Hallvard Bakke

Hallvard Bakke (* 4. Februar 1943 in Flesberg) ist ein norwegischer Journalist und Politiker der Arbeiderpartiet (Ap). Er war von 1976 bis 1979 der Handels- und Schifffahrtsminister und von 1986 bis 1989 der Kultur- und Wissenschaftsminister seines Landes.

Ausbildung und Beruf

Bis 1968 studierte Bakke Wirtschaft an der Norwegischen Handelshochschule. Im Jahr 1968 arbeitete er als Journalist bei Bergens Arbeiderblad (heute: Bergensavisen). Danach trat er eine Stelle beim Theater Den Nationale Scene in Bergen an und arbeitete dort bis 1976 als Finanzchef.

Von 1998 bis 2005 war er als Kommentator bei der nationalen Zeitung Dagsavisen und danach bei der linken Zeitung Klassekampen und Bergensavisen.

Politischer Werdegang

Bakke war von 1967 bis 1976 Stadtrat in Bergen. Er zog erstmals im Jahr 1977 in das norwegische Parlament, das Storting, ein. Dort vertrat er bis 1997 durchgehend die Provinz Hordaland. Dabei war er von 1981 bis 1986 stellvertretender Vorsitzender des Odelsting. In der Zeit zwischen 1993 und 1997 war er zudem Mitglied im Fraktionsvorstand der Ap. 1997 trat er auf eigenen Wunsch nicht mehr bei den Parlamentswahlen an. Von 1974 bis 1976 sowie von 1981 bis 1984 war er Vorsitzender seiner Partei in Hordaland.

Am 15. Januar 1976 wurde Bakke zum Minister für Handel und Schifffahrt in der Regierung Nordli ernannt. Er übte das Amt bis zum 8. Oktober 1979 aus. Am 9. Mai 1986 wurde er in der Regierung Brundtland II Kultur- und Wissenschaftsminister, was er bis zum Ende der Regierung am 16. Oktober 1989 blieb.

Politische Positionen

Bakke gehört dem linken Flügel seiner Partei an. Er lehnte den Beitritt Norwegens zur Europäischen Union ab und war Anführer der EU-Gegner in seiner in dieser Frage gespalteten Partei.[1]

Einzelnachweise

  1. Reidar Hirsti: Hallvard Bakke. In: Norsk biografisk leksikon. 29. September 2014 (snl.no [abgerufen am 17. September 2019]).
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.