Großfürst

Den Herrschertitel Großfürst (russisch Великий Князь als Titel eines bestimmten Herrschers, in normalem Text великий князь – weliki knjas) trugen Herrscher zu verschiedenen Zeiten:

Fürst von Moskau

Fürst von Moskau war der Titel des mittelalterlich-russischen Herrschers vor seiner Erhebung zum Großfürsten durch den tatarischen Großkhan.

Diese beiden aus dem späten Mittelalter stammenden Bezeichnungen sind nicht zu verwechseln mit dem neuzeitlichen Titel Fürst von Moskau bzw. Fürst von der Moskwa, den der französische Kaiser Napoleon seinem Marschall Michel Ney nach der Schlacht bei Borodino verlieh. Die Franzosen bezeichnen diese Schlacht als Schlacht von Moskau bzw. Schlacht von der Moskwa (Bataille de la Moskowa), da sie die Einnahme Moskaus ermöglicht habe. Für seine Verdienste in dieser Schlacht wurde für Ney dieser Titel geschaffen, der mit keinen Rechten oder Privilegien in Moskau oder Russland verbunden war. Während des zweiten französischen Kaiserreichs trugen jedoch auch Neys Sohn und Enkel weiterhin diesen Titel.

Definition

Die Enzyklopädie Meyers Konversations-Lexikon von 1888 führt den folgenden Eintrag:

Großfürst (russ. Weliki Knjas, franz. Grand-Duc), früher Titel der Beherrscher von Moskau. sowie einiger andern russischen Fürsten, z. B. derjenigen von Kiew und Nowgorod, der Beherrscher von Litauen und daher später auch der Könige von Polen. Gegenwärtig nennt sich der Kaiser von Rußland „G. von Smolensk, Litauen, Wolhynien, Podolien und Finnland“, und auch alle Prinzen und Prinzessinnen seines Hauses führten seither G. und Großfürstin in Verbindung mit dem Prädikat ‚Kaiserliche Hoheit‘. Nach einer Modifikation der kaiserlichen Hausordnung vom Juli 1886 soll der Titel G., Großfürstin und Kaiserliche Hoheit fortan jedoch nur den Söhnen, Töchtern, Brüdern und Schwestern des Kaisers sowie dessen Enkeln männlicher Nachkommenschaft zustehen. Die übrigen Mitglieder des kaiserlichen Hauses sollen den Titel Fürst, Fürstin oder Prinzessin kaiserlichen Geblüts führen mit dem Prädikat ‚Hoheit‘ oder ‚Durchlaucht‘. Der Kaiser von Österreich führt ebenfalls den Titel eines Großfürsten, nämlich von Siebenbürgen, das 1765 von Maria Theresia zu einem Großfürstentum erhoben ward.“

Siehe auch

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