Hüttenwiesen
Das Gebiet Hüttenwiesen ist ein mit Verordnung vom 30. Juli 1993 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.224) im Südwesten der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch in Deutschland.
Naturschutzgebiet „Hüttenwiesen“ | ||
NSG „Hüttenwiesen“, Blick nach Süden | ||
Lage | Neukirch, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 0,078 km² | |
Kennung | 4.224 | |
WDPA-ID | 163840 | |
Geographische Lage | 47° 39′ N, 9° 43′ O | |
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Einrichtungsdatum | 30. Juli 1993 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Tübingen |
Lage
Das rund acht Hektar große Naturschutzgebiet Hüttenwiesen gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südöstlich der Ortsmitte Neukirchs und westlich des Ortsteils Goppertsweiler, auf einer Höhe von 540 m ü. NN.
Schutzzweck
Wesentlicher Schutzzweck[1] ist die Erhaltung eines reich strukturierten Ökosystems. Dieses besteht aus zwei nährstoffarmen Hangquellmoorbereichen mit besonders artenreichen Enzian-Pfeifengraswiesen und Vertretern der Davallgesellschaft (diese Bereiche sind zudem Refugien von Glazialrelikten und vielen seltenen Sumpfpflanzen der mitteleuropäischen Flora; für Vogellebensgemeinschaften gehören sie zu den wichtigsten Biotoptypen und stellen ein Rückzugsgebiet dar für viele Insekten, darunter zahlreiche Tag- und Nachtfalterarten), Feucht- und Nasswiesen als Nahrungs- und Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüter, einer orchideenreichen Waldlichtung, Waldbereichen als Ergänzung zu den anderen Lebensräumen und Grünlandflächen als Pufferzonen zwischen den wertvollen Bereichen und intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Siehe auch
- Siehe auch → Liste der Schutzgebiete im Bodenseekreis
Weblinks
Einzelnachweise
- Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Hüttenwiesen« vom 30. Juli 1993 (GBl. v. 30. September 1993, S. 593)