Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Über eine Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (englisch Reform of the United Nations Security Council) wird seit Beginn der 1990er Jahre in Politik und Politikwissenschaft diskutiert. Seit der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan 2003 einen Prozess zur Reform der Vereinten Nationen auf den Weg brachte, ist die Reform des UN-Sicherheitsrats Teil dieser Debatte.

Sitzungssaal des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Eine Reform des UN-Sicherheitsrats nach Art. 108 der UN-Charta benötigt eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in der UN-Generalversammlung. Damit eine solche Reform in Kraft treten kann, muss sie anschließend außerdem von zwei Dritteln der UN-Mitgliedstaaten und den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates (P5) ratifiziert werden. Die Blockademöglichkeit der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats erschwert die Reform des Sicherheitsrats in besonderer Weise.

Die diskutierten Veränderungen umfassen im Wesentlichen fünf Themenbereiche: Kategorien der Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat, die Frage des Vetorechts der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die Ausgewogenheit der regionalen Repräsentation, die Größe und Arbeitsweise des reformierten Sicherheitsrats und das Verhältnis des Sicherheitsrats zur UN-Generalversammlung.

Reformen des Sicherheitsrats in der Vergangenheit

Zwischen 1946 und der ersten Reform des UNO-Sicherheitsrats hatte das Gremium 11 Sitze, davon fünf ständige. Da sich im Rahmen des Dekolonisationsprozesses in den ersten zwanzig Jahren ihrer Existenz die Zahl der UN-Mitglieder mehr als verdoppelte, wurden die Stimmen nach einer Vergrößerung des UNO-Sicherheitsrats und einer gleichmäßigeren geografischen Verteilung der Sitze schon in den sechziger Jahren laut. Die Bewegung der Blockfreien Staaten bekam im Jahr 1963 eine Mehrheit in der Generalversammlung für eine Erweiterung des Sicherheitsrats. Bei Enthaltung Großbritanniens und der USA und gegen die Stimmen Frankreichs und der UdSSR wurde die Resolution 1991 mit übergroßer Mehrheit angenommen.[1] Schließlich ratifizierten aber nicht nur mehr als zwei Drittel der UNO-Mitglieder, sondern auch die fünf ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat die Resolution, sodass die Erweiterung des Sicherheitsrats erfolgreich war.

Reformvorschläge nach dem Ost-West-Konflikt

Eine neue Debatte über die Reform des UNO-Sicherheitsrats entbrannte nach dem Ende des Ost-West-Konflikts vor dem Hintergrund der irakischen Invasion in Kuwait im August 1990. Resolution 678 des UN-Sicherheitsrates gab der US-amerikanisch geführten Koalition zur Befreiung Kuwaits das Recht alle nötigen Mittel einzusetzen, um die irakische Armee zurückzudrängen. Mit diesem ersten durch den Sicherheitsrat initiierten Peacebuilding-Einsatz mehrten sich auch die Stimmen, die eine Reform des Gremiums forderten. Im Dezember 1992 forderten Indien und Japan in der Generalversammlung den Generalsekretär der Vereinten Nationen dazu auf, Vorschläge für eine Reform des Sicherheitsrats zu machen.[2]

Nachdem ein Großteil der Mitglieder der Vereinten Nationen Vorschläge zur Reform des Sicherheitsrats eingereicht hatten, setzte die Generalversammlung die Open ended working group on the question of equitable representation on and increase in the membership of the Security Council and other matters related to the Security Council ein. Damit hatte sich die Reform des Sicherheitsrats in den Vereinten Nationen institutionalisiert.

Commission on Global Governance

Die Commission on Global Governance machte in ihrem 1995 vorgelegten und kontrovers diskutierten Bericht Our Global Neighbourhood auch Vorschläge zur Reform des UNO-Sicherheitsrats. Die Kommission benannte den schlechten Repräsentationsgrad des Sicherheitsrats als Problem, welches zu einer Legitimationskrise des wichtigsten UNO-Organs führe. Der Vorschlag der Kommission sieht acht neue Sitze, darunter bis zu fünf ständige Sitze ohne Vetorecht, vor. Der Bericht mahnt eine ausgewogene regionale Repräsentation und die Berücksichtigung der weltweit größten Volkswirtschaften an. Die Verteilung der nichtständigen Sitze bleibt bei dem Vorschlag der Commission on Global Governance unklar.

Razali-Plan

Im März 1997, die Open ended working group hatte bereits drei Jahre lang existiert, legte der malaysische Diplomat Razali Ismail einen Vorschlag für eine Reform des Sicherheitsrats vor, von dem er hoffte, er sei mehrheitsfähig. Er sah für Deutschland, Japan, ein afrikanisches, asiatisches und lateinamerikanisches Land je einen neuen ständigen Sitz ohne Vetorecht vor. Die Zahl der nicht ständigen Sitze sollte von bislang 10 auf 14 erhöht werden, mit je einem neuen Sitz für Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa. Eine Mehrheit für Razalis Vorschlag zeichnete sich jedoch nicht ab. Bis 1997 erarbeitete die OEWG eine Vielzahl an Reformvorschlägen, vor allem zum Cluster I, wobei sich im Rahmen der Sitzungen nur schwerlich eindeutige Bekenntnisse und Mehrheiten der Teilnehmer festmachen ließen. Dies bedeutete, dass innerhalb der Arbeitsgruppe eine Reihe von Vorschlägen diskutiert wurde, ohne dass es ein abschließendes Verhandlungsergebnis gegeben hätte, was als Grundlage für die Generalversammlung hätte dienen können. Die Modelle zur Erweiterung des SR fallen dabei unterschiedlich aus. Einige sehen eine Anhebung ständiger und nicht ständiger Sitze vor, die sowohl von Industriestaaten als auch Angehörigen der Entwicklungsländer zu besetzen seien: zwei zusätzliche ständige Mitglieder und bis zu acht nicht ständige. Auch in Bezug auf den Gebrauch des Vetos gab es unterschiedliche Meinungen. Einige befürworteten die Ausweitung des Vetos auf neue, ständige Mitglieder, andere hingegen sahen im Vetorecht an sich ein undemokratisches Privileg, das nach Ende des Kalten Kriegs abgeschafft gehörte.[3]

Modelle des High-level-Panel on Threats, Challenges and Change

Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 stellte sich auf neue Weise die Frage, wie mithilfe des Sicherheitsrats kollektive Sicherheit gewährleistet werden kann. UN-Generalsekretär Kofi Annan setzte deshalb im Jahr 2003 das High-level Panel of eminent personalities ein, welches unter anderem Vorschläge zur Reform der Vereinten Nationen machen sollte. Da man sich innerhalb des Gremiums nicht einigen konnte, wurden zwei verschiedene Vorschläge zur Reform des Sicherheitsrats vorgelegt. Beide Modelle sehen eine Erweiterung des Sicherheitsrats auf 24 Mitglieder vor. Modell A sieht sechs neue ständige Sitze ohne Vetorecht vor, während Modell B vorsieht, keine weiteren ständigen Sitze einzurichten und stattdessen acht der neun neuen Sitze als quasi-permanente Sitze auszugestalten, die für vier Jahre besetzt werden und bei denen eine unmittelbare Kandidatur möglich ist.

Vorschlag der G4

Im Juli 2005 machten die G4-Staaten Brasilien, Deutschland, Indien und Japan, die alle spätestens seit Mitte der neunziger Jahre als potentielle Kandidaten für einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat gehandelt werden, einen Vorschlag zur Reform des Sicherheitsrats. Ebenso wie der Razali-Plan sieht er sechs neue ständige Sitze ohne Vetorecht vor, vier davon für die G4-Staaten und zwei für afrikanische Länder. Die Anzahl nichtständiger Sitze soll um vier (um jeweils einem Sitz für die lateinamerikanische, die asiatische, die afrikanische und die osteuropäische Gruppe) erhöht werden, sodass der Sicherheitsrat nach diesem Modell insgesamt 25 Mitglieder umfassen würde.[4]

Uniting for Consensus

Unter der Führung Italiens trat kurz nach der Vorstellung des G4-Modells eine Gruppe von Staaten unter dem Namen Uniting for Consensus in Erscheinung. In der Gruppe sind Staaten vereint, die mit der Kandidatur neuer ständiger Mitglieder im Sicherheitsrat ihre Rolle im internationalen System bedroht sehen. Deren Vorschlag lehnt die Einrichtung neuer ständiger Sitze im Sicherheitsrat ab und plädiert stattdessen für die Schaffung zehn neuer nichtständiger Sitze und für die Wiederwahlmöglichkeit bei den dann zwanzig nichtständigen Sitzen.

Vorschlag der Afrikanischen Union

Die afrikanischen Staaten als zweitgrößte Regionalgruppe der Vereinten Nationen brachten 2005 ebenfalls einen eigenen Vorschlag in die Debatte ein. Dieser fordert bei einer neuen Größe des Sicherheitsrats von 26 Sitzen sechs neue ständige Sitze mit Vetorecht, je zwei für Afrika und Asien und einen für Westeuropa und Lateinamerika. Da die Schaffung neuer ständiger Sitze mit Vetorecht aber insbesondere von den P5 abgelehnt wird, hat dieser Vorschlag von vornherein keine Chance auf Umsetzung.[5]

Die L69-Gruppe

Diese Gruppe formierte sich 2007 unter der Führung Indiens und reichte als Vertreter von damals zunächst 27 Staaten einen noch eher allgemein gehaltenen Vorschlag zur Erweiterung des SR in beiden Kategorien (ständige und nichtständige Mitglieder) ein, verbunden mit einer gerechteren geografischen Verteilung und unter Berücksichtigung der Entwicklungs- und Schwellenländer. Dem Vorschlag zufolge sollen Sitze für eine ständige Mitgliedschaft auf Afrika, Asien, Lateinamerika, Westeuropa und andere Staaten entfallen; unter den nichtständigen Mitgliedern soll es einen zusätzlichen Sitz nach dem Rotationsprinzip für kleine Inselstaaten geben. Eine Gesamtzahl von etwa 25 Mitgliedern wird als optimal angesehen, wobei die Arbeitsmethoden des SR entsprechend anzupassen sind.[3]

Der Französisch-Mexikanische Vorschlag von 2013

Ausgehend von einem Aufruf des französischen Staatspräsidenten Francois Hollande bei einer UN-Vollversammlungs-Debatte im Jahr 2013 und gefolgt von einem Gastkommentar des französischen Außenministers Laurent Fabius in der NYT[6] entstand die gemeinsame französisch-mexikanische Deklaration, nach der die P5 in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auf das Vetorecht verzichten sollten.[7][8]

Der Vorschlag der ACT-Gruppe (u. a. Liechtenstein) von 2015

Die ACT-Gruppe (Accountability, Coherence and Transparency Group), eine Gruppe von 27 kleinen und mittelgroßen Staaten, schlug einen Verhaltenskodex vor. Der Verhaltenskodex ist ein Aufruf, Maßnahmen des Sicherheitsrats in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu unterstützen und nicht gegen glaubwürdige Resolutionen des Sicherheitsrats in solchen Fällen zu stimmen.[7][9] Die ständige Vertretung von Liechtenstein verteilte eine schriftliche Ausfertigung dieses Verhaltenskodexes. Damit wurden alle Mitgliedsstaaten im September 2015 förmlich dazu eingeladen, dem Verhaltenskodex zuzustimmen.

Aktuelle Gespräche (2023/24)

Im Rahmen der 78. Vollversammlung der Vereinten Nationen wurden am 13./14. Dezember 2023 die Verhandlungen zwischen den Ländern zur Reform des Sicherheitsrates wiederaufgenommen. Die Verhandlungen werden schriftlich auf einer Internetplattform abgebildet.[10] Zwischen den offiziellen Verhandlungstagen soll es genügend Zeit zum Austausch zwischen den Ländern geben. Die Verhandlungen gehen von fünf thematischen Clustern aus, die Kuwait und Österreich als Mediatoren einbringen: 1. Anzahl nicht ständiger Mitglieder, 2. Vetorecht, 3. Regionale Repräsentativität, 4. Größe und Arbeitsmethoden, 5. Verhältnis zur Vollversammlung. Es soll dabei auf Divergenzen und Konvergenzen zwischen den Verhandlungspositionen sowie um Ausgleich zwischen Divergenzen geachtet werden. Ziel ist ein deutlicher Fortschritt in den Gesprächen bis Anfang Juni 2024. Beteiligt sind Einzelländer und Länder als Sprecher von Ländergruppen.

Am 13. und 14. Dezember 2023 gab es Redebeiträge von sechs Ländergruppen und 44 Ländern.[11] Es gab Konsens über die Stärkung der Länder in Afrika, Asien sowie mittlerer, kleiner und kleinster Länder im Sicherheitsrat. Eine Erhöhung der Mitgliedszahl wird sowohl für die ständigen als auch für die nicht ständigen Sitze erwogen. Das Vetorecht wurde mehrheitlich abgelehnt, wobei die Positionen von Beibehaltung über Suspendierung in bestimmten Situationen (wie die Beteiligung eines ständigen Mitglieds an gewalttätigen Konflikten oder der Vorwurf des Genozids gegen eine Vetomacht) bis hin zur Abschaffung reichen.[12]

Am 22. Januar 2024 brachten die Länder Mexiko und Lichtenstein zwei Vorschläge ein, die die Repräsentativität des Sicherheitsrats stärken und das Vetorecht der ständigen Mitglieder in einem längerfristigen konsensualen Vorgehen eindämmen sollen. Im Kern geht es um eine Flexibilisierung der Mitgliedszeit, eine Bildung regionaler Gruppen und eine jährliche Überprüfung durch die Vollversammlung.[13] Dreißig Länder und fünf Ländergruppen übernahmen Redebeiträge.[14]

Am 15. und 16. Februar 2024 meldeten sich am Vormittag sieben Ländergruppen[15] und 21 Länder[16] zu Wort.[17] Am Nachmittag sprachen zehn Ländervertreter.[18] Am 16. Februar 2024 gaben am Vormittag fünf Ländergruppen[19] sowie 13 Ländervertreter[20] ihre Statements ab. Es wurde das Modell der L69 diskutiert.

Die wichtigsten kritischen Einwände kamen vom Mitgliedsland China: Hiernach muss die Reform des Sicherheitsrats die Grundsätze des regionalen Gleichgewichts, der Fairness und Gerechtigkeit, des demokratischen Fortschritts und der wirksamen Arbeitsweise beachten. China sieht bei einer festen Zahl von Sitzen die Chancen der einzelnen Länder, einen Sitz zu erlangen, als sehr ungleichmäßig verteilt an. Von diesem Nachteil seien vor allem Entwicklungsländer, mittlere und kleine Länder betroffen. Im Modell der L69 sei zudem der Begriff der „Schwellenländer“ nicht klar definiert. Der geforderte Ausgleich für Benachteiligungen vieler Länder der Dritten Welt in der Kolonialzeit (wie von der Afrikanischen Union gefordert) könnte im Umkehrschluss eine Benachteiligung der Kolonialländer in der künftigen Zusammensetzung des Sicherheitsrats bedeuten. Ähnliches gelte für die Mächte, die Angriffskriege führten oder geführt hätten: Sollen sie als ständige Mitglieder des künftigen Sicherheitsrat grundsätzlich ausgeschlossen werden?[21]

Die Russische Föderation befürwortet zwar den Grundsatz der ausgewogenen geographischen Vertretung in der Zusammensetzung des Sicherheitsrats, wendet aber ein, dass eine Quasiverdoppelung der Mitgliederanzahl auf dreißig bis vierzig Mitglieder die Effektivität des Sicherheitsrats stark einschränken würde. Sie spricht sich zudem gegen eine zu große Anzahl „westlicher Länder“ im Sicherheitsrat aus, deren „Blockdisziplin“ und „Herdenmentalität“ das Veto praktisch aushöhlten.[22]

Am 27. Februar 2024 stellte die Konsensgruppe ihren Vorschlag zur künftigen Zusammensetzung des Sicherheitsrats für den 18. März 2024 in Aussicht. Als provisorischen Vorschlag für den Übergang bis zu einer Aufgabe des Vetos schlägt sie folgende Sitzverteilung, ausgehend von den Regionalgruppen der UN, vor: Afrika (54 Staaten): 6 Sitze (kein Veto-Sitz), Asiatisch-pazifische Gruppe (53 Staaten): 6 Sitze (ein Veto-Sitz: China), Lateinamerikanisch-Karibische Gruppe (33 Staaten): 4 Sitze (kein Veto-Sitz), Westeuropäische Gruppe und weitere Staaten (26 Staaten): 3 Sitze (3 Veto-Sitze: Frankreich, Vereintes Königreich, Vereinigte Staaten), Osteuropäische Staaten (22 Staaten): 2 Sitze (1 Veto-Sitz: Russische Föderation), Kleine Insel-Entwicklungsländer (39 Staaten): 1 Sitz (kein Veto-Sitz).[23]

Der Vorschlag der G4 wurde im Namen von Brasilien, Deutschland, und Japan durch das Mitgliedsland Indien vorgestellt. Er sieht eine Erweiterung des Sicherheitsrats um sechs ständige und vier bis fünf nicht ständige Mitglieder vor, die durch die Vollversammlung gewählt werden sollen. Dabei sei folgender Schlüssel sinnvoll: Ständige Sitze: je zwei für Afrika bzw. den asiatisch-pazifischen Raum, je einer für Lateinamerika und die Karibik bzw. Westeuropa und andere Länder; nicht ständige Sitze: 1–2 für Afrika, je einer für den asiatisch-pazifischen Raum, Westeuropa und andere Länder, Lateinamerika und die Karibik. Die neuen permanenten Mitglieder sollen bis zur Klärung der Veto-Frage kein Veto ausüben. Nach fünfzehn Jahren soll das System überprüft werden. Jedes gewählte Mitglied soll mindestens einmal die Präsidentschaft ausüben. Die Hauptgeldgeber unter den Mitgliedsländern sollen regelmäßig zur Beratung herangezogen werden, ebenso die Präsidenten der Vollversammlung bzw. des Wirtschafts- und des Sozialausschusses der UN. Nicht ständige Mitglieder sollen eine Art Aufwandsentschädigung erhalten. Auch Regionalgruppen sollen als nicht ständige Mitglieder gewählt werden können.[24]

An der Aussprache nahmen fünf Ländergruppen[25], 15 Länder am Vormittag[26] und fünf Länder am Nachmittag[27] teil. Italien wendet für die Konsensgruppe gegen die Wahl neuer Mitglieder durch die Vollversammlung ein, dass eine solche Einsetzung der UN-Charta widersprechen könne. Auch sei ungeklärt, wie man gewählte ständige Mitglieder nach fünfzehn Jahren wieder „loswerden“ könne. Zudem verschiebe sich das Verhältnis zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern zu Lasten der zweitgenannten Gruppe. Wiewohl durch die G4 angestrebt, könne deshalb kaum die Rede von größerer Repräsentativität sein.[28] Äthiopien, das sich mit Mexiko und Liechtenstein ausgetauscht hat, spricht sich für ein weiteres Nachdenken über Rotationsmechanismen zur Einsetzung von Mitgliedern des Sicherheitsrats aus.[29] Deutschland zeigt sich offen für individuelle Modelle und hebt die Beteiligung an Friedens- und Sicherheitsmissionen der UN sowie eine ausgewogene geographische Verteilung als wichtigste Kriterien bei der Benennung von Kandidaten für den künftigen Sicherheitsrat durch die Vollversammlung hervor.[30] China lehnt einen Sicherheitsrat als erweiterten „Club der Großmächte“ ab. Die Regelung der Vetofrage könne nur im inneren Konsens der „Großen Fünf“ erfolgen.[31]

Am 7. März 2024 wurde abends eine Aussprache über das Vetosystem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, die sich am 8. März 2024 in Statements von vier Ländergruppen[32] und 17 Ländern[33] niederschlug. Anders als die Russische Föderation[34] hält Frankreich den Ausweis von Konvergenzen statt einer absoluten Konsensformel für ausreichend, um zu einem Fortschritt zu gelangen.[35] Das Vereinigte Königreich und Nordirland verweist darauf, dass es sich an den Verhaltenscodex (Code of Conduct) halte und seit 1989 kein Veto mehr eingelegt habe.[36] Weitaus die meisten Länder befürworten den französisch-mexikanischen Vorschlag und den Verhaltenscodex für Vetomächte als Mindeststandards zur Regulierung des Vetos. Japan empfiehlt allen Vetomächten, die dies noch nicht getan haben, sich baldmöglich dem Verhaltenscodex für Vetomächte anzuschließen.[37] Australien legt den Vetomächten den freiwilligen Verzicht auf das Veto nahe. Zumindest aber soll Artikel 27(3) der UN-Charta künftig auch praktische Anwendung finden.[38] Costa Rica sieht in Resolution 76,262 eine gute Basis, um die Vetohürde mit Hilfe der Vollversammlung bei Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrats wegen ungebührlichen Vetoeinsatzes zu überwinden.[39] Brasilien betrachtet das Veto mehr als Symptom und Ausdruck denn als Ursache der Lähmung der UN. Das Hauptübel sieht es in der fehlenden Repräsentativität aller geographischen Regionen unter den ständigen Mitgliedern.[40] Pakistan möchte den Internationalen Gerichtshof um Rat fragen, sobald der Sicherheitsrat wieder durch ein Veto gegen den Willen der Vollversammlung konterkariert wird.[41] Die Ukraine befürwortet eine Begrenzung des Vetos durch zwei Drittel der Mitglieder der Vollversammlung, ausgehend von Artikel 23 der UN-Charta.[42] Mexiko möchte sich auf Artikel 108 stützen, um das Veto abzuschaffen.[43]

Am 18. März 2024 stellte die Konsensgruppe ihren Reformvorschlag vor, den sie vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche aktualisiert hatte. Sie sah Konvergenzen an folgenden Punkten: 1. Mehr Zugang für unterrepräsentierte UN-Regionen. 2. Längerfristige Mitgliedschaft für Staaten, die mehr zur UN beitragen können und wollen; Neue Rotationsmechanismen für nicht geographische Ländergruppen. 3. 3/5-Mehrheit. 4. Abschaffung, zumindest aber Eindämmung des Vetos. 5. Jährliche Rechenschaftspflicht gegenüber der Vollversammlung und ständige Transparenz und Kommunikation mit Nichtmitgliedern des Sicherheitsrats und anderen Gruppierungen innerhalb der UN. Ausgehend von der aktuellen Teilung zwischen permanenten und (gewählten) befristeten Mitgliedern hält die Konsensgruppe mit Blick auf die UN-Regionen folgende Sitzverteilung für konsensfähig: Afrika Union (54 Staaten): 6 kurzfristige und 3 langfristige Sitze, Asien-Pazifik (53 Staaten): 6/3, Lateinamerika und Karibik (33 Staaten): 4/2, Westeuropa und weitere (28 Staaten): 3/1, Osteuropa (23 Staaten): 2/1, Kleine Staaten und Inselstaaten: 1; 5 permanente Sitze wie gehabt. Dies ergäbe Diskussionsbedarf, welche Länder eine Chance auf welche Sitze hätten und nach welchem Schema gewählt werden soll. Kein Staat, außer wenn er zu den Kleinen Staaten und Inselstaaten gehört, dürfe nacheinander oder gleichzeitig beide zeitlichen Kategorien von Sitzen (kürzerfristig, längerfristig) innehaben.[44]

Die Aussprache mit fünf weiteren Ländergruppen[45] und 17 Ländern[46] ergab: Konsens besteht über die Anwendung von Entscheidung 62/557 für die Arbeitsweise des Sicherheitsrats. Die Mehrheit der Staaten ist für die Abschaffung des Vetos. Die Mehrheit der Staaten möchte bald zu textbasierten Verhandlungen übergehen. Die Mehrheit der Staaten befürwortet eine ständige Mitgliedschaft statt einer zeitlichen Limitierung der Sitze und denkt über Sitze für nicht regionale Staatengruppen nach (wie zum Beispiel Europäische Union, Gruppe der Kleinen Staaten und Inselstaaten, Afrikanische Union, „Arabische“ Liga u. a.).[47]

Mehrere Einzelstaaten rückten besondere Aspekte des Reformvorschlags der Konsensgruppe in den Fokus: Polen verweist auf den grundlegenden Widerspruch zwischen Repräsentativität und Veto.[48] Indien, Brasilien und Deutschland plädieren für die Ausweitung der ständigen Mitgliedschaft bei Abschaffung des Vetos, um Machtbalance und Repräsentativität des Sicherheitsrats herzustellen.[49] Äthiopien weist auf die Nachteile für Afrika hin, sofern das Modell der geographischen UN-Regionen und das Vetorecht in Takt blieben.[50]

Chile bejaht Rotation unter gewählten Mitgliedern und befürwortet Rechenschaftspflicht gegenüber der Vollversammlung.[51] Bolivien erwägt, ob ein Widerruf der ständigen Mitgliedschaft (mit Vetorecht) durch die Vollversammlung möglich ist.[52] Japan dankt für die Anpassungsfähigkeit der Konsensgruppe, weist aber auf die Notwendigkeit hin, bestehende Unklarheiten des Vorschlags der Konsensgruppe in Hinsicht auf Anzahl und Dauer der Mitgliedschaften im Sicherheitsrat zu beseitigen. Es hebt die Beschränkung des Vetos als Mindestanforderung hervor. Die Transparenz und die Effektivität des Sicherheitsrats könnten nicht zuletzt durch eine Verbesserung des Verfahrensrechts gesteigert werden.[53]

Litauen befürwortet regelmäßige Konsultationen zwischen dem Sicherheitsrat und dem Generalsekretär sowie einen geregelten, fristgerechten Dokumentenaustausch zwischen beiden Organen der Un.[54] Der Senegal spricht sich für eine Öffnung des Sicherheitsrats für Länder, die Truppen oder Polizei für die UN stellen, aus.[55] El Salvador befürwortet ständige sub- und transregionale Mitgliedschaften/Sitze des Sicherheitsrats bei gleichzeitiger Abschaffung des Vetos.[56]

Das Vereinigte Königreich und Nordirland spricht sich für eine Ausweitung beider Kategorien von Mitgliedern auf 44 Mitglieder gemäß Art. 23 (1) der Charta aus, hält aber überregionale Gruppen für erwägenswert.[57] Die Russische Föderation denkt über längerfristige Sitze nach, hält Wahlen für keinen Weg zur Demokratisierung des Sicherheitsrats und befürwortet eine bessere geographische Verteilung der Sitze.[58]

Vorschlag des Mitgliedslandes Liechtenstein vom 22. März 2024

Am 22. März 2024 richtete Liechtenstein als ein kleiner Mitgliedsstaat einen Brief an die beiden Koordinatoren der Reform des Sicherheitsrats, Kuwait und Österreich, mit der Bitte um Bekanntgabe unter den Mitgliedsstaaten der UN. Das Schreiben enthält vor dem Hintergrund der bisherigen Gespräche unter den Mitgliedsstaaten, insbesondere zur Arbeitsweise des künftigen Sicherheitsrats, folgendes Modell zur Reform des Sicherheitsrats: 1. Einrichtung langfristiger, wiederwählbarer (quasi-permanenter) Sitze von etwa acht Jahren Dauer unter Berücksichtigung aller Weltregionen (zu Lasten des bisherigen Eurozentrismus). 2. Abschaffung oder zumindest weitmögliche Eindämmung des Veto der bisherigen permanenten Mitglieder. 3. Überprüfung der Funktionalität des neuen Modells bei der Wiederwahl langfristiger Mitglieder, um die bisherigen permanenten Mitglieder von der Qualität des neuen Sicherheitsrats zu überzeugen. Davon unberührt bleibt eine Überprüfungskonferenz der UN-Charta gemäß Artikel 109. 4. Änderung und Anpassung der Arbeitsmethoden entsprechend den Bedürfnissen des neu zusammengesetzten und erweiterten Sicherheitsrats. Der Umgang mit dem Veto soll im Rahmen der Arbeitsmethoden modifiziert werden. 5. Bei der Einsetzung von mehr langfristigen Mitgliedern erhöhen sich die Teilhabechancen kleinerer Länder am Sicherheitsrat durch kürzerfristige Sitze (also schnellere Rotation). Voraussetzung dafür ist, dass kein Land gleichzeitig oder nacheinander für beide Kategorien von Sitzen kandidieren darf.[59]

Das nächste offizielle Treffen zur Reform des Sicherheitsrates findet am 20. Mai 2024 statt.

Sonderausschuss zur UN-Charta und zur Stärkung der Vereinten Nationen

Der „Sonderausschuss zur UN-Charta und zur Stärkung der Vereinten Nationen“ besteht seit 1982 und tritt alljährlich, zumeist im Februar, zusammen. Ihm kommt eine wesentliche Rolle bei der Reform der UN und ihrer Organe, vor allem auch des Sicherheitsrats, zu.[60]

Der Sonderausschuss tagte zuletzt vom 20. bis 28. Februar 2024. Dabei befasste er sich vor dem Hintergrund der Konflikte um den Gazastreifen und auch des Einmarsches der Russischen Föderation in der Ukraine mit dem Stellenwert von Sanktionen. Für die einen sind sie ein klar zu definierendes letztes Mittel, das allerdings die Zivilbevölkerung oder Drittländer nicht verletzen soll; für andere sind sie zeitlich zu begrenzen, regelmäßig oder auch auf Antrag (beim Generalsekretär oder einem Ombudsman) zu überprüfen oder aufzuheben; für dritte sind selbst einzelne Staaten oder Staatenbünde berechtigt, ohne UN-Mandat Sanktionen gegen ein Land zu verhängen. Übereinstimmend wurden Diplomatie, Schlichtung und Mediation als friedliche Mittel zur Lösung von Konflikten hervorgehoben. Die Rolle des Internationale Gerichtshofs als Ratgeber bei Angelegenheiten, die die UN-Charta betreffen, wird von den meisten Mitgliedsstaaten anerkannt. Viele Mitgliedsländer befürworten eine stärkere Stellung des Gerichtshofs zur Klärung von Streitigkeiten zwischen den Staaten. Eine große Übereinstimmung gab es auch über den Multilateralismus als Grundsatz der UN. Die Rolle des „Sonderausschusses“ als Klammer zwischen Sicherheitsrat und Vollversammlung wurde ausgehend von der „Erklärung von Manila“[61] übereinstimmend bejaht. Vor allem seine Rolle als regelmäßig tagendes Organ der Auslegung von Rechtsfragen (Costa Rica, Argentinien, Paraguay u. a.) in Hinsicht auf die Kapitel VI und VII der UN-Charta ermöglicht die Aufnahme neuer Themen, die der Vollversammlung künftig zur alljährlichen thematischen Debatte vorgelegt werden sollen. Solche Themen sind beispielsweise die Implementierung von Sanktionen (Europäische Union), das Selbstverteidigungsrecht der Völker (Ukraine, Moldau, Georgien; Mexiko), der Schutz von Handelsschiffen vor Piraterie (Mexiko), die Bekämpfung von Verarmung (Guinea), die Neudefinition „großer und kleiner Nationen“ in der Präambel der UN-Charta (Haiti), die Immunität der UN-Gesandten (Russische Föderation, Weißrussland), die Rolle von Nichtregierungsorganisation für die UN (Nicaragua, Weißrussland, Vereintes Königreich und Nordirland u. a.), die Ächtung von „kleinen Waffen“ und die umfassende Kontrolle der Waffenherstellung von der Produktion bis zum Einsatz (Haiti) oder der Wiederaufbau eines Landes nach Beendigung eines Konflikts (Uganda). Alle Mitglieder waren für die Erstellung des „Repositorium der Gewohnheiten des Sicherheitsrats“ (durch das Mitgliedsland Japan) dankbar.[62]

Weitere Themen zur Reform des Sicherheitsrats

Am 11. März 2024 wurden die Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats in Hinsicht auf den Austausch mit dem Generalsekretär der UN vorgestellt und besprochen. Die Einschränkung des Vetos, die Verbesserung des Systems der Schriftführererschaft sowie klarere Verfahrensregeln für die Verhängung und Beendigung von Sanktionen wurde ebenso gewünscht wie eine größere Orientierung an den Fakten, eine bessere Berechenbarkeit der Entscheidungsprozesse und eine Zusammenarbeit mit den durch einen Konflikt betroffenen Ländern. Auch das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta wurde hervorgehoben.[63] Am 12. März 2024 ging es auf Antrag der Europäischen Union um eine Kooperation zwischen den UN und der EU.[64] Am 13. März 2024 stand die Rolle von Frauen und jungen Menschen bei der Prävention von Konflikten im Mittelpunkt der Debatte.[65]

Am 19. März 2024 kam es vormittags auf Initiative Japans (als Ratspräsidentschaft) zu einer Aussprache über die Verbesserung der Verfahrensweisen des Sicherheitsrats. Es beteiligten sich sechs Ländergruppen[66], zwei Vetomöchte[67] und 16 Einzelstaaten.[68]

Pressemeldungen

Indien forderte am 17. Februar 2024 im Namen von 188 Ländern die Aufgabe des Vetorechts.[69] Am 26. Februar 2024 Ortszeit beschloss die UN-Vollversammlung eine Resolution zur Regulierung des Vetogebrauchs: „Der von Liechtenstein eingebrachte und von Deutschland sowie einer Reihe weiterer Länder unterstützte Beschluss verlangt bei jedem Einsatz eines Vetos im 15-köpfigen Sicherheitsrat eine Sitzung der Vollversammlung innerhalb von zehn Tagen. In dem Gremium mit allen Vertretern der 193 Länder müssten sich der Staat oder die Staaten, die von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht haben, dann erklären. Bei der Debatte soll es um die Gründe für das Veto gehen.“ (Tagesschau)[70] Die Aussprache über die sogenannte „Veto-Initiative“ von 2023 mündete 2024 in die Folgerung des Präsidenten der Vollversammlung, dass das Veto nur noch als allerletztes Mittel eingesetzt werden solle.[71] Indien stellte am 7. März 2024 den Vorschlag der G4 vor.[72] Eine erste kritische Reaktion stammte aus Pakistan.[73] Die Konsensgruppe[74] schlug am 18. März 2024 einen Sicherheitsrat mit 26 Mitgliedern vor. Neun neue Mitglieder sollen für langfristige Sitze gewählt werden. Indien übte starke Kritik an diesem Vorschlag, nicht zuletzt deshalb, weil er Afrika weiterhin erheblich benachteilige.[75]

Vergleich von G4 und P5

Vergleich der Länder der G4 und der P5[76]
Ländername BRA CHN FRA GER IND JPN RUS U.K. U.S.
Zugehörigkeit zu G4/P5 G4 P5 P5 G4 G4 G4 P5 P5 P5
Regionalgruppe der UN Latein-Amerika und Karibik Asiatisch-Pazifischer Raum Westeuropa Westeuropa Asiatisch-Pazifischer Raum Asiatisch-Pazifischer Raum Osteuropa Westeuropa Nord-Amerika
Bevölkerungsgröße 2,7 %
7
17,9 %
2
0,9 %
20
1,1 %
19
17,9 %
1
1,6 %
11
1,9 %
9
0,9 %
21
4,2 %
3
Territorium 8 515 767 km²
5
9 596 961 km²
4
640 679 km²
42
357 114 km²
62
3 287 263 km²
7
377 973 km²
61
17 098 246 km²
1
242 495 km²
78
9 833 517 km²
3
BIP (nominal) (US$trillion) $2.12
9
$17.70
2
$3.04
7
$4.42
4
$3.73
5
$4.23
3
$1.86
11
$3.33
6
$26.94
1
BIP (Kaufkraftparität) (US$trillion) $4.02
8
$33.01
1
$3.87
9
$5.54
5
$13.03
3
$6.45
4
$4.98
6
$3.84
10
$26.85
2
Beiträge zur UN1 2,95 %
8
12,01 %
2
4,43 %
6
6,09 %
4
0,83 %
21
8,56 %
3
2,41 %
10
4,57 %
5
22,00 %
1
Beiträge zu Friedensmissionen der UN2 0,59 %
19
15,22 %
2
5,61 %
6
6,09 %
4
0,17 %
38
8,56 %
3
3,04 %
8
5,79 %
5
27,89 %
1
Friedenserhalter der UN 282
47
2,531
9
706
30
504
37
5,353
5
6
105
70
70
279
48
33
78
Militärausgaben (US$billion) $20.0
17
$292.0
2
$53.0
8
$55.8
7
$81.4
4
$46.0
10
$86.4
3
$68.5
6
$887.0
1
Größe von Armee und Paramilitär (aktiv) 366,500
13
2,185,000
1
203,250
22
183,500
27
1,455,550
2
247,150
18
1,014,000
5
148,500
34
1,388,100
3
Größe von Armee und Paramilitär (Reservisten) 1,340,000
4
510,000
9
36,300
50
28,250
53
1,155,000
5
56,000
41
2,000,000
2
80,000
35
844,950
7
Raumfahrtprogramme ja ja ja ja ja ja ja ja ja
Hubschrauberträger ja ja ja nein ja ja ja nein ja
Flugzeugträger nein ja ja nein ja nein ja ja ja
Nukleare Unterseeboote ja ja ja nein ja nein ja ja ja
Atomwaffenarsenale nein 350

3

290

4

nein3 160

7

nein 5,977

1

225

5

5,428

2

1Anteil am jährlichen UN-Budget 2Anteil an den Kosten für UN Friedenserhalt 3Deutschland hat Anteil an der Übereinkunft der NATO über die Atomwaffennutzung

Literatur

  • Johannes Bullmann: VN Sicherheitsrat und seine Reform zum Scheitern verurteilt?, Diplomica Verlag, Hamburg, ISBN 978-3-8428-7351-3.
  • Gilbert-Hanno Gornig: Völkerrecht. Verlag C.H. Beck, München 2023, S. 346–354 (Maßnahmen des Sicherheitsrats angesichts des völkerrechtlichen Gewaltverbots), 419 f. (Sicherheitsrat), 871–877 (Piraterie), 1180–1183 (Sicherheitsrat), 1716–1722 (Terrorismus, auch aus der Sicht des Sicherheitsrats). ISBN 978-3-406-79873-3.

Einzelnachweise

  1. Resolution 1991 der UN-Generalversammlung vom 17. Dezember 1963
  2. Resolution A/Res/47/62 der UN-Generalversammlung vom 11. Dezember 1992
  3. Johannes Bullmann: Der VN Sicherheitsrat und seine Reform – Zum scheitern verurteilt? Diplomica Verlag, Hamburg 2014, ISBN 978-3-8428-7351-3.
  4. Eva Mareike Schmitt: Weltordnung in der Revision. Die deutsche Politik zu der Reform des Sicherheitsrates 1990-2005. Wiesbaden 2013, S. 406.
  5. Tilman-Ulrich Pietz: Zwischen Interessen und Illusionen. Die deutsche Außenpolitik und die Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Marburg 2007, S. 36.
  6. Laurent Fabius: A Call for Self-Restraint at the U.N. New York Times 4.10.2013, abgerufen am 18. April 2022.
  7. CURE: The Veto and the UN Security Council. CURE 28.10.2019, abgerufen am 18. April 2022.
  8. CURE: Political statement on the suspension of the veto in case of mass atrocities. CURE 2013, abgerufen am 18. April 2022.
  9. CURE: ACT Better working methods for today´s UN Security Council. CURE Juni 2015, abgerufen am 18. April 2022.
  10. Offizielle digitale Plattform zur Reform des Sicherheitsrats.
  11. Vormittag: Bahrain (für die Arabische Gruppe), Saint Vincent und die Grenadinen, Dänemark (für die Nordischen Länder), Niederlande (für Benelux), Sierra Leone (für die Afrikanische Union), Brasilien, Saint Lucia (für die Karibische Union), Ägypten, Südafrika, Polen, Indonesien, Mexiko, Japan, Indien, Deutschland, Guyana, Philippinen, Kenia, Irak, Nigeria, / Nachmittag: Frankreich, China, Costa Rica, Spanien, Argentinien, Peru, Australien, Demokratische Volksrepublik Korea, Litauen, Vietnam, Bolivien (Plurinationaler Staat), UK und Nordirland, Pakistan, Senegal, Republik Korea, Malta, Chile, Kambodscha, Mongolei, Kuba, Malediven, / Vormittag: Äthiopien, Portugal, Russische Föderation, Nikaragua, Estland, Kanada, Türkei, Uganda, Syrisch-Arabische Republik.
  12. 13.12.2023, Vormittag; 13.12.2023, Nachmittag; 14.12.2023, Vormittag.
  13. Vorschlag von Mexiko; Vorschlag von Liechtenstein.
  14. Am Vormittag: Mexiko, Saint Vincent und die Grenadinen (für die L69), Japan (für G4), Belgien (für Benelux), Bahrain, Sierra Leone (für die Afrikanische Union), Ägypten, Chile, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Malaysia, Indien, Südafrika, Senegal, Äthiopien, Demokratische Volksrepublik Korea, Polen, Türkei, Georgien, Russische Föderation, Irland, Costa Rica; am Nachmittag: Liechtenstein, Bahrain (für die Arabische Gruppe), Frankreich, Mexiko, Bolivien (Plurinationaler Staat), Pakistan, Senegal, Litauen, Schweiz, Guyana, Ecuador, Costa Rica, Irland. Vgl.22.01.2024, Vormittag. 22.01.2024, Nachmittag.
  15. Saint Vincent und die Grenadinen (für L69), Sierra Leone (für die Afrikanische Union), Italien (für Konsensgruppe), Bahrain (für die Arabische Gruppe), Luxemburg (für Benelux), Dänemark (für die Nordischen Länder)
  16. Brasilien, Japan, Deutschland, Ägypten, Mexiko, Frankreich, Pakistan, Chile, Vereinigtes Königreich und Nordirland (bislang nicht veröffentlicht), Republik Korea (bislang nicht veröffentlicht), China, Bolivien (Plurinationaler Staat), Südafrika, Costa Rica, Äthiopien, Malaysia, Litauen, Irland, Kuba, Polen, Mongolei.
  17. 15.02.2024, Vormittag.
  18. Senegal, Kambodscha, El Salvador, Türkei, Saint Lucia, Simbabwe, Nauru, Russische Föderation, Togo, Uganda. Vgl. 15.02.2024, Nachmittag.
  19. Italien (für die Konsensgruppe), Japan (für die G4), Saint Vincent und die Grenadinen (für die L69), Sierra Leone (für die Afrikanische Union), Bahrain (für die Arabische Gruppe). Vgl. Statement von Bahrain.
  20. Brasilien, Ägypten, Chile, Mexiko, Pakistan, Irland, Kuba, Philippinen, Ecuador, Kambodscha, Syrisch-Arabische Republik, Malidiven, Costa Rica. Vgl. Liste der Ländergruppen und Länder.
  21. Statement von China, 15.02.2024.
  22. Statement der Russischen Föderation, 15.02.2024.
  23. Vorschlag der Konsensgruppe zur Sitzverteilung.
  24. Vorschlag der G4
  25. Italien für die Konsensgruppe, Sierra Leone für die Afrikanische Union, Bahrain für die Arabische Gruppe, St. Vinzenz und die Grenadinen für die L69-Gruppe ud Belgien für die Benelux-Länder
  26. Litauen, Äthiopien, Russische Föderation, Ägypten, Japan, Türkei, Mexiko, Pakistan, China, Frankreich, Costa Rica, Polen, Chile, Deutschland, Irland. Vgl. 7.03.2024, Vormittag.
  27. Bolivien, Zimbabwe, Georgien, Senegal, Nauru. Vgl. 7.03.2024, Nachmittag.
  28. Statement Italiens von 7. März 2024.
  29. Statement Äthiopiens vom 7. März 2024.
  30. Statement Deutschlands vom 7. März 2024.
  31. Statement Chinas vom 7. März 2024.
  32. Indien für G4, Italien für Konsensgruppe, St. Vinzenz und die Grenadinen für die L69-Gruppe, Bahrain für die Arabische Gruppe.
  33. Malaysia, Brasilien, Ägypten, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Pakistan, Chil, Japan, Südafrika, Australien, Costa Rica, Syrien, Kolumbien, Russische Föderation, Kambodscha, Ukraine, Timor-Leste, Mexiko.
  34. Statement der Russischen Föderation vom 7. März 2024.
  35. Statement Frankreichs vom 7. März 2024.
  36. Statement Englands vom 8. März 2024.
  37. Statement Japans vom 8. März 2024.
  38. Statement Australiens vom 8. März 2024.
  39. Statement von Costa Rica vom 8. März 2024.
  40. Statement Brasiliens vom 8. März 2024.
  41. Statement Pakistans vom 8. März 2025.
  42. Statement der Ukraine vom 8. März 2024.
  43. Statement Mexikos vom 8. März 2024.
  44. Vorschlag der Konsensgruppe, 18.03.2024.
  45. Vormittag: Sierra Leone (für die Afrikanische Union), Bahrain (für die Arabische Gruppe), Saint Vincent und die Grenadinen (für die L69-Gruppe, Dänemark (für die Nordischen Länder), Deutschland (für G4).
  46. Indien, Polen, Bolivien, Litauen, Chile, Brasilien, Ägypten, Kuba, Südaufrika, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Zimbanwe, Äthiopien, Senegal, am Nachmittag: El Salvador, Nigeria.
  47. Übersicht über Aussprache, 18.03.2024, Vormittag; Übersicht über Aussprache, 18.03.2024, Nachmittag.
  48. Redebeitrag Polen, 18.03.2024.
  49. Redebeitrag Indien, 18.03.2024; > Redebeitrag Brasilien, 18.03.2024; Redebeitrag Deutschland für G4, 18.03.2024.
  50. Redebeitrag Äthiopien, 18.03.2024.
  51. Redebeitrag Chile, 18.03.202.
  52. Redebeitrag Bolivien, 18.03.2024.
  53. Redebeitrag Japan, 18.03.2024.
  54. Redebeitrag Litauen, 18.03.2024.
  55. Redebeitrag Senegal, 18.03.2024.
  56. Redebeitrag El Salvador, 18.03.2024.
  57. Redebeitrag VK, 18.03.2024.
  58. Redebeitrag RF, 18.03.2024.
  59. Modell Liechtensteins vom 22.03.2024.
  60. Erklärung von Manila, deutsch.
  61. Erklärung von Manila, deutsch.
  62. Sitzungen, Vorschläge und Redebeiträge vom 20. bis 28.02.2024.
  63. Pressebericht vom 12.03.2024.
  64. Pressebericht folgt.
  65. Kalender März 2024.
  66. Indien für G4, Italien für Konsensgurppe, Saint Vinzent und Grenadinen für L69, Norwegen für Nordische Länder, Sierra Leone für die Afrikanische Union, Bahrain für die Arabische Gruppe.
  67. Vereinigtes Königreich und Norditalien, Russische Föderation.
  68. Japan, Kambodscha, Indonesien, Chile, Brasilien, Singapur, Kuba, Südafrika, Costa Rica, Mexiko, Ecuador, Äthiopien, St Lucia, Nideria, Argentinien.
  69. Pressemeldung 17.02.2024.
  70. Meldung der Tagesschau.
  71. Vollversammlung am 26.02.2024.
  72. Presseartikel aus Indien, 8.03.2024
  73. Presseartikel aus Pakistan, 8.03.2024.
  74. Argentinien, Kanada, Kolumbien, Costa Rica, Italien, Malta, Mexiko, Pakistan, Südkorea, San Marino, Spanien und Türkei sowie China und Indonesien als Beobachtern.
  75. Presseartikel 20.03.2024.
  76. Vorlage aus dem englischsprachigem Wikipedia-Artikel. Bearbeitet.
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