H- und P-Sätze

Die H- und P-Sätze („Gefahren- und Sicherheitshinweise“, englisch hazard statements und precautionary statements) und die ergänzenden EUH-Sätze sind standardisierte, kurze Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden. Die H- und P-Sätze haben in der GHS-Kennzeichnung eine analoge Aufgabe wie die R- und S-Sätze der alten EU-Kennzeichnung.

Bedeutung und Hintergrund

Das GHS der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.[1] Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen und in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) festgeschrieben, das GHS in der EU ab 1. Dezember 2010 für Stoffe und ab 1. Juni 2015 für Zubereitungen umzusetzen und hatten Übergangsfristen festgelegt, während der auch noch nach den bisherigen Vorschriften (siehe Gefahrstoffkennzeichnung nach RL 67/548/EWG) gekennzeichnet werden durfte.[2]

Beschreibung

Die H- und P-Sätze sind kurze Texte (englisch statements) mit wichtigen Sicherheitsinformationen für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen:

  • Die H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben Gefährdungen (engl. hazards), die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen.
  • Die P-Sätze (Precautionary Statements) geben Sicherheitshinweise (engl. precaution Sicherheitsmaßnahme, ‚Vorsicht‘) im Umgang mit entsprechenden Gefahrstoffen.
Muster für ein Kennzeichnungsetikett. Die H- und P-Sätze sind in der Mitte des Etiketts gelistet und liegen als standardisierter Fließtext vor – auf die Codierung wurde verzichtet.

Das System ist folgendermaßen modular aufgebaut:

  1. Es wurde ein umfangreiches Sortiment von Texten für mögliche Gefahren und nötige Sicherheitshinweise erstellt, wofür jeweils eine Codierung in Form der Buchstaben «H» und «P», gefolgt von einer dreistelligen Zahl gebildet wurde. Dabei steht die erste Ziffer für die Gruppierung der Gefahr (Beispiel: 2 = Physikalische Gefahren) bzw. des Sicherheitshinweises (Beispiel 2 = Vorsorgemaßnahmen), die letzten beiden Stellen sind laufende Nummern, bei den H-Sätzen entsprechend den Gefahrenklassen gruppiert (Beispiel: H200 = Instabile explosive Stoffe […], H270 = Entzündend (oxidierend) wirkend). Weitere Unterteilungen mit nachgestellten Buchstaben kommen vor.
  2. In einer umfangreichen Liste wird zu jedem Stoff/jeder Zubereitung aufgezählt, welche H- und P-Satz-Codierungen der Gefahren und Sicherheitsweise speziell dafür relevant sind.
  3. Zu jeder Codierung gehört ein standardisierter, in einer Vielzahl von Sprachen verfügbarer Text.
  4. auf der Verpackung ist ein Kennzeichnungsetikett anzubringen, auf dem neben Produktidentifikatoren[3] und Gefahrenpiktogrammen[4] (über die Art der Gefahr) auch groß ein allgemeines Signalwort[5] («Achtung» oder «Gefahr») erscheint, danach aneinandergereiht zuerst alle H-Sätze und alle P-Sätze als fortlaufender Text – analog gilt das auch für die Sicherheitsdatenblätter.

So ergibt sich für alle Länder ein einheitliches Aussehen mit in allen Sprachen standardisierten Grundinformationen über den Gefahrstoff. Der Endbenutzer kommt mit dem System der Codierung der Sätze nicht in Berührung, sondern findet immer einen geschlossenen, lesbaren Text vor.

H-Sätze

2xx: Physikalische Gefahren3xx: Gesundheitsgefahren4xx: Umweltgefahren
20xExplosionsgefahr30xAkute Toxizität bei Verschlucken40xAkute Gewässertoxizität
21x31xAkute Toxizität bei Hautkontakt, Reizungen, Verätzungen41xChronische Gewässertoxizität
22xEntzündbarkeit32x42xGefahren für die Ozonschicht
23xExplosionsgefahr bei Abwesenheit von Luft33xAkute Toxizität, Reizung, Sensibilisierung bei Einatmen
24xExplosionsgefahr bei Erwärmung34xMutagenität
25xSelbstentzündbarkeit35xKarzinogenität
26xReaktion mit Wasser, die entzündbare Gase freisetzt36xReproduktionstoxizität
27xOxidationsmittel37xSpezifische Organtoxizität
28xTiefgekühlte Gase, Gase und Chemikalien unter Druck
29xKorrosionsgefahr gegenüber Metallen

P-Sätze

ReiheBezeichnung
1xxAllgemein
2xxPrävention
3xxReaktion auf Unfälle
4xxAufbewahrung
5xxEntsorgung

Die EU hat das internationale GHS wegen der strengeren EU-Gesetzgebung modifiziert, indem sie mehrere Texte bisher vorgeschriebener R-Sätze und zusätzlicher Informationen im Wortlaut übernommen und in Form der EUH-Sätze (Ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente) dem GHS hinzugefügt hat. Diese Sätze beschreiben über das GHS hinausgehend Gefahren und sind – nur innerhalb der EU – zusätzlich anzuführen. Einige der vom GHS vorgeschlagenen H-Sätze wurden dagegen nicht in die EU-Gesetzgebung übernommen, da es keine Entsprechung in den R- und S-Sätzen gab.

Anders als bei der EU-Kennzeichnung werden die H-Sätze, welche chronische Gesundheitsgefahren betreffen (H340 ff.), in der Regel nicht an den Anfang der Auflistung gestellt. Die H- und P-Sätze werden immer nach aufsteigender Codenunmmer gelistet. Kombinationen werden entsprechend der Codenummer des ersten Satzes der Kombination sortiert.

H-Sätze

Grau und kursiv gesetzte H-Sätze sind Teil des GHS[6], allerdings nicht der in der EU geltenden CLP-Verordnung. Diese H-Sätze finden daher innerhalb der EU keine Anwendung.[7]

H200-Reihe: Physikalische Gefahren

CodeWortlautPiktogrammSignalwortersetzt R-Satz
H200Instabil, explosiv
Gefahr
H201Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
Gefahr
H202Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
GefahrR 3
H203Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
GefahrR 2
H204Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Achtung
H205Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.kein PiktogrammAchtung
H206Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
GefahrR 1
H207Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
Achtung oder GefahrR 1
H208Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
AchtungR 1
H209Explosiv.
Gefahr
H210Sehr empfindlich.
Gefahr
H211Kann empfindlich sein.
Gefahr
H220Extrem entzündbares Gas.
GefahrR 12
H221Entzündbares Gas.kein PiktogrammAchtungR 10
H222Extrem entzündbares Aerosol.
GefahrR 12
H223Entzündbares Aerosol.
AchtungR 12
H224Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
GefahrR 12
H225Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
GefahrR 11
H226Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
AchtungR 10
H227Brennbare Flüssigkeit.kein PiktogrammAchtung
H228Entzündbarer Feststoff.
Achtung oder GefahrR 10
H229Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.kein PiktogrammAchtung
H230Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren.
GefahrR 6
H231Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren.kein PiktogrammAchtungR 6
H232Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden.
Achtung oder GefahrR 17
H240Erwärmung kann Explosion verursachen.
GefahrR 5
H241Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. GefahrR 5
H242Erwärmung kann Brand verursachen.
Achtung oder GefahrR 7
H250Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.
GefahrR 17
H251Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.
GefahrR 7
H252In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.
AchtungR 7
H260In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
GefahrR 15
H261In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.
Achtung oder GefahrR 15
H270Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
GefahrR 8
H271Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
GefahrR 9
H272Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
Achtung oder GefahrR 8
H280Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Achtung
H281Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen.
Achtung
H282Extrem entzündbare Chemikalie unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Gefahr
H283Entzündbare Chemikalie unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Achtung
H284Chemikalie unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Achtung
H290Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Achtung

H300-Reihe: Gesundheitsgefahren

CodeWortlautPiktogrammSignalwortersetzt R-Satz
H300Lebensgefahr bei Verschlucken.GefahrR 28
H301Giftig bei Verschlucken.GefahrR 25
H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.AchtungR 22
H303Kann bei Verschlucken gesundheitsschädlich sein.kein PiktogrammAchtung
H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.GefahrR 65
H305Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege gesundheitsschädlich sein.AchtungR 65
H310Lebensgefahr bei Hautkontakt.GefahrR 27
H311Giftig bei Hautkontakt.GefahrR 24
H312Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.AchtungR 21
H313Kann bei Hautkontakt gesundheitsschädlich sein.kein PiktogrammAchtung
H314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.GefahrR 34 und R   35
H315Verursacht Hautreizungen.AchtungR 38
H316Verursacht leichte Hautreizungen.kein PiktogrammAchtung
H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.AchtungR 43
H318Verursacht schwere Augenschäden.GefahrR 41
H319Verursacht schwere Augenreizung.AchtungR  36
H320Verursacht Augenreizung.kein PiktogrammAchtung
H330Lebensgefahr bei Einatmen.GefahrR 26
H331Giftig bei Einatmen.GefahrR 23
H332Gesundheitsschädlich bei Einatmen.AchtungR 20
H333Kann bei Einatmen gesundheitsschädlich sein.kein PiktogrammAchtung
H334Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.GefahrR 42
H335Kann die Atemwege reizen.AchtungR 37
H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.AchtungR 67
H340Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).GefahrR 46
H341Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).Achtung
H350Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).GefahrR 45
H350iKann bei Einatmen Krebs erzeugen.GefahrR 49
H351Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).AchtungR 40
H360Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).Gefahr
H360FKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.GefahrR 60
H360DKann das Kind im Mutterleib schädigen.GefahrR 61
H360FDKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.GefahrR 6061
H360FdKann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.GefahrR 6063
H360DfKann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.GefahrR 6162
H361Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).Achtung
H361fKann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.AchtungR 62
H361dKann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.AchtungR 63
H361fdKann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.AchtungR 6263
H362Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.kein Piktogrammkein SignalwortR 64
H370Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).GefahrR 39
H371Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).AchtungR 68
H372Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).GefahrR 48
H373Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).AchtungR 48

Kombinationen

CodeWortlautPiktogrammSignalwortersetzt R-Satz
H300+H310Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt.GefahrR 27/28
H300+H330Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen.GefahrR 26/28
H310+H330Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen.GefahrR 26/27
H300+H310+H330Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.GefahrR 26/27/28
H301+H311Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt.GefahrR 24/25
H301+H331Giftig bei Verschlucken oder Einatmen.GefahrR 23/25
H311+H331Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen.GefahrR 23/24
H301+H311+H331Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.GefahrR 23/24/25
H302+H312Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt.AchtungR 21/22
H302+H332Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.AchtungR 20/22
H312+H332Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen.AchtungR 20/21
H302+H312+H332Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.AchtungR 20/21/22

H400-Reihe: Umweltgefahren

CodeWortlautPiktogrammSignalwortersetzt R-Satz
H400Sehr giftig für Wasserorganismen.AchtungR 50
H401Giftig für Wasserorganismen.kein Piktogrammkein SignalwortR 51
H402Schädlich für Wasserorganismen.kein Piktogrammkein SignalwortR 52
H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.AchtungR 50/53
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.kein SignalwortR 51/53
H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.kein Piktogrammkein SignalwortR 52/53
H413Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.kein Piktogrammkein Signalwort
H420Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.AchtungR 59

EUH-Sätze

Die EU verwendet zusätzlich zu den H-Sätzen aus dem GHS weitere, die EUH-Sätze. Es handelt sich dabei zum großen Teil um Kennzeichnungen, die im ehemaligen EU-Kennzeichnungssystem als R-Sätze definiert waren, die aber bei den Verhandlungen zum GHS keine Berücksichtigung mehr fanden. Die EU sicherte so ihre vor der Einführung des GHS bestehenden Besitzstände. Alle nicht umnummerierten Sätze erhalten die Kennung „EUHxxx“, wobei die Nummer der ehemaligen R-Satznummer entspricht, z. B. entspricht EUH032 dem R-Satz 32. Ausnahmen bilden hierbei EUH070 und EUH071, welche erst mit der Neufassung der CLP-Verordnung aufgenommen wurden, sowie die später hinzugefügten Sätze der Reihe EUH2xx. Diese sind zur Verwendung bei Stoffgemischen und Zubereitungen zur Abgabe an Endverbraucher vorgesehen.

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden acht zusätzliche EUH-Sätze, die PBT-/vPvB-Stoffe und PMT-/vPvM-Stoffe sowie endokrine Disruptoren betreffen, eingefügt.[8] Ihre Kodierung entspricht hierbei einer Fortführung der existierenden H-Sätze als EUH 38x (endokrine Disruptoren beim Menschen) bzw. EUH 43x (endokrine Disruptoren in der Umwelt) sowie 44x und 45x (persistente, bioakkumulierende Stoffe).

CodeWortlautersetzt R-Satz
EUH001In trockenem Zustand explosiv. aufgehoben, durch H206 – H208 ersetztR 1
EUH006Mit und ohne Luft explosionsfähig. aufgehoben, durch H230/P420 ersetztR 6
EUH014Reagiert heftig mit Wasser.R 14
EUH018Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden.R 18
EUH019Kann explosionsfähige Peroxide bilden.R 19
EUH029Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.R 29
EUH031Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.R 31
EUH032Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.R 32
EUH044Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.R 44
EUH059Die Ozonschicht schädigend. aufgehoben, durch H420 ersetztR 59
EUH066Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.R 66
EUH070Giftig bei Berührung mit den Augen.
EUH071Wirkt ätzend auf die Atemwege.
EUH201Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten.
EUH201AAchtung! Enthält Blei.
EUH202Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
EUH203Enthält Chrom(VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH204Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH205Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH206Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
EUH207Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten.
EUH208Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH209Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden.R 30
EUH209AKann bei Verwendung entzündbar werden.
EUH210Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH211Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
EUH212Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.
EUH380Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen.
EUH381Steht in dem Verdacht, beim Menschen endokrine Störungen zu verursachen.
EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH430Kann endokrine Störungen in der Umwelt verursachen.
EUH431Steht in dem Verdacht, endokrine Störungen in der Umwelt zu verursachen.
EUH440Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen.
EUH441Starke Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen.
EUH450Kann lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen.
EUH451Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen.

P-Sätze

P100-Reihe: Allgemeines

CodeWortlautersetzt S-Satz
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S (2)
P103Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

P200-Reihe: Prävention

CodeWortlautersetzt S-Satz
P201Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.S 53
P202Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.S 1516
P211Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.S 16
P212Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungs­mittels vermeiden.
P220Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Von Kleidung /…/ brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren.)S 17
P221(Mischen mit brennbaren Stoffen / … unbedingt verhindern.) aufgehobenS 17
P222Keinen Kontakt mit Luft zulassen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontakt mit Luft nicht zulassen; Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Berührung mit Luft vermeiden.)S 11
P223Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern.)S 30
P230Feucht halten mit … . (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)S 48
P231Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Unter inertem Gas handhaben.)S 6
P232Vor Feuchtigkeit schützen.S 8
P233Behälter dicht verschlossen halten.S 7
P234Nur in Originalverpackung aufbewahren. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Nur im Originalbehälter aufbewahren.)S 49
P235Kühl halten.S 3
P240Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241Explosionsgeschützte [elektrische … / Lüftungs-… / Beleuchtungs-… / …] Geräte verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / … verwenden.)
P242Funkenarmes Werkzeug verwenden. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.)
P243Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.S 33
P244Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
P250Nicht schleifen / stoßen / reiben / … . (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)S 34
P251Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
P260Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.S 23
P261Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.S 23
P262Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.S 2425
P263Berührung während der Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden.)
P264Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
P270Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.S 2021
P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P272Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P273Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.S 3739
P281(Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.) aufgehoben
P282Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen.)
P283Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen.)
P284[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Atemschutz tragen.)S 38
P285(Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.) aufgehobenS 38

Kombinationen

CodeWortlautersetzt S-Satz
P231+P232Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen.)S 68
P235+P410Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. aufgehoben

P300-Reihe: Reaktion

CodeWortlautersetzt S-Satz
P301Bei Verschlucken:
P302Bei Berührung mit der Haut:
P303Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar):
P304Bei Einatmen:
P305Bei Kontakt mit den Augen:
P306Bei kontaminierter Kleidung:
P307(Bei Exposition: … ) aufgehoben
P308Bei Exposition oder falls betroffen:
P309(Bei Exposition oder Unwohlsein: … ) aufgehoben
P310Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P311Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P312Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum / Arzt / … anrufen.
P313Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P314Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.S 44
P315Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P320Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
P321Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
P322(Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).) aufgehoben
P330Mund ausspülen.
P331Kein Erbrechen herbeiführen.
P332Bei Hautreizung:
P333Bei Hautreizung oder -ausschlag:
P334In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.)
P335Lose Partikel von der Haut abbürsten.
P336Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
P337Bei anhaltender Augenreizung:
P338Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P340Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P341(Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.) aufgehoben
P342Bei Symptomen der Atemwege:
P350(Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.) aufgehoben
P351Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
P352Mit viel Wasser / … waschen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Mit viel Wasser und Seife waschen.)
P353Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Haut mit Wasser abwaschen / duschen.)
P360Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P361Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.S 27
P362Kontaminierte Kleidung ausziehen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.)
P363Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P364Und vor erneutem Tragen waschen.
P370Bei Brand:
P371Bei Großbrand und großen Mengen:
P372Explosionsgefahr. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Explosionsgefahr bei Brand.)
P373Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht.
P374(Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.) aufgehoben
P375Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P376Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P377Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P378… zum Löschen … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen)S 43
P380Umgebung räumen.
P381Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.)
P390Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
P391Verschüttete Mengen aufnehmen.

Kombinationen

CodeWortlautersetzt S-Satz
P301+P310Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.S 46
P301+P330+P331+P310keine offizielle KombinationS 62
P301+P312Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum / Arzt / … anrufen.S 45
P301+P330+P331Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. (Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
P302+P334Bei Berührung mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Kontakt mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.)
P302+P335+P334Bei Berührung mit der Haut: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. (Mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 neu aufgenommen)
P302+P350(Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.) aufgehoben
P302+P352Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.)S 28
P302+P352+P310keine offizielle Kombination
P302+P352+P312keine offizielle Kombination
P303+P361+P353Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
P303+P361+P353+P315keine offizielle Kombination
P304+P340Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.S 63
P304+P340+P310Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P304+P340+P311keine offizielle Kombination
P304+P340+P315keine offizielle Kombination
P304+P341(Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.) aufgehoben
P305+P351+P338Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.)
P305+P351+P338+P315keine offizielle Kombination
P306+P360Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P307+P310keine offizielle Kombination
P307+P311(Bei Exposition: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.) aufgehoben
P308+P310keine offizielle Kombination
P308+P311Bei Exposition oder falls betroffen: Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P308+P313Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.S 44
P309+P310keine offizielle Kombination
P309+P311(Bei Exposition oder Unwohlsein: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.) aufgehoben
P332+P313Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P333+P313Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P335+P334(Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.) aufgehoben
P336+P315Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 neu aufgenommen)
P337+P313Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P342+P311Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P361+P364Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P362+P364Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P370+P376Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P370+P378Bei Brand: … zum Löschen … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
P370+P380(Bei Brand: Umgebung räumen.) aufgehoben
P370+P380+P375Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P371+P380+P375Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P370+P372+P380+P373Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. (Mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 neu aufgenommen)
P370+P380+P375+[P378]Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen verwenden.] (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 neu aufgenommen)

P400-Reihe: Aufbewahrung

CodeWortlautersetzt S-Satz
P401Aufbewahren gemäß … (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: … aufbewahren.)
P402An einem trockenen Ort aufbewahren.S 8
P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.S 9
P404In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.S 7
P405Unter Verschluss aufbewahren.S 7
P406In korrosionsbeständigem / … Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: In korrosionsbeständigem / … Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren.)
P407Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen.
P410Vor Sonnenbestrahlung schützen.
P411Bei Temperaturen nicht über … °C / … °F aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Temperaturen von nicht mehr als … °C / … aufbewahren.)
P412Nicht Temperaturen über 50 °C / 122 °F aussetzen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.)
P413Schüttgut in Mengen von mehr als … kg / … lbs bei Temperaturen nicht über … °C / … °F aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren.)
P420Getrennt aufbewahren. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Von anderen Materialien entfernt aufbewahren.)
P422(Inhalt in / unter … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)) aufgehobenS 5

Kombinationen

CodeWortlautersetzt S-Satz
P402+P404In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren.S 7/8
P403+P233An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.)S 7/9
P403+P235An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.)S 39
P410+P403Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.)
P410+P412Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C / 122 °F aussetzen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.)
P411+P235(Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)) aufgehoben

P500-Reihe: Entsorgung

CodeWortlautersetzt S-Satz
P501Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)S 5660
P502Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.)
P503Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen.

Nicht vom Gesetzgeber vorgegebene P-Kombinationssätze

Unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit können weitere Sicherheitshinweise miteinander kombiniert werden. In üblichen Kennzeichnungsquellen finden sich beispielsweise folgende Kombinationen:

CodeWortlautersetzt S-Satz
P301+P330+P331+P310Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)S 62
P302+P352+P310Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P302+P352+P312Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P303+P361+P353+P315Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P304+P340+P311Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P304+P340+P315Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P305+P351+P338+P315Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P307+P310Bei Exposition: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)S 45
P308+P310Bei Exposition oder falls betroffen: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)S 45
P309+P310Bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)S 45

Anmerkungen zu Einfügungen (…)

Verantwortlich für die Kennzeichnung und die Einfügungen (…) ist derjenige, der die Ware innerhalb der EU erstmals in der aktuellen Verpackung „in Verkehr bringt“ – das kann auch ein Importeur sein oder Händler, welcher die Ware in eigener Verpackung in Verkehr bringt.

Viele Hersteller haben die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen zur Beschreibung spezifischer Maßnahmen (…) in eigenständigen Unterklassen organisiert, wie zum Beispiel:

  • P501: Inhalt/Behälter … zuführen.
  • P501A: Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Letztlich kann der Hersteller bzw. Inverkehrbringer hier jede geeignete Formulierung wählen, um die Lücke zu füllen.

Solche Unternummerierungen mit dazugehörigen Texten sind nicht rechtlich genormt, die Wahl dieser Zusätze ist ausdrücklich dem Hersteller bzw. Inverkehrbringer auferlegt.

Erfolgte Änderungen und Aufhebungen

Mit der „2. Anpassung an den Technischen Fortschritt“ (2. ATP)[9] der CLP-Verordnung, der 4. ATP[10] und der 8. ATP[11] traten am 1. Dezember 2012, am 1. Dezember 2014 bzw. am 1. Februar 2018 einige Änderungen in Kraft.

Neu aufgenommene Sätze

  • Neue H-Sätze: H229, H230, H231
  • Neue P-Sätze: P364, P302+P335+P334, P336+P315, P361+P364, P362+P364, P370+P372+P380+P373, P370+P380+P375+[P378].

Mit der am 28. März 2019 erschienenen 12. ATP der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/521) setzt die EU die sechste und die siebte überarbeitete Fassung des GHS der UNO um. Diese enthält einige Neuerungen, die ab dem 17. Oktober 2020 gelten werden, darunter die neuen Gefahrenhinweise (H206, H207, H208 und H232) und neue Sicherheitshinweise (P212 und P503).[12]

Geänderte Sätze

  • H-Sätze mit geändertem Anwendungsbereich: H222, H223
  • P-Sätze mit geändertem Anwendungsbereich: P230, P233, P235, P240, P243, P280, P302, P320, P321, P353, P361, P363, P370, P373, P375, P380, P403, P407, P410, P412, P501, P231+232, P332+P313, P370+P380+P375, P410+P403, P410+P412
  • P-Sätze mit geändertem Text (der Anwendungsbereich kann ebenfalls geändert sein): P202, P210, P220, P222, P223, P224, P231, P234, P241, P242, P250, P251, P261, P263, P282, P283, P284, P308, P310, P311, P312, P334, P340, P352, P353, P362, P372, P378, P381, P401, P406, P411, P412, P413, P420, P502, P231+P232, P301+P310, P301+P312, P301+P330+P331, P302+P334, P302+P352, P303+P361+P353, P304+P340, P305+P351+P338, P342+P311, P370+P378, P403+P233, P403+P235, P410+P403, P410+412.

Aufgehobene Sätze

  • Aufgehobene EUH-Sätze: EUH001 (ab dem 17. Oktober 2020),[13] EUH006, EUH059
  • Aufgehobene P-Sätze und P-Satz-Kombinationen: P221, P281, P285, P307, P309, P322, P341, P350, P374, P422, P235+P410, P302+P350, P304+P341, P309+P311, P335+P334, P370+P380, P411+P235
  • Die Kombination P307+P311 wurde ersetzt durch P308+P311.

Normen und Standards

  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, Stand: Juli 2009[2]; darin
    • H-Sätze: Art. 21; Anhang III (inkl. Anh. VI, 1.1.2.1.2)
    • EUH-Sätze: Art. 25, Absatz 1
    • P-Sätze: Art. 22; Anhang IV, Teil 2 / Erlaubnis für weitere Kombinationen: Anhang IV, S. 211
  • Änderung und Korrekturen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates[14]
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). Hrsg. von der UNECE Transport Division[1]

Literatur

  • Karl Birett: Umgang mit Gefahrstoffen. 8. Auflage. Ecomed, Heidelberg 2011, ISBN 978-3-609-66091-2.

Einzelnachweise

  1. UNECE Transport Division (Hrsg.): Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). aktuelle Auflage. (englisch, Weblink auf pdf Originaltext des GHS der UN, offizielle Fassung mit Corrigenda).
  2. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, EU-Amtsblatt L353 (EUR-Lex, – mit der neuen GHS- und der im Rahmen von Übergangsfristen weiter geltenden EU-Kennzeichnung).
  3. (EG) Nr. 1272/2008 Art. 18.
  4. (EG) Nr. 1272/2008 Art. 19.
  5. (EG) Nr. 1272/2008 Art. 20.
  6. GHS: Annex 3: Codification of Hazard Statements, Codification and Use of Precautionary Statements and Examples of Precautionary Pictograms (2011). Abgerufen am 4. November 2022.
  7. Nicht in (EG) Nr. 1272/2008 Anh. III gelistet.
  8. Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
  9. Verordnung (EU) Nr. 286/2011
  10. Verordnung (EU) Nr. 487/2013
  11. Verordnung (EU) 2016/918
  12. reach-compliance.ch: Die H-Sätze und P-Sätze, abgerufen am 11. Juli 2019.
  13. Verordnung (EU) 2019/521 der Kommission vom 27. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
  14. Änderungen und Korrekturen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

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