Hölder-Ungleichung

In der mathematischen Analysis gehört die Höldersche Ungleichung zusammen mit der Minkowski-Ungleichung und der jensenschen Ungleichung zu den fundamentalen Ungleichungen für Lp-Räume. Sie wurde zuerst von Leonard James Rogers im Jahre 1888 bewiesen, benannt ist sie nach Otto Hölder, der sie ein Jahr später veröffentlichte[1].

Aussage

Höldersche Ungleichung

Gegeben sei ein Maßraum und messbare Funktionen

Für und mit der Konvention definiert man

und

das wesentliche Supremum. Die Hölder-Ungleichung lautet dann: für mit , wobei vereinbart ist, gilt

Man bezeichnet als den zu konjugierten Hölder-Exponenten. Spezieller wird die Ungleichung auch wie folgt formuliert: Ist der Raum der -fach Lebesgue-integrierbaren Funktionen (siehe Lp-Raum) und ist die Lp-Norm, so gilt für immer

.

Schwarzsche Ungleichung

Wählt man als Maßraum , also ein reelles Intervall versehen mit dem Lebesgue-Maß und zwei Funktionen , so lautet die Hölder-Ungleichung mit

Dies ist genau die Schwarzsche Ungleichung beziehungsweise die Integralformulierung der Cauchy-Schwarzschen Ungleichung.

Cauchy-Ungleichung

Wählt man als Maßraum die endliche Menge , versehen mit der Potenzmenge und ausgestattet mit dem Zählmaß, so erhält man als Spezialfall die Ungleichung

gültig für alle reellen (oder komplexen) Zahlen . Für erhält man die Cauchy-Ungleichung (beziehungsweise die diskrete Formulierung der Cauchy-Schwarzschen Ungleichung)

Höldersche Ungleichung für Reihen

Wählt man als Grundmenge des Maßraumes die natürlichen Zahlen , wieder versehen mit der Potenzmenge und dem Zählmaß, so erhält man die Höldersche Ungleichung für Reihen

.

für reelle oder komplexe Folgen . Im Grenzfall entspricht dies

.

Verallgemeinerung

Es seien sowie und für alle .

Dann folgt

und es gilt die Abschätzung

Als Korollar dieser Verallgemeinerung ergibt sich der folgende Satz.

Falls eine Familie von Folgen nicht-negativer reeller Zahlen ist, und nicht-negative reelle Zahlen mit sind, so gilt

Umgekehrte Höldersche Ungleichung

Es sei für fast alle .

Dann gilt für alle die umgekehrte Höldersche Ungleichung

Beweise

Beweis der Hölderschen Ungleichung

Für (und umgekehrt) ist die Aussage der Hölderschen Ungleichung trivial. Wir nehmen daher an, dass gilt. Ohne Einschränkung seien und . Nach der youngschen Ungleichung gilt:

für alle . Setze hierin speziell ein. Integration liefert

was die Höldersche Ungleichung impliziert.

Beweis der Verallgemeinerung

Der Beweis wird per vollständiger Induktion über geführt. Der Fall ist trivial. Sei also nun und ohne Einschränkung sei . Dann sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Dann ist Nach Induktionsvoraussetzung gilt dann

Fall 2: . Nach der (üblichen) Hölderschen Ungleichung für die Exponenten gilt

also . Nun ist . Aus der Induktionsvoraussetzung ergibt sich somit der Induktionsschritt.

Beweis der umgekehrten Hölderschen Ungleichung

Die umgekehrte Höldersche Ungleichung ergibt sich aus der (üblichen) Hölderschen Ungleichung, indem man als Exponenten und wählt. Man erhält damit:

Umstellen und potenzieren dieser Ungleichung mit liefert die umgekehrte Höldersche Ungleichung.

Anwendungen

Beweis der Minkowski-Ungleichung

Mit der Hölderschen Ungleichung kann man die Minkowski-Ungleichung (das ist die Dreiecksungleichung im ) leicht beweisen.

Interpolationsungleichung für Lebesgue-Funktionen

Seien und , dann folgt und es gilt die Interpolationsungleichung

mit beziehungsweise für .

Beweis: Ohne Einschränkung sei . Dies erkennt man durch ausführliche Fallunterscheidung. Fixiere mit . Dies ist möglich, da und somit auf der Verbindungsstrecke zwischen und liegt. Beachte, dass und konjugierte Hölder-Exponenten sind. Aus der Hölderschen Ungleichung folgt

.

Potenzieren der Ungleichung mit und Ausrechnen der Exponenten impliziert die Interpolationsungleichung.

Beweis der Faltungsungleichung von Young

Eine weitere typische Anwendung ist der Beweis der verallgemeinerten youngschen Ungleichung (für Faltungsintegrale)

für und .

Literatur

Einzelnachweise

  1. Elstrodt: Maß- und Integrationstheorie. 2009, S. 277.
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