Halbinsel Mettnau

Die Halbinsel Mettnau ist ein vom baden-württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und vom Regierungspräsidium Freiburg am 27. Januar 1984 durch eine gemeinsame Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Radolfzell am Bodensee im Landkreis Konstanz.

Naturschutzgebiet „Halbinsel Mettnau“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Radolfzell, Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 137,6 ha
Kennung 3.005
WDPA-ID 163495
Geographische Lage 47° 44′ N,  0′ O
Halbinsel Mettnau (Baden-Württemberg)
Halbinsel Mettnau (Baden-Württemberg)
Meereshöhe 396 m
Einrichtungsdatum 27. Januar 1984
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg
f2

Lage

Das Naturschutzgebiet liegt auf der der Stadt Radolfzell nach Osten vorgelagerten Halbinsel Mettnau zwischen dem Zeller See und dem Gnadensee. Das Schutzgebiet umfasst die Spitze der Halbinsel und das Gebiet nordöstlich der Strandbadstraße sowie die ufernahen Wasserbereiche mit der vorgelagerten Liebesinsel.

Schutzzweck

Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung der Halbinsel »Mettnau« als Lebensraum für zahlreiche zum Teil vom Rückgang oder Aussterben bedrohte Pflanzen - und Tierarten; [als] Landschaftsteil des Bodensees von besonderer Eigenart, Vielfalt und Schönheit [sowie als] Gebiet von hervorragender Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung und Lehre.“[1]

Landschaftscharakter

Die Halbinsel liegt im Untersee und wird von den für den See typischen Ufer-Lebensräumen bestimmt. Dem Ufer vorgelagert befinden sich Flachwasserbereiche mit Armleuchteralgen-Rasen. Die Ufer werden überwiegend von Schilfröhrichten bedeckt. Im Übrigen bestimmen Pfeifengras-Streuwiesen, Großseggenriede und Silberweiden-Auwaldbestände das Landschaftsbild.

Geschichte

Die erste Schutzgebietsverordnung stammt aus dem Jahr 1938 und wurde vom Badischen Ministerium des Kultus und Unterrichts erlassen. Das Schutzgebiet trug damals den Namen „Vogelfreistätte Halbinsel Mettnau am Bodensee“ und umfasste rund 53 Hektar. 1960 wurde das Schutzgebiet durch das Regierungspräsidium Südbaden um etwa 19 Hektar erweitert.

Im Rahmen der Neuverordnung im Jahr 1984 durch das baden-württembergische Wirtschaftsministerium und das Regierungspräsidium Freiburg wurde das Gebiet umbenannt und erlangte seine heutige Größe von 140 Hektar.

Zusammenhängende Schutzgebiete

Das Naturschutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb Singen und des europäischen Vogelschutzgebiets Untersee des Bodensees.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und des Regierungspräsidiums Freiburg über das Naturschutzgebiet » Halbinsel Mettnau« vom 27. Januar 1984 (GBl. v. 14.03.1984, S. 168). Abgerufen am 11. Juli 2023.
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