Gerichtsbezirk Kalwarya

Der Gerichtsbezirk Kalwarya war ein dem Bezirksgericht Kalwarya unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Er umfasste Gebiete im Westen Galiziens. Zentrum und Gerichtssitz des Gerichtsbezirks war die Stadt Kalwarya. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Polen abtreten. Das Gebiet ist heute Teil der Woiwodschaft Kleinpolen.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Kalwarya
Basisdaten
KronlandGalizien und Lodomerien
BezirkWadowice
Sitz des GerichtsKalwarya
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht Wadowice
Fläche233,83 km2
(1900)
Einwohner29.909
Aufgelöst1919
Abgetreten anPolen


Geschichte

Nachdem im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden waren, legten die Ministerien des Inneren, der Finanz und der Justiz 1854 die neue Verwaltungs- und Justizeinteilung fest. Auf oberster Ebene wurden die beiden Verwaltungsgebiete Krakau (Westgalizien) und Lemberg (Ostgalizien) geschaffen, darunter folgten die Kreise und die Bezirke. Bei den Bezirksämtern handelte es sich vorerst um gemischte Behörden, denen Aufgaben der Politik, Verwaltung und Justiz zukamen. Die Bezirksgerichte waren dabei Teil der Bezirksämter und der Gerichtsbezirk deckungsgleich mit dem Verwaltungsbezirk.[1]

Per 29. September 1855 nahmen diese gemischten Bezirksämter ihre Arbeit auf,[2] wobei der Gerichtsbezirk Kalwarya im Verwaltungsgebiet Krakau aus den Gemeinden Baczyn, Barwałd Górny, Bęczyn mit Bęczynek, Biertowice, Brody mit Solca, Brzezinka, Brzeźnica mit Pasieka, Bugaj, Dąbrówka, Harbutowice, Izdebnik, Jaśkowice, Jastrzębia, Kalwarya, Kopytówka, Lanckorona, Lencze Górne, Leśnica, Marcyporęba, Nowe Dwory mit Owsianka, Palcza, Paszkówka mit Pobiedr, Podchybie mit Podolany, Pozowice, Przytkowice, Skawinki, Sosnowice, Stanisław Dolny, Stanisław Górny, Stronie, Stryszów, Sułkowice, Wysoka ad Kalwarya, Zachełmna und Zakrzów gebildet wurde. Im Gerichtsbezirk lebten dabei zu dieser Zeit 24.167 Menschen auf einer Fläche von 4,8 Quadratklaftern. In den Justizbereichen Verbrechen und Vergehen unterstand der Gerichtsbezirk dem Bezirksamt bzw. Bezirksgericht Myślenice, zuständiger Gerichtshof erster Instanz wurde das Landesgericht Krakau. Daneben existierte noch eine Einteilung in Kreise, wobei der Bezirk Kalwarya gemeinsam mit den Bezirken Andrychów, Biała, Jordanów, Kenty, Maków, Milówka, Myślenice, Oświęcim, Seypusch, Skawina, Ślemień und Wadowice den Kreis Wadowice bildete.[1]

Nachdem die Kreisämter mit Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[3] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieben und die „reinen“ Bezirksgerichte per 28. Februar 1867 ihren Dienst aufnahmen,[5] fasste man die mehrere Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen. Der Gerichtsbezirk Kalwarya wurde dadurch 1867 zusammen mit den Gerichtsbezirken Andrychów, Maków, Oświęcim, Skawina, Ślemień und Wadowice Teil des Bezirks Wadowice.[6]

Im Zuge weitreichender Änderungen im Gebietsumfang der Gerichtsbezirke Galiziens musste der Gerichtsbezirk Kalwarya per 1. August 1878 die Gemeinde und Gutsgebiete Biertowice und Sułkowice an den Gerichtsbezirk Wadowice abtreten, im Gegenzug trat der Gerichtsbezirk Skawina die Gemeinden Borek Szlachecki, Facimiech, Gołuchowice, Krzęcin, Zelczyna, Ochodza, Polanka Hallera und Grabie ad Polanka Haller an den Gerichtsbezirk Kalwarya ab.[7]

Die Gemeinden und Gutsgebiete Borek Szlachecki, Facimiech, Gołuchowice, Ochodza, Zelczyna, Krzęcin und Polanka Hallera wurden jedoch per 1. Jänner 1899 wieder dem Gerichtsbezirk Skawina zugeschlagen.[8] Im Zuge der Schaffung des Kreisgerichtes Wadowice wurde der Gerichtsbezirk Kalwarya per 1. Mai 1882 diesem unterstellt und aus dem Zuständigkeitsbereich des Landesgerichts Krakau ausgeschieden.[9][10]

Der Gerichtsbezirk Kalwarya bestand bei der Volkszählung 1900 nach den Gebietsverschiebungen und Gemeindezusammenlegungen aus den 35 Gemeinden bzw. Gutsgebieten Baczyn, Barwałd Górny, Bęczyn, Brody, Brzezinka, Bugaj, Dąbrówka, Harbutowice, Izdebnik, Jaśkowice, Jastrzębia, Kalwarya, Kopytówka, Lanckorona, Leńcze Górne, Leśnica, Palcza, Paszkówka, Podchybie, Podolany, Pozowice, Przytkowice, Skawinki, Sosnowice, Stanisław Dolny, Stanisław Górny, Stronie, Stryszów, Wysoka, Zachełmna, Zakrzów, Zarzyce Małe, Zarzyce Wielkie und Zebrzydowice. Hatte die Bevölkerung 1890 noch Menschen 33.444 Menschen umfasst, so war sie durch die Gebietsverluste bis 1900 auf 29.909 Menschen gesunken. Auf dem 233,83 km² großen Gebiet lebten dabei fast ausschließlich Menschen mit polnischer Umgangssprache und römisch-katholischem Glauben, lediglich in Kalwarya bestand eine größere jüdische Gemeinde.

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 111 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der Königreiche Galizien und Lodomerien, mit dem Großherzogthume Krakau und den Herzogthümern Auschwitz und Zator“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 90: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 36: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Sprengel des Oberlandesgerichtes Krakau“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1891, XII. Stück, Nr. 39: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  7. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1878, V. Stück, Nr. 15: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend Aenderungen des Gebietsumfanges mehrerer Bezirksgerichts- und Gerichtshofs-Sprengel in den Königreichen Galizien und Lodomerien und dem Großherzogthume Krakau“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1898, XXIV. Stück, Nr. 67: „Verordnung des Justizministeriums vom 20. April 1898“
  9. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1879, XXXI. Stück, Nr. 85: „Verordnung des Justizministeriums vom 27. Mai 1879, betreffend die Einrichtung des Kreisgerichtes Wadowice im Königreiche Galizien und Lodomerien“
  10. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1882, IV. Stück, Nr. 15: „Verordnung des Justizministeriums vom 25. Jänner 1882, betreffend die Activierung des Kreisgerichtes Wadowice im Königreiche Galizien“

Literatur

  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium der im österreichischen Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1893
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900. XII. Galizien, Wien 1907
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