Gelegenheitsursache

Unter Gelegenheitsursache versteht man im deutschen Sozialrecht eine Ursache, die für den Eintritt eines Schadens zwar ursächlich, aber nicht rechtserheblich ist.[1][2]

Die Abgrenzung einer Gelegenheitsursache nach der im Sozialrecht herrschenden Theorie von der wesentlichen Bedingung kann insbesondere bei der gutachterlichen Bewertung von Arbeitsunfällen bedeutsam sein.

Einzelnachweise

  1. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - Az. B 2 U 1/05 R Rz. 17 ff.
  2. Gelegenheitsursache Webseite der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, abgerufen am 5. Juli 2016

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