Gerhard Weber (Sportfunktionär)

Gerhard Friedrich Weber (* 30. Juni 1881 in Hamburg; † nach 1934) war ein deutscher Jurist und dritter Präsident des Deutschen Tennis Bundes.

Leben

Weber wurde bereits im Alter von fünf Jahren Mitglied des Harvestehuder Lawn Tennis Clubs, als dieser von seinem Vater, dem Hamburger Kaufmann Justus Christian Heinrich Weber, mitgegründet wurde. 1901, 1902 und 1905 gewann er die Klubmeisterschaften und trat 1906 in den Vorstand ein. Nach Abschluss seines Jurastudiums wurde Weber ab Juni 1907 als Assessor zugelassen.[1] Im selben Jahr wurde er Beisitzer in der Hamburger Tennis-Gilde, 1919 deren Vorsitzender. Von 1925 bis 1934 war er Präsident des Deutschen Tennis Bundes. 1934 wurde Weber anlässlich dessen letzter Bundessitzung die Ehrenmitgliedschaft übertragen.[2] Er war auch Vorsitzender des Eisbahn-Vereins vor dem Dammthor bis zu dessen Auflösung im Oktober 1933.

Gerhard Weber verlobte sich im Juni 1907 mit Helene Mathilde Eugenie Elisabeth Hachfeld.[3] Die Hochzeit fand im September 1908 statt. 1909 und 1913 wurden Söhne geboren.

1943 fand ehrengerichtliches Verfahren gegen den Rechtsanwalt Dr. Gerhard Weber wegen Vergehens gegen die Rechtsanwaltsordnung statt.[4]

  • Toralf Blitzer: Die Präsidenten des Deutschen Tennis Bundes. In: Deutscher Tennis Bund (Hrsg.): Tennis in Deutschland. Von den Anfängen bis 2002. Duncker & Humblot, Berlin 2002, ISBN 3-428-10846-9. S. 288–292
  • Präsidenten von 1902 bis heute. Deutscher Tennis Bund, abgerufen am 7. Dezember 2014.

Einzelnachweise

  1. Ernennung. In: Hamburgischer Correspondent. 13. Juni 1907, Abend-Ausgabe, Beilage, S. 5, (Zulassung als RA im November, Digitalisat)
  2. Sport-Rundschau. Im Tennissport. In: Hamburger Tageblatt. 8. März 1934, S. 3,(Digitalisat)
  3. Familien-Nachrichten. In: Hamburgischer Correspondent. 17. Juli 1907, S. 4, (Digitalisat)
  4. Staatsarchiv Hamburg. 213-8 (General-)Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht - Verwaltung, 1913-1998, 652 Ehrengerichtliches Verfahren …
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