Gerichtsbezirk Donaustadt

Der Gerichtsbezirk Donaustadt ist ein dem Bezirksgericht Donaustadt unterstehender Gerichtsbezirk in Wien. Der Gerichtsbezirk wurde 1985/86 durch Abtrennung vom Gerichtsbezirk Floridsdorf geschaffen und umfasst den gesamten 22. Wiener Gemeindebezirk Donaustadt.

Gerichtsbezirk
Donaustadt
Donaustadt
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Donaustadt
 Landesgericht Wien
Basisdaten
BundeslandWien
GemeindebezirkDonaustadt
Sitz des GerichtsDonaustadt
Kennziffer900K
zuständiges Landesgericht Wien
Fläche102,30 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner212.658
(1. Jänner 2023)

Geschichte

Die Gebiete des heutigen Gemeindebezirks Donaustadt war ursprünglich Teil des niederösterreichischen Gerichtsbezirks Großenzersdorf.[1] Auch nach der Eingemeindung weiter Gebiete Niederösterreichs zu Groß-Wien im Zuge der nationalsozialistischen Verwaltungsänderung blieben die heutigen Teile der Donaustadt Teil des Gerichtsbezirks Großenzersdorf.

Im Zuge der endgültigen Eingemeindung des Bezirks 1954 wurde die neue Bezirksfläche des 22. Wiener Gemeindebezirks vom Gerichtsbezirk Großenzersdorf abgetrennt und per 1. Jänner 1955 dem Gerichtsbezirk Floridsdorf zugeschlagen.[2] 1985 legte die Bundesregierung die Errichtung des Bezirksgerichtes Donaustadt fest, womit die Donaustadt vom Gerichtsbezirk Floridsdorf abgetrennt und zu einem eigenen Gerichtsbezirk erhoben wurde.[3] Donaustadt ist heute der flächenmäßig größte Gerichtsbezirk der Bundeshauptstadt Wien und besitzt österreichweit die einzige gerichtliche Auktionshalle.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. k. k. statistischen Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repetorium des Erzherzogthumes Oesterreich unter der Enns. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1869. Wien 1871
  2. BGBl. Nr. 200/1954: „Verordnung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Justiz vom 28. Juli 1954 über die Bezirksgerichte in der Stadt Wien und in einzelnen Gebieten des Bundeslandes Niederösterreich.“
  3. BGBl. Nr. 203/1985: „Bundesgesetz vom 9. Mai 1985 über die Errichtung des Bezirksgerichtes Donaustadt sowie die Organisation der Bezirksgerichte in Wien (Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien)“

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