Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg

Dem Grenzvertrag zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Württemberg, der am 18. Mai 1810 in Paris abgeschlossen wurde, kommt eine herausragende Bedeutung zu, da diese Regelung bis zum heutigen Tage ohne jede Veränderung gültig geblieben ist. Die Grenze zwischen den heutigen Ländern Bayern und Baden-Württemberg wurde in ihrem Verlauf vom Bodensee bis in den Taubergrund damals endgültig festgelegt. Dabei wurde auch die ehemalige Reichsstadt Ulm durch die Donau geteilt.

Blick über die Donau von Neu-Ulm zum Ulmer Münster, von Bayern nach Württemberg, seit 1810 durch die Donau getrennt

Politische Voraussetzungen

Die Präambel des Vertrages, der nicht zufällig in Paris abgeschlossen wurde, beschreibt klar die politische Ausgangslage. Es mussten sowohl „bisher unberichtigt gebliebene Grenzdifferenzen und sonstige gegenseitige Ansprüche mit einem Male und auf dauerhafte Weise“ beendigt werden, als auch „diejenigen Stipulationen, welche in den beiderseitigen mit Frankreich neuerdings abgeschlossenen Traktaten festgesetzt worden sind, durch einen abschließenden Vertrag in Erfüllung“ gebracht werden. Hiermit wird ohne Umschweife der Druck des Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte, auf die süddeutschen Rheinbundfürsten umschrieben. Napoleon lag daran, in Süddeutschland drei leistungsfähige Staaten – Bayern, Württemberg und Baden – zu schaffen, die vor allem in der Lage sein sollten, seine Forderungen auf Truppengestellungen zu erfüllen. Hier war nach den Bestimmungen im Frieden von Pressburg vom 26. Dezember 1805 und dem Frieden von Schönbrunn vom 14. Oktober 1809 das Königreich Bayern zu großzügig bedacht worden. Als Kompensation für den Gewinn von Tirol und Salzburg sollte Bayern im Westen Gebiete an Württemberg abtreten, das im weiteren Verlauf dann Baden entschädigen sollte. Dabei sollte jeder der drei Staaten einen Zugang zum Bodensee erhalten. Baden sollte das Großherzogtum Hessen entschädigen.

Vertragschließende Parteien

König Maximilian I. Joseph von Bayern ernannte seinen Außenminister Graf Maximilian von Montgelas, König Friedrich I. von Württemberg seinen Staats- und Kabinettsminister Graf Ludwig von Taube als Bevollmächtigten. Der Vertrag fixiert den Grenzverlauf von Süd nach Nord und legt im Einzelnen genau die Gebietsabtretungen Bayerns an Württemberg fest. Der logisch hierauf folgende Grenzvertrag zwischen Württemberg und Baden wurde am 8. Oktober 1810 ebenfalls in Paris geschlossen.

Grenzverlauf

Grenzverlauf Bayern und Württemberg

Die Grenze zwischen Bayern und Württemberg wurde beginnend vom Bodensee bei Kressbronn zunächst in östlicher Richtung bis Isny gezogen, um dem Königreich Bayern einen ungehinderten Zugang nach Lindau zu schaffen. Nun machte die Grenze einen rechten Winkel und verlief stetig nach Norden bis zu ihrem Endpunkt, dem Dreiländereck mit dem Großherzogtum Würzburg bei Waldmannshofen. Wo immer möglich, wurden Flussläufe wie Iller, Donau und Tauber als Grenze festgelegt. Es gelang den Unterhändlern, einen Verlauf ohne jede Exklave oder Enklave zu schaffen. Dafür nahm man auch in Kauf, die Territorien einiger mediatisierter Staaten zu durchschneiden, insbesondere die Reichsstadt Ulm mit ihrem Gebiet, die Grafschaft Oettingen, das Fürstentum Ansbach und die Gebiete der Reichsstädte Nördlingen, Dinkelsbühl und Rothenburg. Größte Territorien, die in ihrer Gesamtheit von Bayern an Württemberg abgetreten wurden, waren die vorderösterreichische Grafschaft Montfort, die Reichsstädte Buchhorn, Ravensburg, Leutkirch, Wangen und Bopfingen sowie standesherrliche Territorien der Fürsten von Thurn und Taxis, Schwarzenberg und Hohenlohe-Kirchberg.

Abtretungen

Die Darstellung Württemberg 1789 veranschaulicht am besten die Veränderungen von 1810

Die damaligen Abtretungen von insgesamt 351 Städten, Gemeinden, Pfarrorten und Weilern betrafen nach der heutigen Verwaltungsgliederung Baden-Württembergs einen Stadtkreis und elf Landkreise (von Süd nach Nord):

Von Bayern wurden an Württemberg abgetreten (von Süd nach Nord):

Das Landgericht Elchingen wurde Teil des württembergischen Oberamts Albeck, die Herrschaft Bergenweiler kam zum Oberamt Heidenheim.

Das Landgericht Söflingen wurde auf die württembergischen Oberämter Ulm (Söflingen, Einsingen, Harthausen, Böfingen), Wiblingen (Dellmensingen, Illerrieden), Blaubeuren (Bollingen, Wippingen, der Ulmer Anteil von Gögglingen, Böttingen, Klingenstein und Herrlingen, Eggingen, Ermingen) und Ehingen (Ersingen, Wernau, Erbach, Rißtissen) verteilt.

Das Gebiet der Fürsten von Oettingen-Wallerstein wurde auf die württembergischen Oberämter Ellwangen (Amt Wallerstein, Tannhausen, Dambach, Geislingen, Wilflingen, Zöbingen, Benzenzimmern) und Neresheim (Baldern und Katzenstein, Schenkenstein, Amt Neresheim, Kerkingen und Merkingen, Kirchheim am Ries) verteilt.

  • Mediatgebiet Oettingen-Spielberg mit der Ortschaft Buckenweiler und drei Kondominien:
    • Pfarrdorf Walxheim gemeinsam mit Fürstentum Oettingen-Wallerstein, Reichsstadt Bopfingen,
    • Pfarrdorf Unterschneidheim gemeinsam mit Hoch- und Deutschmeistertum des Deutschen Ritterordens, Oberamt Ellingen, Kommende Schneidheim, Reichsstadt Dinkelsbühl, Reichsstadt Bopfingen,
    • Weiler Oberschneidheim gemeinsam mit Hoch- und Deutschmeistertum des Deutschen Ritterordens, Oberamt Ellingen, Kommende Schneidheim, Reichsstadt Nördlingen, Reichsstadt Bopfingen.

Das Gebiet der Fürsten von Oettingen-Spielberg kam zum württembergischen Oberamt Ellwangen, Buckenweiler zum Oberamt Crailsheim.

Das an Württemberg fallende Gebiet des Landgerichts Dinkelsbühl kam zum württembergischen Oberamt Ellwangen, Lautenbach, Matzenbach, Unterdeufstetten und Wildenstein zum Oberamt Crailsheim.

Das Landgericht Crailsheim wurde württembergisches Oberamt Crailsheim; der Ropfershof kam zum Oberamt Ellwangen.

Landgericht Gerabronn wird württ. Oberamt Blaufelden, 1811 nach Gerabronn verlegt.

  • Mediatgebiet Hohenlohe-Kirchberg mit den Ämtern Kirchberg, Döttingen und Lobenhausen, dazu als Kondominium, immatrikuliert in der Reichsritterschaft, im Fränkischen Ritterkreis und im Kanton Odenwald mit Freiherrn von Seckendorff-Aberdar, Herrschaft Erkenbrechtshausen, Freiherr von Crailsheim das Pfarrdorf Lendsiedel. Das Gebiet der Fürsten von Hohenlohe-Kirchberg kam zum württembergischen Oberamt Blaufelden.
  • Vom Mediatgebiet Schwarzenberg das Amt Michelbach an der Lücke (zum württembergischen Oberamt Blaufelden).
  • Vom Landgericht Uffenheim ein Gebiet, gebildet aus dem Oberamt Creglingen des Markgraftums Brandenburg-Ansbach des Fürstentums Ansbach-Bayreuth, dazu das Pfarrdorf Frauental des Oberamts Hoheneck und das Kondominium Archshofen des Herrn von Oetinger, immatrikuliert in der Reichsritterschaft, im Fränkischen Ritterkreis und im Kanton Odenwald.
    • Herrschaft Waldmannshofen des Fürsten von Hatzfeldt, immatrikuliert in der Reichsritterschaft, Fränkischer Ritterkreis, Kanton Odenwald.

Das an Württemberg fallende Gebiet des Landgerichts Uffenheim kam zum württembergischen Oberamt Mergentheim. Waldmannshofen bildet den nördlichen Endpunkt der 1810 gemeinsam festgelegten Grenze zwischen Bayern und Württemberg.

Das Königreich Bayern erhielt die ostwärts der neuen Grenzlinie gelegenen alt- und neuwürttembergischen Ortschaften und Ortsteile, dabei das Amt Weiltingen und die ehemals Waldburg-Zeilsche Gemeinde Wengen mit der Burg Alttrauchburg. Im Austausch für Weiltingen erhielt König Friedrich I. von Württemberg die Deutschordenskommende Altshausen mit dem Schloss für sein Privatvermögen.

Siehe auch

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