Gesetz zur Neugliederung des Oberbergischen Kreises

Das Gesetz zur Neugliederung des Oberbergischen Kreises wurde am 2. Juni 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im damaligen Oberbergischen Kreis neu. Es fanden dabei vor allem Grenzkorrekturen statt, es entstanden aber auch neue Gemeinden.

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Neugliederung des Oberbergischen Kreises
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Erlassen am: 2. Juni 1969
Inkrafttreten am: 1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Durch das Köln-Gesetz wurde der Oberbergische Kreis am 1. Januar 1975 vergrößert und noch einmal neu gegliedert.

Kurzbeschreibung

I. AbschnittGebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
§ 1Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Gimborn, Marienheide, Lieberhausen, Bergneustadt, Denklingen, Wiehl und Bielstein in die Stadt Gummersbach
§ 2Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Gummersbach, Denklingen und Lieberhausen in die Stadt Bergneustadt
§ 3Zusammenschluss von Denklingen und Eckenhagen zur neuen Gemeinde Reichshof, Eingliederungen von Flurstücken der Gemeinden Lieberhausen, Waldbröl, Nümbrecht und Wiehl
§ 4Zusammenschluss von Marienberghausen und Nümbrecht zur neuen Gemeinde Homburg (später Nümbrecht), Eingliederung von Flurstücken der Stadt Waldbröl
§ 5Zusammenschluss der Gemeinden Bielstein und Wiehl zur neuen Gemeinde Wiehl, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Denklingen
§ 6Eingliederungen von Flurstücken der Gemeinden Bielstein und Gummersbach in die Gemeinde Ründeroth
§ 7Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Denklingen in die Stadt Waldbröl
§ 8Auflösung der Gemeinde Lieberhausen, Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Gummersbach
II. AbschnittSchlussvorschriften
§ 9Bestimmungen
§ 10Auflösung von Schul- und Sportverbänden
§ 11Zuordnung von Homburg und Reichshof zum Amtsgericht Waldbröl sowie von Wiehl zum Amtsgericht Gummersbach, Aufhebung des Amtsgerichts Wiehl
§ 12Neuwahlen der Gemeinderäte von Gummersbach, Bergneustadt, Ründeroth und Gimborn
§ 13Neuwahlen der Gemeinderäte von Homburg, Reichshof und Wiehl
§ 14Inkrafttreten am 1. Juli 1969
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