsanwalt, 1935)
Leben
Der Sohn des gleichnamigen Rechtsanwalts Hans Dahs studierte an den Universitäten Bonn, München, Freiburg i. Br. und Zürich Rechtswissenschaft. Nach Promotion und Referendariat trat Dahs 1964 als Anwalt in die 1929 von seinem Vater gegründete Anwaltskanzlei ein, die als Redeker Sellner Dahs firmiert. Spezialisiert auf Strafrecht war er von 1976 bis 2003 Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, von 1991 bis 1994 als dessen Vorsitzender. Er war Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Strafrecht sowie Mitautor von Kommentaren zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung. Er war als Strafverteidiger prominenter Beschuldigter bzw. Angeklagter hervorgetreten.
Seit 1983 war er Honorarprofessor an der Universität Bonn. 2005 wurde er als „Doyen der deutschen Strafverteidiger“ mit einer Festschrift geehrt.[2]
Auszeichnungen und Ehrungen
Schriften
- Handbuch des Strafverteidigers. 8. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, 2015, ISBN 978-3-504-16556-7.
- Die Revision im Strafprozess. 9. Auflage, Beck-Verlag, München 2017, ISBN 978-3-406-70067-5 nebst Rezension von Werner Leitner, NJW 2018, 766.
Weblinks
- Literatur von und über Hans Dahs im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Suche nach „Hans Dahs“. In: Deutsche Digitale Bibliothek
- Webseite Hans Dahs auf redeker.de, abgerufen am 24. März 2013.
Einzelnachweise
- Traueranzeige Hans Dahs, FAZ vom 21. Juli 2018
- Gunter Widmaier, Heiko Lesch, Bernd Müssig und Rochus Wallau (Hrsg.): Festschrift für Hans Dahs. Otto Schmidt Verlag, Köln 2005, ISBN 978-3-504-06032-9.