Hüttenwiesen

Das Gebiet Hüttenwiesen ist ein mit Verordnung vom 30. Juli 1993 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.224) im Südwesten der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch in Deutschland.

Naturschutzgebiet „Hüttenwiesen“
NSG „Hüttenwiesen“, Blick nach Süden

NSG „Hüttenwiesen“, Blick nach Süden

Lage Neukirch, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 0,078 km²
Kennung 4.224
WDPA-ID 163840
Geographische Lage 47° 39′ N,  43′ O
Hüttenwiesen (Baden-Württemberg)
Hüttenwiesen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 30. Juli 1993
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen
f6

Lage

Das rund acht Hektar große Naturschutzgebiet Hüttenwiesen gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südöstlich der Ortsmitte Neukirchs und westlich des Ortsteils Goppertsweiler, auf einer Höhe von 540 m ü. NN.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck[1] ist die Erhaltung eines reich strukturierten Ökosystems. Dieses besteht aus zwei nährstoffarmen Hangquellmoorbereichen mit besonders artenreichen Enzian-Pfeifengraswiesen und Vertretern der Davallgesellschaft (diese Bereiche sind zudem Refugien von Glazialrelikten und vielen seltenen Sumpfpflanzen der mitteleuropäischen Flora; für Vogellebensgemeinschaften gehören sie zu den wichtigsten Biotoptypen und stellen ein Rückzugsgebiet dar für viele Insekten, darunter zahlreiche Tag- und Nachtfalterarten), Feucht- und Nasswiesen als Nahrungs- und Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüter, einer orchideenreichen Waldlichtung, Waldbereichen als Ergänzung zu den anderen Lebensräumen und Grünlandflächen als Pufferzonen zwischen den wertvollen Bereichen und intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Hüttenwiesen« vom 30. Juli 1993 (GBl. v. 30. September 1993, S. 593)

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