Genickstich
Als Genickstich wird eine Methode zur Tötung von Tieren bezeichnet, bei dem mit einem spitzen scharfen Gegenstand im ersten Kopfgelenk das Rückenmark durchtrennt wird. Bis 1875 waren ein stumpfer Schlag auf den Kopf und ein anschließender Genickstich die einzige Schlachtungsart.[1] Heute ist der Genickstich als Methode zur Schlachtung in der EU nicht zugelassen, da eine Fehlbetäubung damit kaschiert wird.[2]
Die Methode ist zur Tötung von Aalen ohne zusätzliche Betäubung zugelassen.[3] In der Jägerei der Genickstich vor allem bei Rehen („Abnicken“) durchgeführt, wobei spezielle Messer (Nicker) eingesetzt werden. Beim Stierkampf wird der Genickstich mit einem Degen (estoque de descabellar) vollzogen.
Einzelnachweise
- Barbara Venerito: Antischächtbewegung und Antisemitismus in Deutschland von 1867 bis 1914. Diss. FU Berlin 2018, S. 74
- Handbuch Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung. AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV), Dezember 2019, S. 78.
- Holmer Kuhlmann et al.: Zum tierschutzgerechten Betäuben und Töten von Aal. In: Inf. Fischw. Fischereiforsch. Band 48, 2001, S. 82.
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