Gerichtsbezirk Sarnthal

Der Gerichtsbezirk Sarnthal war ein dem Bezirksgericht Sarnthal unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Gerichtsbezirk umfasste das Sarntal und gehörte zum Bezirk Bozen. Der Gerichtsbezirk gehörte dabei zu den bevölkerungsärmsten Gerichtsbezirken Tirols. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten. Das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks Sarnthal ist heute Teil der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Sarnthal
Basisdaten
BundeslandTirol
BezirkBozen
Sitz des GerichtsSarnthein
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht Bozen
Fläche302,50 km2
(1910)
Einwohner3.881
Aufgelöst1919
Abgetreten anItalien


Geschichte

Der Gerichtsbezirk Sarnthal wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die vier Gemeinden Durnholz, Pens, Reinswald und Sarnthein.[1]

Der Gerichtsbezirk Sarnthal bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Bozen, Kaltern, Klausen, Neumarkt und Kastelruth den Bezirk Bozen.[3] Der Gerichtsbezirk wies 1869 eine Bevölkerung von 3.677 Personen auf.[4]

1910 wurden für den Gerichtsbezirk 3.881 Personen ausgewiesen, von denen 3.842 Deutsch (89,0 %) und 21 Italienisch oder Ladinisch (0,5 %) als Umgangssprache angaben.[5]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Sarnthal zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste vor dem Ende des Ersten Weltkriegs lediglich die Gemeinde Sarnthal, wobei die ursprünglich vier selbständigen Gemeinden des Tals zu einer Gemeinde zusammengeschlossen worden waren.

Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 12
  5. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 16

Literatur

  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)
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