Gerichtsbezirk Weipert

Der Gerichtsbezirk Weipert (tschechisch: soudní okres Vejprty) war ein dem Bezirksgericht Weipert unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im westlichen Teil Nordböhmens im Okres Chomutov. Zentrum des Gerichtsbezirks war der Ort Weipert (Vejprty). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Weipert
(tschechisch: soudní okres Vejprty)
Basisdaten
KronlandBöhmen
BezirkPreßnitz
Sitz des GerichtsWeipert (Vejprty)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht Brüx
Fläche56,51 km2
(1910)
Einwohner17,501
Aufgelöst1919
Abgetreten anTschechoslowakei


Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Auf dem Gebiet des späteren Gerichtsbezirks Weipert entstand zunächst der Gerichtsbezirk Preßnitz, der zum Kreis Saaz gehörte und 1854 aus den 21 Katastralgemeinden Bettlern, Christofhammer, Dörnsdorf, Köstelwald, Kunau, Kupferberg, Neudörfl, Oberhals, Pleil, Pöllma, Preßnitz, Reischdorf, Rödling, Schmiedeberg, Steingrün, Tribischl, Weigensdorf, Weipert, Wohlau, Zieberle und Zobietitz gebildet wurde.[2] Der Gerichtsbezirk Preßnitz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Duppau und Kaaden den Bezirk Kaaden.[4] 1901 wurde die Abspaltung der Gemeinden Pleil, Schmiedeberg und Weipert beschlossen, wobei für diese Gemeinden der Gerichtsbezirk Weipert gebildet wurde.[5] Das Bezirksgericht Weipert nahm in der Folge am 1. Juni 1902 seine Tätigkeit auf.[6] Per 1. Oktober wurde Preßnitz zu einer eigenen Bezirkshauptmannschaft erhoben, die aus den Gerichtsbezirken Preßnitz und Weipert gebildet wurde.[7]

Der Gerichtsbezirk Weipert wies 1910 eine Bevölkerung von 17.501 Personen auf, von denen 16.878 Deutsch und nur 45 Personen Tschechisch[8] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 578 Anderssprachige oder Staatsfremde.[9]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Weipert vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Preßnitz und danach dem Landkreis Sankt Joachimsthal bzw. des Sudetenland zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil des Okres Chomutov, zu dem es bis heute gehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Ústecký kraj wahrgenommen, zudem das Gebiet um Weipert seit Beginn des 21. Jahrhunderts mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste Ende 1914 die drei Gemeinden Pleil (Černý Potok), Schmiedeberg (Kovářská) und Weipert (Vejprty).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1901, LXXXIII. Stück, Nr. 188: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Weipert in Böhmen“
  6. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1902, XLII. Stück, Nr. 96: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Activirung des Bezirksgerichtes in Weipert“
  7. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1906, LXXXIV. Stück, Nr. 183: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Preßnitz“
  8. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  9. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 339

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)
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