Grenzschutz der DDR

Der Grenzschutz der DDR war eine 1990 aufgebaute, unter der DDR-Regierung de Maizière dem Ministerium des Innern unterstellte, polizeiliche Grenzschutzorganisation der DDR, die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands in den Bundesgrenzschutz (BGS) übernommen wurde.

Grenzschutz der DDR
mit Führungsorgan: Hauptdirektion Grenzschutz

Aufstellung Formiert ab 2. März 1990[1]
zum MdI ab 15. Juli 1990[2] bis 2. Oktober 1990[3]
Staat DDR
Streitkräfte aus Grenztruppen formiert
Typ Grenzschutz (Land, See)
Gliederung Textabschnitt Gliederung
Stärke circa 6.500 (1990)
Unterstellung ab März 1990 zum MfAV[4]
ab Juli 1990 zum MdI[5]
Hauptdirektion Grenzschutz[6] Berlin, Schnellerstraße[7]
Führung des Grenzschutzes der DDR (1990)
Generalinspekteur für operative Fragen[8] Generalinspekteur DVP
Lothar Ahrendt
Chef Grenzschutz[9] Oberst
Frithjof Banisch

Geschichte des Grenzschutzes der DDR

Vorgeschichte zum Grenzschutz der DDR

Grenzschutz der DDR (DDR)
Grenzschutz der DDR (DDR)
Kdo Grenztrp.
Pätz
6. GBrK Rostock
GBK 1 Schwerin
GBK 2 Stendal
GBK 3 Erfurt
GBK 4 Sonneberg
GBK 5 Gera
GBK 7, GAZ Plauen
OHS ab 1984 Suhl
US/GT
Perleberg
HsSt-16
Nordhausen
ab 1986
GKdo Mitte
B.-Karlshorst
Frankfurt (Oder)
GBr VRP
GBr ČSSR
Pirna
Standorte der Grenztruppen der DDR (ab 1989):[10]
sechs Grenzbezirkskommandos, zwei Grenzbrigaden (Č, PL),
Grenzbrigade Küste, OHS und zwei Grenzausbildungszentren

Im Herbst 1989 waren die Grenztruppen der DDR als dem Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) unterstehende, eigenständige militärische Formation der Bewaffneten Organe der DDR zur Sicherung der territorialen Integrität und Überwachung an der land- und seeseitigen Staatsgrenze der DDR reorganisiert worden.[10][11][12]

Die Grenzkommandos Nord und Süd wurden zu Grenzbezirkskommandos, die Grenzregimenter zu Grenzkreiskommandos und die Grenzausbildungsregimenter zu Grenzausbildungszentren umgebildet.[13] Das Grenzkommando Mitte blieb in bisheriger Struktur bestehen.[14][10]

Damit erfolgte eine Gleichsetzung mit den Strukturen der Polizei. Allerdings wurde weder auf die Unterstellung der Grenztruppen unter das Ministerium für Nationale Verteidigung noch auf die militärische (Gefechts-)Aufgabenstellung an die Grenztruppen verzichtet.

Bei der Grenzöffnung in Berlin am 9. November 1989 und an der DDR-Staatsgrenze West in den Folgetagen, bei der Neueinrichtung von Grenzübergangsstellen (GÜST) und der Beseitigung der Sperranlagen, fiel kein einziger Schuss.[15]

Am 14. Dezember 1989 behandelte der Ministerrat der DDR die Zuordnung der Aufgaben der Passkontrolle und Fahndung zu den Grenztruppen der DDR.[16] Laut Anordnung Nr. 1/90 des Ministerrates vom 11. Januar 1990[17] wurde die operative Führungsstelle der PKE (in Berlin, Schnellerstraße)[7] dem Kommando Grenztruppen unterstellt.

Grenzschutz der DDR in der Formierung

Anfang Januar 1990 gab der damalige Vorsitzende des Ministerrates der DDR, Hans Modrow, die Anweisung zur Vorbereitung des Aufbaus eines „Grenzschutzes der DDR“ bei gleichzeitiger Reduzierung der Grenztruppen der DDR um 50 Prozent des Personals auf 28.000, unter Einschluss der bisher der NVA unterstellten 6. Grenzbrigade Küste und der Passkontrolleinheit (PKE) der ehemaligen Hauptabteilung VI des MfS.[18][19]

Im Beschluss des Ministerrats vom 2. März 1990[20] war vorgesehen, einen zivilen Grenzschutz der DDR weiter zu formieren und bis zum 31. Dezember 1990 dem Minister des Innern zu unterstellen. Ein auszuarbeitendes Grenzschutzgesetz sollte die Aufgaben, Befugnisse, Struktur und Führung des Grenzschutzes sowie das Dienstverhältnis regeln. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sollte die Umbenennung der Grenztruppen der DDR in Grenzschutz der DDR erfolgen.[21]

Am 2. April 1990 erteilte der Minister für Nationale Verteidigung, Admiral Theodor Hoffmann, den Befehl Nr. 46/90 zur Bildung des Grenzschutzes der DDR, der die Grundsatzentscheidung des DDR-Ministerrats vom 14. Dezember 1989 aufnahm. Der formierte Grenzschutz der DDR blieb zugehörig zu den Grenztruppen (und damit zum MfNV).

Umunterstellung beim Grenzschutz der DDR

Nach Bildung der Regierung de Maizière in der DDR im April 1990 blieb es zunächst bei der Festlegung, dass die aufgebauten Dienststellen des Grenzschutzes der DDR bis 31. Dezember 1990 schrittweise an den Innenminister zu übergeben waren.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der „Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am 1. Juli 1990 wurden mit Befehl Nr. 10/90[22] des Ministers für Abrüstung und Verteidigung, Rainer Eppelmann, vom 26. Juni 1990 „die Maßnahmen der Grenzüberwachung und der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs“ an der DDR-Staatsgrenze West und zu West-Berlin gegenüber Inländern beider deutscher Staaten eingestellt. Zugleich wurde vorfristig der für die fortzuführenden Kontrollen an den Grenzen zur Republik Polen, zur ČSFR, an den Seegrenzen und Flughäfen formierte Grenzschutz der DDR in operativen Fragen dem Minister des Innern, Peter-Michael Diestel, unterstellt.

Am 5. Juli 1990 befahl der Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister des Innern der DDR, Peter-Michael Diestel, auf der Grundlage eines Beschlusses des Ministerrates „über die weitere Formierung, die Führung und den Einsatz des Grenzschutzes der DDR“, im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern eine Hauptdirektion Grenzschutz[23] zu bilden und einen polizeilichen Grenzschutz mit circa 7000 Stellen für Polizisten sowie circa 1000 Stellen für Verwaltungspersonal zu formieren.

Erster Chef dieses polizeilichen Grenzschutzes wurde der letzte Innenminister der DDR-Regierung Modrow und spätere Berater Diestels, Generalinspekteur für operative Fragen Lothar Ahrendt, erster Stabschef der ehemalige Stellvertretende Chef des Stabes der Grenztruppen, Frithjof Banisch.[9]

Mit dem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 wurden der Zoll- und Grenzschutz ausschließlich der Republik-Gesetzgebung zugeordnet;[24] das Polizeiaufgabengesetz vom September 1990 bezog sich demzufolge nur auf die Polizeien der Länder.[25]

Gliederung im Grenzschutz der DDR

In Erwartung der Herstellung der Einheit der beiden deutschen Staaten und unter beratender Einflussnahme des Bundesministeriums des Innern, vor allem von Ulrich Kersten, orientierten sich Aufbau und Organisation des polizeilichen Grenzschutzes der DDR bereits eng am Bundesgrenzschutz der Bundesrepublik Deutschland.

Grenzschutz der DDR (DDR)
Grenzschutz der DDR (DDR)
Pätz
GSKdo Ost
GSA Rostock
GS-See
GS-See Sassnitz
GSA Flughäfen
Schönefeld
GSA Ausb.
GS-Schule
Suhl
Hauptdirektion Grenzschutz
Berlin
GSA Frkft./O.
GSA Pirna
Schönberg
Carlsfeld
Oberjugel
Oberwiesenth.
Reizenhain
Olbernhau
Zinnwald
Bahratal
B.Schandau
Schmilka
Zittau
Görlitz
B.Muskau
Forst
Guben
Eisenhüttenst.
Marxw.
Schwedt/O.
Pomellen
Linken
Rieth (Luckow)
Standorte des Grenzschutzes der DDR (Juli 1990):[10]
vier Grenzschutzämter und Grenzschutzkommando Ost

Die Hauptdirektion Grenzschutz (mit circa 250 Angehörigen) im Ministerium des Innern der DDR in Berlin führte folgende Formationen und Kräfte:

Personalauswahl für den Grenzschutz der DDR

Die Planstellen des Grenzschutzes waren nach den Festlegungen des Innenministeriums für Bewerber aus der Deutschen Volkspolizei, den Grenztruppen der DDR und der Zollverwaltung der DDR auszuschreiben, wobei lediglich 75 Prozent der Stellen aufzufüllen waren, um nach Herstellung der staatlichen Einheit die weiteren Stellen mit Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) zu besetzen.

Bereits in der Aufbauphase überwachte die Bundesregierung den Aufbau des Grenzschutzes sehr eng mit Hilfe von Beratern beim Innenministerium der DDR. Für die im Juli 1990 veröffentlichten Ausschreibungen wurden durch das Innenministerium der DDR bestimmte Einstellungskriterien erlassen, die mit dem Bundesministerium des Innern abgestimmt waren. Darin wurde festgelegt, dass „keine Angehörigen […] der Grenztruppen, sofern sie im Zusammenhang mit der Tötung oder Verletzung von Menschen durch Schusswaffenanwendung im Grenzdienst stehen, in den Grenzschutz eingestellt […] werden.“ Die Auswahl der Bewerber oblag Personalauswahlkommissionen des Innenministeriums der DDR, die auch über die Einhaltung der Auswahlkriterien zu wachen hatten. Etwa 3500 Angehörige der Grenztruppen wurden bis September 1990 für den Grenzschutz der DDR ausgewählt.[28]

Die aus dem Bereich des Ministers für Abrüstung und Verteidigung für den Grenzschutz ausgewählten Angehörigen der NVA und der Grenztruppen wurden aus dem aktiven Wehrdienstverhältnis entlassen und schlossen mit dem Grenzschutz der DDR einen neuen Dienstvertrag mit in der Regel niedrigeren Dienstbezeichnungen der Deutschen Volkspolizei.

Hinzu kamen circa 1800 Angehörige der mit den bahnpolizeilichen Aufgaben in der DDR betrauten Transportpolizei, circa 1200 Angehörige der Passkontrolleinheiten der ehemaligen Hauptabteilung VI des MfS sowie 200 ehemalige Angehörige des MfS aus anderen Diensteinheiten (z. B. Terrorabwehr, Personenschutz)[29] und im Wege der Organleihe circa 60 Angehörigen der Bahnpolizei der Deutschen Reichsbahn aus West-Berlin, die keine DDR-Bürger waren.

Weiterhin wurden in den Grenzschutz ehemalige Angehörige der Zollverwaltung (vor allem an den Grenzübergängen und den Flughäfen, wo sie mit der Kontrolle der Sicherheit des Luftverkehrs betraut waren) eingestellt sowie Angehörige der Bereitschaftspolizei des Ministeriums des Innern und der Betriebsschutzkommandos der Volkspolizei an den Flughäfen, der Kriminalpolizei, der NVA (vor allem Hubschrauberpiloten, Techniker und Angehörige der Marine für die Seeüberwachung) und verschiedene Zivilbeschäftigte ausgewählt. Als Bekleidung war die Uniform der Deutschen Volkspolizei mit dem schildförmigen Ärmelaufnäher „Grenzschutz“ vorgesehen.

Die volle Realisierung des neuen Grenzsystems kam durch die Umwälzungen in den Jahren 1989/90 nicht mehr zum Tragen.[30]

Übergang in die Bundeszuständigkeit

Die Regierungen der DDR und der Bundesrepublik vereinbarten im Einigungsvertrag,[31] dass der Grenzschutz der DDR in Bundeszuständigkeit übernommen wird.[24] Dadurch galten die Beschäftigungsverhältnisse der Angehörigen des Grenzschutzes der DDR ab dem 3. Oktober 1990 zum Bund fort.[31] Personal und Struktur des Grenzschutzes der DDR wurde am 3. Oktober 1990 vollständig vom Bundesgrenzschutz (BGS) übernommen.

Die bisherige Hauptdirektion Grenzschutz in Berlin wurde eine Außenstelle der Grenzschutzdirektion Koblenz.

Das Grenzschutzkommando Ost wurde als Teil der bereitschaftspolizeilichen Verbände des BGS verselbständigt, erhielt die Fliegerstaffeln unterstellt und gliederte die Verwaltung der Grenzschutzabteilungen zur Grenzschutzverwaltung Ost aus, die Flottille des Grenzschutz der DDR wurde dem BGS See angegliedert. Die Grenzschutzämter wurden der Grenzschutzdirektion Koblenz unterstellt.

Literatur

  • Jürgen Ritter, Peter Joachim Lapp: Die Grenze. Links, Berlin 2009, ISBN 978-3-86153-560-7.
  • Klaus Froh, Rüdiger Wenzke: Die Generale und Admirale der NVA. Bechtermünz, Augsburg 2003, ISBN 3-8289-0542-0.
  • Volker Koop: Ausgegrenzt. Brandenburgisches Verl.-Haus, Berlin 1993, ISBN 3-89488-064-3.

Einzelnachweise

  1. Mit Beschluss des Ministerrates der DDR vom 2. März 1990 war ein ziviler Grenzschutz zu formieren.
  2. Befehl Nr. 120/90 des Ministers des Innern zur Übergabe/Übernahme des Grenzschutzes.
  3. Befehl 49/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung (MfAV) über die Auflösung der Grenztruppen der DDR vom 21. September 1990.
  4. Ministerium für Abrüstung und Verteidigung der DDR.
  5. Ministerium des Innern der DDR.
  6. Hauptdirektion Grenzschutz im Geschäftsbereich des Ministers des Innern der DDR. Struktur. In: deutsche-einheit-1990.de.
  7. Dort befindet sich derzeit der Sitz der Bundespolizeidirektion Berlin.
  8. Ab 15. Juli 1990 bis 2. Oktober 1990. Übergabe/Übernahme laut Befehl Nr. 120/90 des Ministers des Innern der DDR.
  9. Vom 1. April bis 30. September 1990. In: Klaus Froh, Rüdiger Wenzke: Die Generale und Admirale der NVA. Ein biographisches Handbuch. 2., durchgesehene Auflage, Berlin 2000, Mai. ISBN 3-86153-209-3. S. 284.
  10. Institutionengeschichte des Kommandos der Grenztruppen (Kdo GT). In: BArch, DVH 32. invenio.bundesarchiv.de.
  11. Lemma Grenztruppen der DDR. In: Autorenkollektiv: Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. A–Me, Mi–Z. 2., durchgesehene Auflage, zwei Bände. Berlin 1987, ISBN 3-327-00478-1, S. 258–262.
  12. Lemma Grenztruppen. In: Autorenkollektiv der Militärakademie „Friedrich Engels“ und der Nationalen Volksarmee u. a.: Militärlexikon. (Hrsg.) Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik: 2. Auflage, Berlin 1973, S. 147.
  13. Umgliederung der Grenztruppen. In: BArch, DVH 52, Institutionengeschichte.
  14. GKM verblieb in bisheriger Struktur. In: BArch, DVH 32-MD.
  15. Peter Joachim Lapp: Grenzregime der DDR. Aachen 2013, ISBN 978-3-86933-087-7. S. 537.
  16. Beschluss des Ministerrates der DDR vom 14. Dezember 1989 über die Bildung des Nachrichtendienstes der DDR und des Verfassungsschutzes der DDR. Beschluss Punkt 11: Passkontrolle und Fahndung werden den Grenztruppen der DDR zugeordnet. In: bstu.de.
  17. Anordnung Nr. 1/90 des Ministerrates der DDR über die „Zuordnung der Aufgaben der Passkontrolle und Fahndung im grenzüberschreitenden Verkehr zu den Grenztruppen der DDR“.
  18. Volker Koop: Ausgegrenzt – Der Fall der DDR-Grenztruppen. Brandenburgisches Verl.-Haus, Berlin 1993, S. 55 und 176.
  19. Jürgen Ritter, Peter Joachim Lapp: Die Grenze: Ein deutsches Bauwerk. Berlin 2009, S. 140.
  20. Beschluss des Ministerrats der DDR vom 2. März 1990 über „Veränderungen im Grenzregime und die weitere Formierung des Grenzschutzes der DDR als ein einheitliches, zentral geführtes und territorial strukturiertes, ziviles Grenzschutzorgan“.
  21. Der Gesetzentwurf wurde im Kommando der Grenztruppen entsprechend einer Weisung des Ministers für Nationale Verteidigung begonnen und nach den Wahlen vom 18. März 1990 in Abstimmung mit dem Ministerium des Inneren, dem umgebildeten Ministerium für Abrüstung und Verteidigung sowie der Zollverwaltung der DDR erarbeitet. Der Entwurf des Gesetzes wurde am 25. Juli 1990 an Generalinspekteur Ahrendt, der im Ministerium des Inneren als Chef des Grenzschutzes vorgesehen war, übergeben. Zur Vorlage in der Volkskammer kam das Gesetz nicht. Die heute geltenden Bestimmungen über die Zuständigkeit des Grenzschutzes auf Bahnhöfen waren im Gesetzentwurf berücksichtigt.
  22. BArch/Militärarchiv: Nationale Volksarmee, Bestand DVW 1, Band: Minister für Abrüstung und Verteidigung Parlamentarischer Staatssekretär Chef der Nationalen Volksarmee Bearbeitet von Albrecht Kästner. S. V. In: php.isn.ethz.ch.
  23. Dienstort in Berlin, Schnellerstraße; Strukturelle Einordnung im Auskunftsdokument: Hauptdirektion Grenzschutz im Geschäftsbereich des Ministers des Innern der DDR. Struktur. In: deutsche-einheit-1990.de.
  24. Mit dem Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik (Ländereinführungsgesetz) vom 22. Juli 1990 waren der Zoll- und Grenzschutz ausschließlich der Republik-Gesetzgebung zugeordnet worden. Abruf 1. März 2021 in: verfassungen.de.
  25. Gesetzblatt der DDR, Teil I. ZB 20049/61, Druckansicht, Nr. 61 vom 19. September 1990 – Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei vom 13. September 1990. T. I, S. 1989. In: bundesarchiv.de.
  26. Von April 1990 bis Ende 1992 hieß das Land Tschechische und Slowakische Föderative Republik (ČSFR).
  27. Volker Koop: Ausgegrenzt – Der Fall der DDR-Grenztruppen. Brandenburgisches Verlagshaus, Berlin 1993, S. 55 und 176.
  28. Jürgen Ritter, Peter Joachim Lapp: Die Grenze: Ein deutsches Bauwerk. Berlin 2009, S. 143.
  29. Schriftlicher Bericht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Eduard Lintner, an den Bundestagsabgeordneten Joachim Clemens (CDU) vom 14. Mai 1993.
  30. BArch, DVH 32 und 32-MD.
  31. Übergang von Einrichtungen. In: Einigungsvertrag vom 31. August 1990, Artikel 13 Absatz 2, BGBl. II, S. 885 und 1055.
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