Gerichtsbezirk Fügen

Der Gerichtsbezirk Fügen war ein dem Bezirksgericht Fügen unterstehender Gerichtsbezirk im österreichischen Bundesland Tirol. Der Gerichtsbezirk wurde per 31. Mai 1923 aufgelassen und das zugehörige Gebiet dem Gerichtsbezirk Zell am Ziller zugeschlagen.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Fügen
Basisdaten
BundeslandTirol
BezirkSchwaz
Sitz des GerichtsFügen
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht Innsbruck
Fläche189,34 km2
(1910)
Einwohner5.109
Aufgelöst31. Mai 1923
Zugeteilt zuZell am Ziller


Geschichte

Der Gerichtsbezirk Fügen wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die zehn Gemeinden Fügen, Fügenberg, Gattererberg, Hart, Pongratzenberg, Ried, Schlitters, Stumm, Stummerberg und Uderns.[1]

Der Gerichtsbezirk Fügen bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Zell und Schwaz den Bezirk Schwaz.[3]

Mit der Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923 wurde der Gerichtsbezirk Fügen aufgelöst und sein Gebiet dem Gerichtsbezirk Zell zugeschlagen. Per 1. Juni 1923 wurden dadurch alle zum Gerichtsbezirk Fügen gehörigen Gemeinden Teil des Gerichtsbezirks Zell.[4]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel Fügen umfasste unverändert bis 1923 dieselben zehn Gemeinden wie 1849:

Fügen, Fügenberg, Gattererberg, Hart, Pongratzenberg, Ried, Schlitters, Stumm, Stummerberg und Uderns.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten (Bundesgesetzblatt Nr. 187, 1923)
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