Grablege

Als Grablege wird eine regelmäßig benutzte Grabstätte sozial höhergestellter Personen bezeichnet, meist im Zusammenhang mit der Bestattung von Monarchen, Bischöfen oder Adelsfamilien. In vielen Fällen sind Grablegen repräsentativ gestaltet und im Inneren von Kirchen zu finden.[1] Für den Begriff der Grablege ist entscheidend, dass die Begräbnisstätte nur für Bestattungen aus demselben sozialen Personenkreis vorgesehen ist.[2]

Grablege im Chor der Stiftskirche zu St. Georg in Tübingen

Grablegen innerhalb von Kirchen, Klöstern und Stiften werden auch als Sepultur bezeichnet.[3] Bei der Errichtung von Grablegen in Kirchen oder in einer Krypta war die Exklusivität des Begräbnisses innerhalb des betreffenden Sakralraums von besonderer Bedeutung.[4]

In Zusammenhang mit den Grablegen adeliger oder bürgerlicher Familien oder Geschlechter ist besonders in Norddeutschland auch der Begriff Erbbegräbnis gebräuchlich.

Formen und Beispiele

Der Begriff Grablege bezieht sich auf die Funktion der Grabstätte, nicht auf ihre Gestaltung. Es ist unerheblich, ob eine Grablege ein Gemeinschaftsgrab ist oder aus Einzelgräbern besteht.[5] Eine als Grablege dienende Begräbnisstätte kann unter anderem auch als Gruft oder als Mausoleum angelegt sein.[2]

Die Kaisergruft in der Krypta des Speyerer Doms

In Bayern ist in der frühen Neuzeit zu beobachten, dass auf dem Lande ansässige katholische Adelsfamilien meist die ihrem Schloss am nächsten liegende Pfarrkirche als Grablege benutzten. Wer im Schloss starb, wurde in der nahen Pfarrkirche bestattet, selbst wenn die überwiegende Mehrheit der Familienangehörigen ihre Residenz an einem anderen Ort hatte. Dies geschah manchmal in der Form von individuellen Erdgräbern, so dass im Laufe der Zeit ein Anwachsen mehrerer Grabstellen aufeinanderfolgender Generationen eines Geschlechtes in der Kirche festzustellen ist. In anderen Fällen wurde die Nutzung der Kirche als Grablege planmäßig angestrebt; dies war meist verbunden mit der Errichtung einer Familiengruft.[2]

„Grablege“ als Vorgang

Grablege bezeichnet als Synonym für die üblichere Bezeichnung Grablegung manchmal den Vorgang der Bestattung. Die Grablegung Christi (seltener: Grablege Christi) ist ein verbreiteter Bildtypus in der christlichen Kunst.

Siehe auch

Literatur

  • Michael Borgolte: Grablege. In: Lexikon des Mittelalters. Band 4, München/Zürich 1989, Spalte 1628–1630.
  • Christopher R. Seddon: Die inschriftlichen Denkmäler der Herren und Freiherren von Hackledt. Wien 2002 (Katalog aller bekannten Epitaphe der Hackledter im Rahmen der Deutschen Inschriften).
  • Andreas H. Zajic: Die Lebenden und die Toten. Familiendenken und adeliges Bestattungsverhalten im 16. und 17. Jahrhundert. Konstanz 2000.
  • Brigide Schwarz unter Mitarbeit von Ernst Haiger: Die Petrikirche in Mülheim als herrschaftliche Grablege, Mülheim a.d. Ruhr 2007 = Zeitschrift des Geschichtsvereins Mülheim a.d. Ruhr, Heft 78.
  • Ernst Haiger: Konfession und Begräbnisort: Adlige Grablegen in der St.-Laurentius-Kirche in [Mülheim an der Ruhr-] Mintard im 17. und 18. Jahrhundert. In: – Die Pfarrkirche in Mintard = Zeitschrift des Geschichtsvereins Mülheim a. d. Ruhr 92 (2017), S. 69–111.

Einzelnachweise

  1. Definition Grablege Epigraphisches Forschungs- und Dokumentationszentrum der LMU München
  2. Seddon, S. 59 ff.
  3. Vgl. Duden online: Sepultur
  4. Zajic, S. 4.
  5. Borgolte, Spalte 1628.
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